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Bilder auf dem Handy101
Ich habe ein für mich sehr grosses problem. seit ca 4 monaten habe…
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Upskirting - was denkt Ihr darueber?

*******und Mann
750 Beiträge
Wärst Du so nett, sie bitte zu nennen? Alles, was ich finde, ist nämlich leider keineswegs eindeutig...

Aber gerne, es ist der § 201a StGB, der wurde allerdings hier in der Diskussion schon einmal genannt.
https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Da steht das zwar nicht explizit, aber daraus läßt sich auf jeden Fall ein Recht ableiten, ebenso aus dem Recht am eigenen Bild.
****na Frau
24.662 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich möchte nicht streiten (oder klug sch....*g*), aber aus dem
§ 201 a StgB ist es eben nicht eindeutig abzuleiten. Eine Rolltreppe z.B. ist kein höchstpersönlicher Lebensbereich.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2.
eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3.
eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4.
eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1.
herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2.
sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
******147 Frau
500 Beiträge
Nein, daraus lässt sich leider gar nichts ableiten.
Das Veröffentlichen ist strafbar, ja. Aber keineswegs die Aufnahme... das steht da nicht...
*******und Mann
750 Beiträge
Ok, ihr werdet es besser wissen
Das Studium der Rechtswissenschaft war dann wohl doch umsonst.
****na Frau
24.662 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Aber aus welchem Absatz liest du heraus, dass der Paragraph die hier geschilderten Fälle mit abdeckt?
*******und Mann
750 Beiträge
Sorry
aber ich werde hier jetzt keine Abhandlung über rechtliche Bewertungen und Auslegungen abhalten.
Glaubt es oder laßt es bleiben.
****na Frau
24.662 Beiträge
Gruppen-Mod 
Schade, ich hätte mich gerne überzeugen lassen.


Ich setze die Seriösität des Zeitungsartikels mal voraus. Daran lässt sich ganz gut erkennen, dass es vermutlich nicht so eindeutig ist.

http://www.augsburger-allgem … r-aufgehoben-id31369717.html
*******und Mann
750 Beiträge
Bestimmt hat der Journalist davon ganz viel Ahnung.
Im übrigen habt ihr das Recht am eigenen Bild, das ich erwähnt hatte, auch unterschlagen.
Man liest halt nur was einem gefällt.

Für mich ist hier Schluß.
Also ich schließe mich einer der Vorrednerinnen an. Die Fotos müssten relativ dunkel und verwackelt sein. Der Kopf ist wahrscheinlich nicht mit drauf und ja es ist eine Frechheit so ein Foto zu machen. Aber wenn man sich überlegt, wie viele Frauen, erwachsene Frauen, möchte ich dazusagen, eindeutige Fotos von ihren primären Geschlechtsteilen über Whats App verbreiten, dann verstehe ich die Diskussion nicht. Mit Versendung dieser Fotos gibt man ja auch FB die Möglichkeit, diese zu verwenden und sogar zu verkaufen im schlechtesten Falle.
******147 Frau
500 Beiträge
Beim Recht am eigenen Bild geht es doch auch nur um die Veröffentlichung und nicht um das Tätigen der Aufnahme als solches.

Natürlich ist auf den Fotos wohl nichts zu sehen, woran man erkennbar ist, außer derjenige hätte vorher/nachher noch ein Ganzkörperfoto geschossen. Aber ich mag einfach nicht glauben, dass es keinen Paragraphen gibt, der eindeutig die Aufnahme eines solchen Fotos verbietet.

Und das mit Facebook stimmt so auch nicht: https://www.fotomagazin.de/p … -meine-fotos-oder-doch-nicht
****52 Mann
781 Beiträge
geltendes recht
hin oder her sowas ist einfach ekelhaft und wenn ich sowas sehen würde bräuchte die frau nicht selbst wehren da würde ich eingreifen.was soll diese diskusion über Paragraphen und ob es recht ist oder nicht? es ist eindeutig nicht und jeder der sowas macht ist in meinen augen ein armes perverses *schwein*.
Tja dann mal die AGB lesen
Man gewährt eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die man auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postet.

