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Ausbildung zur perfekten O

Ausbildung zur perfekten O
Was haltet ihr von diesem Sklavenvertrag mit dem Ziel der Ausbildung zur perfekten O

Er enthält:

• Unterwerfung
• Erziehung
• Versklavung
• Kleidervorschriften
• Feminisierung/ dauerhaften Feminisierung
• 24/7, vollumfassend
• dauerhaft, unwiderruflich, unumkehrbar
• Umwandlung zur Frau/ reale Verweiblichung
• geschlechtsspezifische Verhaltensweise
• Ausbildung zur perfekten O
• Körpermodifikation
• Sklavenausbildung
• Pflichten, Regeln, Konditionierung, Kontrolle, Überwachung, Strafen
*******ress Frau
1.113 Beiträge
Na ja, was soll man davon halten? Solange es allen Beteiligten gefällt, sowas zu unterzeichnen, ist's ja prima. Juristisch natürlich völlig belanglos, aber das ist euch bestimmt eh klar.
Für mich als Bürokratieverächterin wär's nix - ich müsste lachen!
Aber wie gesagt: wenn es euren Nerv trifft, ist's doch ein feines Spiel. Mehr allerdings nicht, so wie ich das sehe.
******ngr Mann
3.894 Beiträge
Ich persönlich halte davon gar nichts, wie von (wirklich ausführlichen) Sklavenverträgen generell, die ohnehin nie rechtsverbindlich sind und damit ein "BDSM-Spielwerkzeug" der Beteiligten bleiben, da es für mich wie eine Überbürokratisierung des erotischen wirkt und dabei noch ziemlich stereotyp "deutsch" um die Ecke kommt.

Das muss aber nicht bedeuten, dass ihr es nicht mögen und daran riesigen Spaß haben könnt.
Gerade Menschen die Freude an klaren Regelwerken, auf die sie sich auch beziehen können, haben können da sicher eine Menge Spaß mit haben.

Beständig schätze ich die Mühe, die sich Menschen wie du bei der Ausarbeitung solcher Regelwerke machen.
*******der Mann
24.124 Beiträge
Ein Gimmick für Menschen, die das mögen. Das Thema „O.“ ist für mich eh tabu, seit ich das Buch gelesen habe.
****eti Frau
2.582 Beiträge
Haben wir anfangs auch gemacht , da spielte das Thema O für uns noch keine Rolle.
Als wir mit der Ausbildung zur O begonnen haben, haben wir das aber nicht expliziet noch aufgenommen.
Eine rechtliche Bindung ist es nicht.
*******011 Frau
2.907 Beiträge
Meins wäre das nicht. Aber wenn es Dich/Euch kickt: Bitte schön.

Wie schon gesagt wurde: juristisch völlig belanglos.


Wenn mir jemand mit so etwas ankommen würde ... *vogel* Aber das sind nur meine Empfindungen. Ich hatte dafür den Handschlag mit dem Teufel. Ähnlich bescheuert. Ob man Emotionen an ein Schreiben hängt, das juristisch aussieht, oder eher den Viehmarkt mit Handschlag bevorzugt: Wichtig ist was an Beziehung dahinter steht. Und damit musst Du Dich identifizieren können und glücklich sein.
******oki Frau
2.467 Beiträge
Ich finde individuelle, persönlich ausgearbeitete als Zeichen der Verbundenheit attraktiver als die von eer "Stange"
********2012 Paar
5.883 Beiträge
In der Regel werden nach unserer Erfahrung diese Verträge von den Bottoms aufgesetzt und sind ein beliebtes Stilmittel des subtilen topping from the bottom, auf das Tops aber oft nur zu gern eingehen, weil es ja zunächst Unterwerfung suggeriert, Kopfkino schürt und schmeichelt, worauf aber dann von Bottom ja wunderbar unschuldig immer wieder verwiesen und dies und das eingefordert werden kann, zu was Top sich damit ganz ungewollt und unbemerkt, teils deutlich benannt, das Meiste jedoch ganz subtil von hinten durchs Knie formuliert, so alles selbst verpflichtet hat.

