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Sklavenvertrag und dessen Inhalt

**********Magic Mann
19.611 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Sklavenvertrag und dessen Inhalt
Hallo zusammen, angeregt durch die eine oder andere Diskussion zum Thema Sklavenvertrag und dessen Sinn oder Unsinnigkeit, frage ich mich gerade wie ist so ein "Vertrag" gestaltet ist?

Es würde mich freuen wenn Infos kommen was darin festgehalten wird oder ob dieser einem bestimmten Format entsprechen muss/soll und was wird in solch einem Sklavenvertrag festgelegt bzw. was beinhaltet solch ein Vertrag.

Noch mehr würde es mich freuen wenn diverse Beiträge nicht zerrissen werden ob diese nun sinn macht oder eben nicht.

Und nun seid Ihr gefragt *g*

Colour_of _Magic
anderes forum
Skavenzentrale im Netz , da gibt es glaub ich diese info
So wie jeder andere Vertrag auch, beinhaltet solch ein Vertrag, Rechte und Pflichten.
Hinzu kommen vorher besprochene Dinge wie zB Verhaltensregeln, Tribute und natürlich einen Strafkatalog.

Ob ein Vertrag Sinn macht? Jaein, kann ich pauschal nicht beantworten. Beim einen ja, beim anderen nein.
Viele wünschen einen rechtsverbindlichen Vertrag doch diese sind, so wie die BM-Verträgen auch, sittenwidrig.
Inwieweit solch ein Vertrag Sinn macht oder Unsinn ist entscheiden die Beteiligten.

Mein damaliges Sklavenpaar liebte ihn... und ich auch.
Es war eine Art Abmachung zwischen uns, in dem Regeln schriftlich festgehalten wurden.
Für uns wars schön, auch wenn wir wussten, dass viele BDSMler das für irrsinnig hielten. Aber das interessierte uns nicht.

Dieser Vertrag gab uns allen Freiheit..so zu sein, wie wir fühlten.
**********Magic Mann
19.611 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Kurze durchsage!
Es geht mir NICHT um die frage des sinn oder unsinns sondern rein um den vertrag an sich und dessen inhalt, gestaltung etc. pp

danke für ihre aufmerksamkeit *g*

Colour_of _Magic
@ Colour_of_Magic
Du willst wissen, was man so schreibt in diesen Vertrag oder was?
Die Gestaltung dessen, den Inhalt.. Naja, das sollten die Menschen nur für sich entscheiden und nicht: Man muss dies oder jenes darin festhalten.

In Bezug auf BDSM gibt es (für mich) kein, DAS muss so oder so sein....
Ich hatte bereits grob geschrieben was dort hinein sollte/könnte. Ein "muss da rein" gibt es nicht.
******ria Frau
609 Beiträge
In unserem Vertrag gibt es keine Auflistung besonderer Verhaltensregeln, No-Go's, Strafkatalog, etc., sondern es handelt sich einfach nur um ein Dokument, in dem festgehalten wird, dass ich mich meinem Partner bereitwillig unterordne. Einige persönliche Dinge wurden uns wichtig, festzuhalten, die auf so manchen (normal "menschlichen") Schwächen basieren und uns beiden helfen, besser damit umgehen zu können.


Der Vertrag dient uns als eine Art "Stütze", die uns immer wieder daran erinnern soll, dass ich mich einst bewusst dafür entschieden hatte, mich ihm unterzuordnen, weshalb wir es nicht als nötig erachteten, besondere "Benimmregeln", Strafen oder Tabus darin festzuhalten.

  • 1. Der Vertrag hilft mir, in den "Submodus" zu wechseln, abzuschalten und mich ihm hinzugeben, wenn mich der Alltag wieder einmal zu fest im Griff hatte.

  • 2. Der Vertrag hilft ihm, nicht zu vergessen, dass ich nicht nur seine Partnerin auf gleicher Augenhöhe bin, sondern auch seine Sub, denn ... eine derartige Konstellation konnte er sich früher nicht vorstellen.
    Für ihn gab es früher nur:
    • eine Partnerschaft auf gleicher Augenhöhe,
    • daneben eine Spielbeziehung mit einer Sub (in Einverständnis mit der Partnerin)

    Nun ist es bei uns erstmals so, dass ich zugleich Partnerin und Sub bin, was für ihn eine große Herausforderung darstellt.


