Ich widerspreche mal der wiederholt aufgetauchten Behauptung, dass unterschiedliche Eintrittspreise für Männer und Frauen gegen deutsches und europäsches Recht verstoßen.
Das ist zulässig.
Grundrechte binden den Staat, nicht mich als Privatperson.
Wenn ich ein Auto verkaufen will, muss ich es nicht an zwei Personen verkaufen.
Ich darf nur eine Frau heiraten, die zweite hat kein Recht darauf, mich zu heiraten, egal wie sehr wir vielleicht wollen.
Ich darf eine Person als Alleinerben einsetzten, egal wieviele Kinder und / oder Freunde ich habe.
Wenn ich eine Wohnung zu vermieten habe, kann ich frei auswählen, an wen. Ärger macht mir witziger Weise nur das Finanzamt, wenn ich viel zu wenig Miete verlange.
Das allgemeine Gleichheitsgesetz (AGG) hat in § 2 einen Anwendungsbereich. Lest den mal durch. Da steht nicht, dass alle immer zu gleichen Eintrittspreisen überall reingelassen werden müssen.
Wer sich etwas nicht leisten will, oder kann, der muss das nicht in Anspruch nehmen.
Clubs und Aufenthalt in Clubs sind reines Privatvergnügen. Wenn man mit der Preispolitik des Veranstalters nicht einverstanden ist, dann kann man woanders hin gehen. Machen das genug, muss er aus wirtschaftlichen Gründen eine Preisgestaltung überdenken.
Der Joyclub hat nicht die Aufgabe, eine vielleicht martbeherschende Stellung zu nutzen, um Clubbetreibern und Veranstaltern Preisgestaltungen zu diktieren. Amazon hat diese Aufgabe auch nicht.
Und hier in meiner Region habe ich eh den Eindruck, dass zu BDSM-Veranstaltungen nur sehr wenige Solo-Herren erscheinen. Ob andere nicht zugelassen werden, oder sich gar nicht anmelden, weiß ich nicht.
Irgendwie erinnert mich die Diskussion an die Frage, warum für Männer ein Dresscode gilt, oder der zu eingeschränkend sei.
„Warum bekommen die Veranstalter von (reinen) BDSM Veranstaltungen es nicht hin, einen Equal Pay Eintritt zu organisieren?
Die Frage impliziert, dass sie es versuchen würden, oder versuchen müssten.
Nun, das müssen sie nicht. Die, die es wollen, können das doch machen.
Einfache Anwort.