@*****n_N
Na ja, wenn du so fragst
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Wenn eine Gerte eine Hiebwaffe ist, frage ich mich, wie das Reiter in freier Wildbahn halten.
Ich persönlich bin nicht der Ansicht, dass eine Gerte ihrem Wesen nach dazu BESTIMMT ist Verletzungen beizubringen.
Zugegeben, ich habe noch nie versucht jemand mit einer Gerte zu erstechen - aber ich denke, wir sind hier sowieso off topic