*******dor Mann
5.985 Beiträge
Inhalt
Ich habe so einen Vertrag ganz zu Beginn meiner "BDSM-Karriere" mit meiner Frau gemacht. Orientiert haben wir uns damals an den gängigen Vorlagen, allerdings hat vor allem das eigene Gestalten Spass und in einigen Dingen Klärung gebracht: "Schonzeiten", No-Go's, Sanktionen etc. - letztendlich: was man da so reinschreiben möchte, gemeinsam.
...was hineingehört...
Ich betrachte den Vertrag eher als eine Art Verfassung, die die Beziehung beider Parteien regelt.
Dies ist natürlich in einer Spielbeziehung wesentlich einfacher und konkretisierbarer, als in einer festen Partnerschaft.
Das Wichtigste aus meiner Sicht, ist erst einmal zu klären, wofür dieser Vertrag steht und was dadurch erreicht und geregelt werden soll. Ich zitiere mal aus dem, den ich gegschrieben habe, als Beispiel:

§ 1 Präambel
Der Vertrag regelt die Beziehung und das Machtgefälle zwischen Jessica (Sklavin) und Maik (Herr) auf BDSM-Ebene. Ziel des Vertrages ist es, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und die beiderseitige Lust aneinander im Bezug auf den BDSM-Kontext zu steigern. Dies betrifft insbesondere die Ebene der Sexualitä. Beide Parteien sind sich aber bewußt, das dieser Vertrag auch Auswirkungen auf den Alltag haben kann und nehmen dies billigend in Kauf.
Herr und Sklavin führen eine im Alltag gleichberechtigte Beziehung. Im Kontext BDSM vereinbaren beide dagegen ein Herr - Sklavin Verhältnis zu führen, das mit EPE im Rahmen von 24/7 beschrieben werden kann. Maik kann Jessica prinzipiell jederzeit zu seiner Sklavin machen und sie in seinem Sinne benutzen. Er wird dabei aber dafür Sorge tragen, dass dies nicht in unpassenden Situationen erfolgt. Darüber hinaus wird die Beziehungsebene der beiden Parteien als (Ehe-)Partner höher gewertet, als das Herr – Sklavin Verhältnis. Der Vertrag folgt also dem Grundsatz: Beziehung vor Rolle.
Beiden Parteien ist bewußt, das dieser Vertrag keine rechtliche Wirkung hat und Forderungen aus dem Vertrag nicht gerichtlich eingeklagt werden können. Dennoch ist dieser Vertrag für beide Parteien moralisch verbindlich und jeder Partner wird versuchen, den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.

§2 Reichweite
Die Sklavin Jessica (künftig: Sklavin) wird mit Unterzeichnung diese Vertrages sexuelles Eigentum ihre Herrn Maik (künftig: Herr). Sämtliche Nutzungsrechte an ihrem Körper gehen in den Besitz des Herrn über. Eine zeitliche Beschränkung oder Befristung erfolgt nicht.
Die Sklavin steht ihrem Herrn uneingeschränkt zur Verfügung, solange nicht gesundheitliche oder berufliche Gründe etwas anderes zwingend erfordern. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Rechte und Pflichten können von ihrem Herrn jederzeit eingefordert werden, solange der Vertrag selbst nicht einen Ausschluss vorsieht.

Wichtig ist also, Sinn, Ziel, Dauer und Reichweite und Rahmenbedingungen zu klären und zu definieren. Und dies kann sehr gewinnbringend sien, wenn man sich damit beschäftigt und dann versucht, dies schriftlich zu konkretisieren. Was man zu diesem Thema so im Netz findet, ist zwar mitunter nettes Kopkino, aber praktisch gesehen Müll, zumindes wenn ein Sklavenvertrag ein normales Alltags- und -Familienleben mit abbilden soll...

LG Maik
****a45 Mann
249 Beiträge
Fotosklavenvertrag
Hallo

Hatte mal einen "Fotosklavenvertrag" aus rechtlicher Sicht begutachtet. Da war es in der Tat sinnvoll, die Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte an den Fotos zu regeln, auch für die Zeit danach. Die Fotos waren hochstehend. Das hat dann durchaus auch rechtliche Relevanz. Es geht dabei aber nur um die Nutzung ausserhalb der eigenen vier Wände ...

Acqua45
***IO Paar
993 Beiträge
Inzwischen gibt es im Netz zahlreiche Beispiele, wie ein solcher Vertrag aussehen kann. Wichtiger erscheint mir, dass diese "Vorschläge" nur Anregungen sein können!

Mir persönlich wäre es auch nicht wirklich wichtig, dass dieser Vertrag im Amtsdeutsch abgehalten wird, er soll für mich die Verbindung zwischen DOM und Sub in ihren Ausprägungen unterstützen.