Im Zusammenhang finde ich super... da ist dann Whats App und Instagram auch dabei.
******ark Frau
2.137 Beiträge
Aber wenn man sich überlegt, wie viele Frauen, erwachsene Frauen, möchte ich dazusagen, eindeutige Fotos von ihren primären Geschlechtsteilen über Whats App verbreiten, dann verstehe ich die Diskussion nicht.
1. Nur weil irgendwelche Frauen irgendetwas machen, ist es nicht ok, das mit anderen Frauen zu machen. Ich verschicke sicher keine Bilder meiner Geschlechtteile an irgendwen.

2. Nur weil eine Frau an z.B. ihren Mann Bilder schickt, ist es noch lange nicht ok, wenn ein Fremder Bilder von ihr macht. Es ist wohl kaum jemandem bewusst wie weit die Rechte von Facebook gehen. Die Frauen gehen davon aus, dass die Bilder beim Empfänger landen und sonst nirgends.
Es kann auch keiner daraus, dass ich Sex mit meinem Mann habe ableiten, dass jeder mit mir Sex haben darf.

Liebe Grüße

Dina
*******gic Mann
163 Beiträge
Über die rechtliche und strafrechtliche Relevanz und Ahndung sollen sich Juristen streiten, ich für meinen Teil finde das moralisch verwerflich, nicht hinnehmbar, ..., und spätestens dann, wenn diejenigen, direkt darauf angesprochen, diese Fotos nicht sofort löschen wird es ernst, nur wer hat den Mut und den Willen die Belastung einer Anzeige mit anschließendem Verfahren auf sich zu nehmen?
******ark Frau
2.137 Beiträge
Auch das Recht am eigenen Bild dreht sich erstmal nur um Veröffentlichungen. Beim bloßen Erstellen von Fotos finde ich auch nur Kann-Regelungen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Das stammt wohl noch aus der Zeit, als Fotos mit Spiegelreflexkameras gemacht wurden und dann auf Papier entwickelt wurden.

Liebe Grüße

Dina
Hallo

ich persönlich finde es Spitze wenn Frauen Kleider, oder Röcke tragen.
Wenn aber durch ein paar kranke die Fotos unter den Röcken machen
mir dieser Anblick verwehrt bleibt. *guerilla*
Ich würde es mir auch verbeten wenn ich einen Rock tragen würde,
und eine Frau würde mir unter den Rock fotografieren.

Gesetze hin oder her, wenn demjenigen eine Gescheuert wird und ich würde
es sehen, würde ich mich wegdrehen und mich richtig freuen.
Und falls die Dame Hilfe benötigt würde ich behaupten er hat Sie an gegrapscht.

Maybach56
***in Frau
9.762 Beiträge
Warum JETZT so eine Aufregung?
Ich frage mich,warum es JETZT so eine Aufregung über dieses Thema gibt.
Hatte noch nie etwas davon gehört....die ersten Meldungen im Netz sind aber 14 Jahre alt.
Auch der Rechtsstreit mit der Frau ist ein paar Jahre alt.
Warum dann zu DIESEM Zeitpunkt die Auftegung?
Und wenn es für mich komplett neu ist....kommt es dann wirklich so viel vor?

