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Das Ende des Angelsport...

Schaut bitte doch mal...
über den Zaun zu den Niederlanden! Keine "Kleinbürgerliche Angelvereine" mit "das ist unser Gewässer" und dennoch eine Landesstruktur mit Gesamtverband und es geht auch ohne Angelprüfung. -- Versucht doch mal als Arbeitnehmer, der nur am WE zu Hause sein kann und nur dann an einer Sportfischerausbildung/prüfung teilnehmen kann? Nur mal zu bedenken!
...
ich hab eine 40+ stundenwoche.mein lehrgang war am wochende, sonntags! 9-16 uhr
• prüfung ebenfalls am wochenende. und die niederlande... wer nicht bremst steht in der nordsee. kein grössenvergleich.

wer im dav ist kann sich hier eine karte für gewässer erwerben die nicht dem eigenen verein gehören *zwinker*

gruss
Hmmm
Bin doch tatsäschlich so ein Laie, der nur einmal im Jahr in der Müritz rumangelt. Das nun seit paar Jährchen, immer um Pfingsten. Sonst hab ich das Jahr über wenig Zeit und in Sachsen nicht so schöne Ecken. Und ich finde die Touri-Schein Regelung wunderbar. Hab mit 6 Jahren beim Opa in Brandenburg angefangen zu angeln und auch wenn ich nicht mit Angelfachfremdbegriffen um mich schmeissen kann reicht es für anständige Angeltechnik. Was den Umweltschutzfaktor angeht, kann ich nur laut lachen - Besitzer von irgendwelchen Scheinen sind umweltfreundlicher als Scheinlose??? So einen Schei.. zu erzählen grenzt schon an leichten Irsinn. Sind damit alle Führerscheininhaber automatisch wunderbar rechtstreue Autofahrer? *lol*
Es ist ein typisch deutsches Denken, ein Schein macht einen Mensch besser. In allen Nachbarländern geht es auch, aber wahrscheinlich haben die Fische dort einen "Vermehrungsschein"!
Ich hab schon geprüfte Angler gesehen, die nicht mal nen Haken knoten konnten und der Umgang mit dem gefangenen Fisch --- das klammere ich gleich mal aus. Im Übrigen bezahle ich zusätzlich zum Tourischein bei den zuständigen Fischern der Gewässer eine Gebühr und gehe davon aus, das sich diese Fischer um den Besatz kümmern!
(zumindest Müritz ist das so) Also liebe Scheininhaber - macht euch nicht besser als ihr seid und schert nicht alle Urlaubsangler über einen Kamm!! Danke und Petri
*********_ulli Paar
99 Beiträge
Führungszeugnis?
Kann ich nichts auf der angegebenen Seite finden und, da steht nur was davon, wie man einen Fischereischein beantragt.

Hier mal ein Auszug as dem LFG NDS:

§ 57
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.
(2) Ein Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich:
1. bei Anwesenheit des Berechtigten oder eines Beauftragten des Berechtigten,
2. bei Fischereiwettbewerben und Prüfungen, die von einer anerkannten Vereinigung von Sportfischern (§ 54 Abs. 1) oder einem anerkannten Landesfischereiverband (§ 54 Abs. 3) veranstaltet werden.

Das zeigt natürlich auch wieder, wie unsinnig die ganzen das Fischereirecht betreffenden Fragen in der Prüfung sind, die Gesetze kennt ja nach der Prüfung doch niemand mehr und Änderungen in Schonzeiten und -maßen, die es gelegentlich auch mal gibt, bekommen selbst die Vereine nicht mit.

Die ganze Prüfungsorgie ist nichts weiter als eine Gelddruckmaschine für die Verbände und wie es mit denen bestellt ist, das zeigen die missglückten Fusionsversuche von DAV und VDSF, bei denen es anscheinend nicht um den Angler sondern offensichtlich nur um die Erhaltung der Pfründe für einzelne Funktionäre, aber das ist ein anderes Thema *snief*
habe Null Bock...
für die Vereinsmeierei - mit übertriebenen Statusdenken - unser Gewässer, unsere Fische usw. - leider hier in Deutschland nicht möglich - deshalb gibt es ja auch die Fischteichpuffs!
.... hier wird ohne Prüfung gefischt und getötet.... - das Widerspricht sich aber mit den Forderungen der Fischereivereinsmitglieder - die aber auch im "Fichteichpuff" angeln...
@ - tanja_und_ulli
Der Beitrag sagt ALLES! - Genau ist es!! Vielen Dank!
****ab Mann
1.787 Beiträge
Also das Besuchen eines Lehrganges und der Abschluß einer Prüfung sagt nichts darüber aus, ob dieser Mensch sich dann auch am Wasser so verhält, wie er soll.

