"abgesicherte" Pachtverträge mit Ausländern für ungültig
erklärt.Das Zivilgericht auf Phuket hat gestern entschieden, dass Pachtverträge, die eine Option auf Erneuerung des Vertrages nach 30 Jahren Laufzeit beinhalten, ungültig sind.
Diese Art von Pachtverträgen wurde in der Vergangenheit von Bauträgern oft angewandt, um Ausländern ein langfristiges Nutzungsrecht einer Immobilie in Thailand zu garantieren. Ausländer können in Thailand kein Grundbesitz erwerben.
Ein Pachtvertrag kann maximal über eine Dauer von 30 Jahren abgeschlossen werden und muss beim Grundstücksamt eingetragen werden. Um den Ausländern die Nutzung einer Immobilie über 30 Jahre hinaus zu garantieren, wurden in der Vergangenheit Verträge abgeschlossen, die eine Option auf zweimalige Verlängerung der 30 Jahre Pacht beinhalteten.
Das Gericht auf Phuket hat nun entschieden, dass diese Art von Verträgen nicht rechtswirksam sind und somit ungültig. Dies könnte bedeuten, dass der Ausländer, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, unmittelbar ohne gültigen Pachtvertrag und somit ohne Recht auf Nutzung der Immobilie verbleibt.
Die Entscheidung des Gerichts wurde durch das Berufungsgericht des achten Bezirks unterstützt und geht nun vor den obersten Gerichtshof.
Quelle: http://www2.bangkokpost.com/ … ed-leases-used-by-foreigners