@ Morga
Wie schon geschrieben, der LFSV Niedersachsen, der eine rein privatrechtliche Organisation ist, veröffentlicht auf seiner HP Dinge, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Behaupten kann das jeder aber vor Gericht zählt allein der Inhalt des Gesetzestextes. Es gibt sogar ein Interview mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsminister, der stolz auf diese Regelungen ist, find es leider im Moment nicht.In allen Fischereigesetzen der Bundesländer ist es geregelt, dass derjenige, der nachweisen kann, dass er vor dem Stichtag (Inkrafttreten des Gesetzes) einen Jahresfischereischein gelöst hatte, auch weiterhin OHNE Prüfung den Fischereischein lösen kann.
In NRW findest Du das im LFG im §31 unter c):
Personen, denen innerhalb von drei Jahren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Fischereischein erteilt worden ist,
Wie schon gesagt, was der Verband in NdS schreibt, ist seine Wunschvorstellung aber ist durch das Gesetz nicht gedeckt. Ich hatte ja auch die Sonderregelungen für die Weser in Niedersachsen verlinkt.
Ach ja, da gibt es in einigen Bundesländern, z. B. SH, BrB, ja auch noch den "Touristenangelschein", der auch ohne Prüfung erteilt wird.
Wo sind da denn noch Gründe für die Prüfung gegeben? Als Touri darf ich ohne Prüfung, als Einwohner nicht? Ganz klar ein Anzeichen von Abzocke!