Urlaubsfischereischeine werden wohl eher weniger im Winter und Frühjahr ausgestellt, so dass z.B. der Hecht eher nicht gefärdet wird. Der Zander wird in Schleswig Holstein, soweit ich weiß, nicht geschont und ein Hecht als Beifang kann beim Zanderfischen auch schon mal rauskommen. Ob der nach schonender Zurücksetzung dann sofort wieder zum Laichgeschäft übergeht, sei mal dahingestellt.

In Berlin haben wir von 1.1 bis 31.4. generelles Verbot mit der Raubfischangel zu angeln, damit wird auch der versehentliche Beifang vor dem Piercing geschützt.

Ich finde den Urlaubsfischereischein sehr gut und dass er bleiben soll, hab ihn selbst des Öfteren benutzt. Gerade für die Menschen, die früher mal sehr häufig geangelt haben und damals keine Prüfung ablegen musten ist er für das gelegendliche Fischen doch ideal.

Ich sehe dabei weder Natur noch Tier übermäßig bedroht und finde es ziemlich albern sich hinzustellen und auf große Ungerechtigkeit zu Pochen, weil die nicht soviel Geld bezahlt haben wie ich.

So ein Urlaubsfischereischein kostet mehr als die Abgabemarke für das ganze Jahr. Also wenn ich zweimal den Urlaubsfischereischein erwerbe hab ich schon die hälfte der Prüfung ausgegeben.
Das heißt, niemand der mit dem Urlaubsfischereischein unterwegs ist geht täglich angeln und ist damit besonders bevorteilt.

Der Urlaubsfischereischein in SH wurde, zumindest im letzten Jahr nur einmal jährlich für 28 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt. Als ich ihn letztes Jahr im Herbst erneut holen wollte, wurde er mir verweigert. Ich weiß nicht wo die Info herkommen soll, dass man ihn 3 mal im Jahr bekommen kann. Und an dieser stelle fand ich es gut, dass mir der Pächter und Aufseher des Gewässers auch ohne Fischereischein eine Karte gegeben hat.

Schaut man sich z.B. Hamburg an, da kostet die Fischereiabgabemarke 5€. ein paar Kilometer weiter in SH kostet sie ca. 20€. Jetzt kann der Hamburger praktisch fürn fünfer im Jahr, jeden Tag nach SH fahren und dort angeln (Die angelkarte lasse ich hier mal weg).
Klar dass SH da ein Riegel vorschieben möchte.
In Berlin zahlt man 21€ pro jahr und ehrlich gesagt finde ich es zum Kotzen, jetzt nochmal 20€ abdrücken zu müssen, bloß weil ich zweimal im Jahr übers Wochenende in SH angeln möchte.

Hier wird doch bloß wieder ein Deckmantel für eine zusätzliche Einnahmequelle gesucht.

Was den Fischbestand angeht, schädigt die unregulierte Verbreitung der Kormorane den Fischbestand mehr, als das jemals mit der Angelfischerei, geschweige denn mit Urlaubsanglern geschehen könnte.
Kormorane lieben Aale, sie sind meine Hauptverdächtigen im Ausrottungsprozeß um den Aal.

Wenn man etwas verändern möchte, sollte man als erstes mal wieder regelmäßiger Kontrollen durchführen, auch wenn man bei mir schon von weitem eine tausende von Euro schwere Ausrüstung (Sitzkiepe, Feederbox usw.), die sich wahrscheinlich kein Schwarzangler zulegt, erkennt ist es doch erstaunlich, dass ich dieses Jahr noch nicht einmal kontrolliert wurde und ich war bis jetzt fast jedes WE am Wasser und das in der Regel um die 6-8 Stunden. Brauchen die Aufseher kostenlose Kampfsportkurse, um wieder ihren Job zu machen?

Ich bin der Meinung, wir brauchen keine neuen Fischereigesetze, wir sollten die Einhaltung nur etwas schärfer kontrollieren.
@ - tanja_und_ulli
da sist jetzt neu geregelt bei uns im LK. Ich habe das originalprüfungszeugnis verloren, habe mir eine Zweitschrift besorgt und bin damit zu unseren Bürokraten gewackelt; Resultat: Führungszeugnis Formblatt 0.

Es ist schon richtig das ein bestandener Lehrgang keinen besseren Angler/Mensch aus jemandem mach, aber wozu gibt es Gesetze wenn diese dann nicht eingehalten werde? Ja, mag Spiessbürgerlich klingen. Und nur weil es in anderen Nachbarländern gut klappt ist das noch kein Garant dafür das es auch hier in *nrw* klappt.

Hier der Gesamte Text, incl. Änderungen.

http://www.anglerpraxis.de/a … liche-gesetzesumsetzung.html

LG
Mike
*****929 Paar
118 Beiträge
Ich denke das das nur der Versuch ist um noch mehr Geld einzutreiben
um den sowieso zahlende Urlauber noch ein wenig mehr Geld aus der Tasche zu nehmen.....
wer darf schon 28 Tage hintereinander im Familienurlaub angeln,
und die die das dürfen haben eh meistens einen Angelschein
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