Haben wir auch schon gemacht.
Viel Vergnügen damit! *smile* *top*

LG, Fix & Foxy
******ala Mann
531 Beiträge
Perfektion liegt ja im Auge des Betrachters.
Ich wünsche allen Beteiligten maximale erfolge und musste an die Szene aus 50' Shades of Gray denken. *zwinker*
*****tsu Frau
60 Beiträge
Nach ablauf der probezeit darf nur der Herr den sklavenvertrag beenden?!!!!
Ich will niemanden beleidigen oder angreifen, jedem das seine .....
Sorry, aber gehts noch ?
Unter uns Subs: schätzchen überlege dir das lieber 2 mal, ob DU das auch wirklich so willst??
Ganz ehrlich (er schreibt) - rein gar nichts… zumindest nicht in dieser Ausprägung, „gilt auf Lebenszeit“, „rechtlos“, etc. Sorry *nene*

Es bedient ein Kopfkino und eine im Zweifelsfall gegebene Lebenslaune…. Jedoch, das Leben ist in einem steten Wandel - die Seele, Psyche der Beteiligten auch
******ngr Mann
3.894 Beiträge
Zitat von *****tsu:
Nach ablauf der probezeit darf nur der Herr den sklavenvertrag beenden?!!!!
Ich will niemanden beleidigen oder angreifen, jedem das seine .....
Sorry, aber gehts noch ?
Unter uns Subs: schätzchen überlege dir das lieber 2 mal, ob DU das auch wirklich so willst??

Es ist am Ende völlig wurscht ob das da drin so steht oder nicht.
Solche Verträge haben genau gar keine rechtliche Auswirkung.

Überspitzt gesagt kann man da auch reinschreiben, dass nach Ende der Probezeit nur der dominante Part den Vertrag beenden kann und in diesem Falle der kleine rechte Finger und die linke Niere der Sklavin als Ablöse einzufordern seien. Das macht den Vertrag, so völig überzogen, nicht unwirksamer, da er von vornherein unwirksam ist.

Solche Verträge haben nur Gültigkeit, solange beide ihm diese für sich und aus sich heraus attestieren. Sobald eine Partei sagt "ich bin weg" ist man halt weg.
********uete Frau
18.034 Beiträge
Wofür brauch Mann sowas ??
*****uro Mann
374 Beiträge
Zitat von ********uete:
Wofür brauch Mann sowas ??

Gar nicht. Aber wenn's gefällt, kann man das machen. Muss man aber nicht!
*********74_69 Paar
3.247 Beiträge
Braucht Mann das? Wer suggeriert das?
Er
******ala Mann
531 Beiträge
Ob der Vertrag eine Gültigkeit hat oder nicht spielt überhapt keine Rolle.
Aber: es gibt Beispiele wo Zivielverfahren eingestellt wurden auf Grund solcher Verträge.
Und es geht auch um das was mit diesem Inhalt transportiert wird:

Ich persöhnlich nutze solche Veträge nicht, da ich denke das ich das nicht nötig habe.
Und ich halte nichts vom Konzept der O.
Wer das Buch gelesen hat sollte wissen des er seine geliebte O am Ende prostituert und das diese sehr schöne Liebesgeschichte in ein Beispiel für toxische Bezihungen kippt. Was auch nicht so selten im BDSM ist.

Also entscheidet selbt - aber hört auf euren Bauch, der funktiert nicht nur im echten Leben *zwinker*
****ika Frau
1.013 Beiträge
Ich brauche solch einen Vertrag nicht.

Und stolper über 5d. Die Sklavin geht arbeiten und verdient Geld für ihren Herrn?
****ra Frau
1.558 Beiträge
Zitat von *****tsu:
Nach ablauf der probezeit darf nur der Herr den sklavenvertrag beenden?!!!!
Ich will niemanden beleidigen oder angreifen, jedem das seine .....
Sorry, aber gehts noch ?
Unter uns Subs: schätzchen überlege dir das lieber 2 mal, ob DU das auch wirklich so willst??

Sie legt ihr Halsband ab und das war’s mit der „Herrschaft“. Drollig, dieser Passus. Doch wenn’s triggert und Spaß macht….
…. Enjoy.
******ngr Mann
3.894 Beiträge
Zitat von ******ala:
Ob der Vertrag eine Gültigkeit hat oder nicht spielt überhapt keine Rolle.
Aber: es gibt Beispiele wo Zivielverfahren eingestellt wurden auf Grund solcher Verträge.
Und es geht auch um das was mit diesem Inhalt transportiert wird:

Ich persöhnlich nutze solche Veträge nicht, da ich denke das ich das nicht nötig habe.
Und ich halte nichts vom Konzept der O.
Wer das Buch gelesen hat sollte wissen des er seine geliebte O am Ende prostituert und das diese sehr schöne Liebesgeschichte in ein Beispiel für toxische Bezihungen kippt. Was auch nicht so selten im BDSM ist.