  • Wann und Wo gilt die Vereinbarung, gibt es Ausnahmen
  • Wie ist damit in der Öffentlichkeit umzugehen
  • Welche Tabu's sind einzuhalten (beidseitig)
  • Spezielle Pflichten von DOM und Sub
  • Rechte von DOM (z.B. Einfluss auf das reale Leben, während der Arbeitszeit, Einfluss auf Kontakte, Umgang mit Fotomaterial, uvm.)
  • Rechte von Sub (z.B. gibt es frei verfügbare Zeiträume, Alltagsentscheidungen)
  • evtl. Strafmass bei Überschreitung oder Nichteinhalten von Punkten des Vertrags
  • Bedingungen für ein Ende und die damit verbundenen Pflichten beider


Dies soll nur eine grobe Auflistung sein, welche Punkte zum Inhalt dienen können.

Artaios
*******ller Frau
5.979 Beiträge
@ Acqua45
*les* interessanter Aspekt auch auf die Fotos einzugehen....
...................kam mir noch gar nicht in den Sinn *pieks*

Was ist gemeint mit: >Die Fotos waren hochstehend.<

Was genau ist ein Fotosklave und Fotosklavenvertrag?
(nicht dass ich mir was total falsches darunter vorstelle *g* )


VG *ventilator*
Sklavenvertrag...
... oder wie sagte eine sehr gute Freundin vor kurzem:
"Beziehungsrahmenvereinbarungen".

Rein sollte, müsste...whatever you want.
Ich selbst habe keinen, doch sollte es ihn irgendwann geben,
sollte mein HERR ihn aufsetzen, das würde für mich so gehören,
denn ich habe bereits den Antrag ausführlich geschrieben, warum
und dass ich seine Sklavin werden will.

Rechtlich wäre dieser Vertrag ja eh für das Runde in der Ecke
aber persönlich zwischen beiden empfinde ich es schon als
besiegelnd. Nur bitte dann nicht mit gefühlten 3 Mio. Paragraphen,
sondern kurz, knapp, prägnant *g*
... so in etwa *g*
§ 1 Die sklavin

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages gelobt die sklavin, ihrem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Ihr Körper, ihr Wille und ihre Zeit gehören ihrem Herrn. Oberstes Ziel der sklavin ist der lustvolle Dienst für ihren Herrn. Die sklavin hat ihren Körper ihrem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren erklärt sich die sklavin damit einverstanden, dass ihr Herr nach Absprache mit ihr über das Recht verfügt, ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen. Die sklavin hat immer zu zeigen, dass sie ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Herrn befohlenen Orten. Sie ist sich dessen bewusst, dass ihr Herr ihren Körper und ihren Willen frei nach seinen Wünschen benutzen kann. Es gelten nur die in diesem Vertrag festgelegten Grenzen.



§ 2 Freizeit der sklavin

Die sklavin kann jederzeit zum Dienst gerufen werden. In den Zeiten, in denen sie nicht dient, ist sie zur freien Zeiteinteilung berechtigt. Auch in dieser Zeit wird die sklavin ihrem Herrn weiter mit Liebe und Respekt begegnen.



§ 3 Anrede des Herrn

Die sklavin wird immer respektvoll und ehrfürchtig über ihren Herrn sprechen. In ihrer Freizeit ist sie dazu berechtigt ihren Herrn so anzureden, wie es ihr gefällt. Während sie dient, hat sie ihren
Herrn mit "Herr" anzureden. In der Öffentlichkeit hat die sklavin ihren Herrn neutral anzureden, es sei denn, ihr Herr wünscht, dass sie öffentlich dient.



§ 4 Bestrafungen

Vergehen gegen ihren Herrn, gegen dessen Wünsche oder gegen diesen Vertrag werden der sklavin durch eine entsprechend harte Bestrafung deutlich gemacht. Der Herr wird der sklavin den Grund und den Zeitpunkt der Bestrafung erläutern, da nur so eine ordentliche Erziehung der sklavin gewährleistet werden kann. Die sklavin hat das Recht während der Bestrafung zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln kann, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann. Während der Freizeit werden keine Bestrafungen der sklavin durchgeführt. Dinge, die sich die sklavin in ihrer Freizeit zu Schulden kommen lässt, können zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden, wenn ihr Herr dies für notwendig hält. Sie wird jede Form der Bestrafung in jedem Fall ertragen und für ihre Erziehung dem Herrn danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Herrn.



