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50k Baht Geldstrafe und 3 Monate Gefängnis

*********6373 Paar
2.725 Beiträge
Themenersteller 
50k Baht Geldstrafe und 3 Monate Gefängnis
für das Fahren ohne Lizenz nach Transportgesetz Upgrades.

Thai Rath berichtet, dass Vorschläge für eine umfassende Überarbeitung der Bußgelder und Gefängnisstrafen für Thailänder ohne Führerschein in Vorbereitung sind.
Das Verkehrsministerium empfiehlt die Änderungen für zwei veraltete Gesetze, die bis 1979 zurückreichen.

Dies würde bedeuten, dass Fahrer ohne Führerschein jetzt mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Baht belegt werden und drei Monate lang ins Gefängnis müssen.

Mehr dazu hier:
https://www.pattayaone.news/ … WSYleb9R90UFn9B5vgx8BFvVgjrw
*******_ZH Mann
317 Beiträge
Thailand wird irgendwie immer Amerikanischer.. 😱
*****r_M Mann
398 Beiträge
Hauptsache dass der König öffentlich seine Frau demütigen kann straffrei in dem er seine Konkubine vorstellt.
Thailand war einst das Land des Lächelns....heute eher belächelt oder auch beängstigend was die Stärke des Baht angeht.
2 Wochen 5 Sterne Beachcomper all inklusive auf Mauritius sind billiger als Koh Samui als Normaltourist ohne Kenntnisse
Hatten wir alles schon mal 2013....da war es das Hochwasser jetzt die Dürre....
Wird alles seine Wege gehen aber wer vergrault ist den stimmt nur weniges um
Hätte ich nicht ein Haus im Isaan wo es sich noch halbwegs normal leben lässt hätte ich Thailand auch schon den Rücken gezeigt.
Exorbitante Alkoholsteuer , fast schon militantes Vorgehen gegenüber Rauchern.....so vergrault man Touristen
1800 Euro Rentenbescheinigung für ein Longstayvisum , das lästige TM 30 Formular dass immer noch nicht per App funktioniert
Hier wird viel gewollt aber wenig gekonnt
********0362 Mann
79 Beiträge
Die wichtigste rechtliche Information (für alle Urlauber und Expats) ist, dass „NUR“ der deutsche internationale Führerschein nach dem Abkommen vom 24. April 1926 in Thailand gültig und seit dem 12.09.2018 nun offiziell anerkannt und ratifiziert ist.
Das ist mir erst kürzlich aufgefallen, nachdem ich schon öfters mit meinem internationalen Führerschein nach Abkommen von 8. November 1968 in Thailand gefahren bin. Der gilt in Thailand aber nicht... Kaum eine Führerscheinstelle weis wie der auszustellen ist. Es gibt aber ein gesetzliches Anrecht diesen ausgestellt zu bekommen.
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