Also entscheidet selbt - aber hört auf euren Bauch, der funktiert nicht nur im echten Leben *zwinker*

Welches Zivilverfahren wurde bitte je weder der hier angesprochenen Punkte aus dem Mustervertrag eingestellt?

Angeklagter:
"Euer Ehren, natürlich habe ich meine Sklavin geschlagen und in den Keller gesperrt als sie gehen wollte. Sie hatte im Vertrag festgelegt, dass sie keinen eigenen Wllen und keine Rechte mehr hat."

Richter:
"Jaoke."

Das ist eine Urban-Legend aus dem BDSM-Bereich.

Man kann Verträge vor einer Session unterzeichnen lassen in der der passive Part bekannt gibt, dass er oder sie sich jetzt gleich willentlich in eine Session begibt. Das ist richtig.
Rechtlich hinfällig ist das Ganze dennoch, da der Vertrag alleine nicht bindend ist sobald der passive Part einmal "Nein, Stopp!" sagt. Sobald das passiert ist alles was danach kommt, Vertrag hin oder her, eine Vergewaltigung. Da hat es noch nie einen Fall gegeben in dem ein Richter gesagt hätte, dass der Konsensrahmen mit dem Vertrag abgegeben wurde und es kein Recht auf Abbruch mehr gäbe.
*****usB Mann
3.820 Beiträge
Da fehlt die Salvatorische Klausel *floet*
***xy Frau
4.673 Beiträge
Ich möchte keinen Top, der sich vertraglich zu etwas verpflichtet.
Ich möchte einen Top, der jederzeit das tut oder einfordert (einzufordern versucht), wonach ihm gerade ist.

Trixy
**********urple Paar
7.669 Beiträge
Es fehlt eine salvatorische Klausel *zwinker*

Was wir sonst davon halten? Nichts!

Solche Dokumente haben sicher einen gewissen Spassfaktor für den Ersteller oder die Erstellerin, also die einsame Sklavin ohne Herrn oder den glücklosen Herrn ohne Sklavin.

Wenn sich aber tatsächlich zwei Menschen mit einer entsprechenden, sich ergänzenden Seelenverwandschaft treffen, haben sie unseres Erachtens Besseres zu tun als einen Vertrag auszuhandeln der das Papier nicht wert ist.

Da ist es viel wichtiger, dass dieses "Ich bin Deins" oder "Du bist Meins" im Alltag und in den Köpfen ankommt und wirkt. Tut es das nicht, sitzen die beiden dann vermutlich nächtelang nebeneinander auf dem Sofa und studieren das Kleingedruckte währedn alle anderen einfach ihren Spass haben und ihre Verbindung mit realem Leben füllen.
Da ist es eher entscheidend dass die Kommunikation stimmt und soviel Vertrauen und Verbindlichkeit entsteht, dass ein solcher Vertrag völlig obsolet ist. Da ist es wünschenswert, dass sich der Herr die Tabus auch ohne schriftliche Fixierung merken kann und dass die Sklavin intrinsisch ihren Platz und ihre Aufgaben verinnerlicht.

Wenn schon eine Vereinbarung, dann eine rechtlich verbindliche, die die soziale Absicherung der Sklavin absichert, falls die Versklavung tatsächlich in Richtung TPE gehen soll oder eine kurze (... zwar in der Regel nicht rechtswirksame, aber vielleicht im Einzelfall doch hilfreiche) Niederschrift des ausgehandelten Metakonsens wenn es in Richtung CNC gehen soll.

LG, BoP
*******mona Frau
62 Beiträge
Halte nichts davon...
*******ado Mann
693 Beiträge
Liebe Jana,

wenn dein Profil stimmt, bist du noch auf der Suche nach einem*r geeignetem*n Partner*in.

Wäre es nicht erst einmal wichtig, sich kennenzulernen?
Danach ist es vermutlich entscheidend ob & welchen Vertrag dein*e aktive*r Partner*in möchte. Vielleicht ja auch gar keinen…

Ansonsten sehe ich es wie die Vorredner: Juristisch nicht haltbar.
Aber wer‘s mag.😉
****ra Paar
729 Beiträge
Vor Urzeiten kursierte mal ein Pappkärtchen mit dem Aufdruck:

"AUSWEIS

Mit diesem Ausweis können Sie überall hingehen."



Etwa auf dem Level bewegt sich die objektive Relevanz solcher Verträge. Wenn´s subjektiv kickt, warum nicht.
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