Aufenthalt in Thailand
Die Ausnahmeregelungen der thailändischen Regierung für Visa zum Aufenthalt in Thailand enden nach aktuellem Stand am 26.09.2020. Sie sollten sich daher jetzt um eine Verlängerung Ihres Visums durch die thailändischen Behörden bemühen oder vor dem 26.09.2020 die Rückreise nach Deutschland antreten.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft grundsätzlich keine Unterstützungsschreiben für die Verlängerung Ihres Visums ausstellen kann, da kommerzielle Flüge zur Rückkehr nach Deutschland zur Verfügung stehen.
In folgenden zwei Ausnahmefällen können Sie die Ausstellung einer Konsularbescheinigung beantragen:
Sie sind Inhaber eines gültigen Non-Immigrant O oder Non-Immigrant B-Visums und haben Ihren Lebensmittelpunkt in Thailand.
Sie haben Ihren Wohnsitz in einem Drittstatt, in den Sie aufgrund von Reise- oder Einreisebeschränkungen nicht zurückkehren können.
Nur in diesen zwei Fällen beantragen Sie die Bescheinigung bitte per Mail an visa@bangk.diplo.de. Bitte schildern Sie in Ihrer Mail kurz Ihren Fall, teilen Sie uns unter Angabe konkreter Daten mit, wo sie sich in den letzten 12 Monaten aufgehalten haben und hängen Sie folgende Dokumente als pdf (max. 5 MB)an:
Datenseite Ihres Reisepasses
Passseite mit dem thailändischen Visum
letzter Einreisestempel für Thailand
ggfs. Nachweis, dass Sie ihren Wohnsitz in einem Drittstaat haben
Bei Vorliegen der Voraussetzung informieren wir Sie per Mail und teilen Ihnen mit, wann Sie die Bescheinigung abholen können. Für die Ausstellung der Bescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 40 Euro, zahlbar in THB an.
Sollten Sie sich derzeit in den Amtsbezirken der Honorarkonsulate Phuket und Pattaya aufhalten, beantragen Sie die Bescheinigung bitte per Mail an pattaya@hk-diplo.de bzw. phuket@hk-diplo.de.
Telefonische Anfragen richten Sie bitte an folgende Nummer: 02287-9123 Montag bis Freitag von 8 bis 11:30 Uhr.