§ 5 Rechte des Herrn

Die sklavin ist verpflichtet, alle Aktivitäten ihres Herrn zu erdulden, die nicht in diesem Vertrag ausgeschlossen werden. Der Herr hat das Recht ihr Schmerzen zuzufügen, wenn es ihn danach verlangt. Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören dem Herrn. Er kann, wenn er will, davon Gebrauch machen.



§ 6 Pflichten des Herrn

Der Herr hat sich seiner Verantwortung gegenüber seiner sklavin stets bewusst zu sein und dementsprechend zu handeln. Er wird sicherstellen, dass seiner sklavin keine bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden zugefügt werden. Der Herr ist für das Befinden seiner sklavin verantwortlich. Der Herr wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit der sklavin besprechen und dafür Sorge tragen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.



§ 7 Zeitliche Gültigkeit und Vertragsauflösung

Der Vertrag ist zeitlich unbegrenzt gültig. Er kann nur durch den Herrn aufgelöst werden. Die sklavin kann eine Auflösung anregen, nicht jedoch herbeiführen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper an meinen Herrn zu verschenken, ihm zu seiner Befriedigung stets zu dienen und als sklavin zu gehorchen.





_____________________________

Datum, Unterschrift



Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meiner sklavin mir zu dienen und übernehme die Verantwortung für ihr Wohlergehen, ihre Erziehung und Perfektionieren zu einer demütigen, gehorsamen sklavin. Ich erkenne die aus diesem Vertrag wachsende Verantwortung und werde mein Eigentumsrecht nicht missbrauchen.





_____________________________

Datum, Unterschrift
****a45 Mann
249 Beiträge
@Cherie_S
Zu Deiner Frage:

Das Konzept: Die Fotosklavin erhält von ihren Herrn Aufträge, die sie umsetzen und fotografisch dokumentieren muss. Diese Fotos wurden dann im Internet (hier im JC) aufgeschaltet. Die Fotosklavin suchte sich ihre Herrn hier im JC, es besteht also sonst keine Verbindung. Die Fotos machte ihr Partner (in Profiqualität). Mit einer entsprechenden Klausel sollte klargestellt werden, dass über das Spiel hinaus die Fotos natürlich nicht dem Herrn gehören.

Schau selbst: http://www.joyclub.de/my/3280578.phryne.html

Und hier meine konkreten Hinweise nach meinem Review des Vertragsentwurfs:

BDSM: Erster Entwurf meines Onlinesklavenvertrags

Ist mal was anderes, Sklavenverträge zu prüfen ... *zwinker*

D.
*****502 Mann
40 Beiträge
Das mit dem Fotosklavenvertrag ist eine sehr interessante Idee und mal was neues. Gibt es denn "viele" Frauen die an soetwas interessiert sind?
@Benny502
Benny, es sind 273 und eine, die noch unentschlossen ist *g*

Ne, das war jetzt nur ein Witz. Wer soll denn hier wissen, wie viele Frauen daran interessiert wären? Das ist eben wie immer, man muss da wohl kommunizieren. *g*
*****502 Mann
40 Beiträge
@MissMisty
Genau aus diesem Grund habe ich die Frage ja hier mit reingestellt *zwinker* Vielleicht gibt es ja die ein oder andere Frau die sich dazu äußert...darüber erzählt ob sie soetwas schon gemacht hat, gerne ausprobieren würde usw. *zwinker*
**********Magic Mann
19.611 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Benny502
Meine Idee: Hier beim Thema bleiben *g* und Du machst gezielt einen eigenen Thread auf, was ganz sicherlich dann zielführender ist *g*

Colour_of _Magic
******lan Paar
526 Beiträge
Nachdem von vornherein feststand, dass mein Herr und ich erstmal über einen befristeten Zeitraum testen wollten, ob das mit dem Vertrag was für uns ist, gab es ein Beginn- und ein Endedatum.
Geschrieben war der Vertrag mit PC, gedruckt auf DIN A 4-Papier (ein anderes Format kann unser Drucker nicht drucken).

Es gab allgemeine Regelungen für die Vertragslaufzeit und es gab monatliche, die auch jeden Monat neu ausgehandelt wurden, schliesslich wollten wir die Alltagstauglichkeit verschiedener Dinge/Anweisungen testen. Was sich nicht integrieren ließ, flog raus.

Die Rechte meines Herrn waren darin aufgeführt, genauso wie meine Rechte und Pflichten und eventuelle Absprachen.

Und zum Schluss: die eigenhändigen Unterschriften von uns beiden.
________________________________________________________________

Ich hätte keinen Vertrag aus dem Internet haben wollen - da hätte mir die Individualität gefehlt.

LG Elaine
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