Medienhype??????
****bti Frau
6.102 Beiträge
Themenersteller 
Ob der Beitrag schon aelter ist, weiss ich nicht. Aber selbst wenn es so waere, muss es ja vermehrt jetzt sein, sonst wuerde es nicht in Nachrichten gesendet werden.
Dina
Es ist nicht einfach. Man kann das Fotografieren ja nicht per se verbieten. Das würde zu weit gehen. Aber das Phänomen, dass Männer Fotos machen, die nicht ganz sauber sind, ist ja schon sehr alt. Wie bereits auch schon hier gesagt wurde.
Vor Schuhläden gibt es immer mal wieder sog. Fotografen, die Frauen in Heels fotografieren...
Im Supermarkt werden Frauen fotografiert, die sich bücken, um an das untere Regal zu kommen...
alles nichts neues.
Ich würde einen Mann jetzt nicht schlagen, wenn er von mir ein Foto machen würde, aber er würde auch ein Foto bekommen und einen kleinen Aufstand. Und.... ich würde es doch mal sehen wollen. Vlt würde ich den Aufstand danach machen.
Da ich Streetphotografie mache, fotografiere ich auch ab und an fremde Menschen, die sich in der Stadt bewegen, manche gehen damit gut um, manche fühlen sich belästigt. So ist das eben.
Und gerade ist Sommer, da muss man auch bei den Medien, die saure Zeit überbrücken und das geht mit solchen Themen sehr gut.
Deswegen
gibt es Menschen, die andere diesen Verlockungen nicht aussetzen wollen und sich so kleiden das ihnen das nicht passieren kann.....Und über die regen sich dann auch wieder welche auf.

Es sind einzelne..... keine touristengruppen die mit dem Fotoapparat, ggf mit den Selfi-Stick da was unternehmen, was ungehörig ist und so ganz weit weg von dem, an dem ich Spass finden könnte...Etwas einvernehmliches; mit einer Frau zusammen ein Fotoshoting und das dann zu geniessen....
Legitim, legal, Strafverfolgung und Bestrafung heute in D ..
Sicher sind wir uns alle einig, dass vorsätzliches Upskirting zumindest in Deutschland gegen den Willen der Frau übergriffig ist und jeglichem Anstand widerspricht, damit auch nicht legitim ist. Nur ist Anstand, der eigentlich ja nichts anderes ist, als Rücksichtnahme entsprechend des Kantschen Imperativ, heute nicht mehr in einer Erziehung verankert ist, die den Deckmantel der individuellen Freiheit zu Lasten der Gemeinschaft überbewertet.

Und wir können auch unserem, mittlerweile leider aus der Diskussion ausgestiegenen Jurist Schlecker91 Vertrauen schenken, dass solches vorsätzliches Verhalten nicht legal, also prinzipiell strafbar ist. Gesetze sind nun mal abstrakte Normen, die ohne die entsprechende und in den jeweiligen Kommentaren dokumentierte Entscheidungspraxis es dem Laien nicht immer erlauben die Strafbarkeit auf Anhieb nachvollziehen oder ausschliessen zu können.

Strafbarkeit alleine ist aber in D heute kein Garant mehr für tatsächliche Strafverfolgung, geschweige denn Bestrafung! "Kleinere" Dinge wie Beleidigung waren schon immer Antragsdelikte, die überhaupt erst auf Antrag des Geschädigten verfolgt wurden und werden. Aber selbst bei den Offizialdelikten, bei denen ermittelt werden muss, erfolgen manche Ermittlungen nur sehr halbherzig: Aufnehmen, um was für die Versicherung zu haben, aber aktive Suche nach dem Täter? Fehlanzeige. Ist aber der Polizei nicht wirklich anzulasten, denn wenn die Staatsanwaltschaften wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichem Interesse sowieso keine Anklage erheben und bei Gerichten heute der Täterschutz wichtiger ist als der Schutz der Bevölkerung und Abschreckung sind, macht es für die Polizei auch keinen Sinn letztlich nur Zeit zu verschwenden.

Dass Täterschutz andererseits nicht immer ein dummes Prinzip sein muss, lehrt allerdings eine kritische Durchsicht der eigenen Bildersammlung. Zumindest wer viel fotografiert und sich dabei auf "seine" Perspektive konzentriert, dürfte selbst schon öfter erst in der Bildkontrolle am großen Bildschirm Dinge entdeckt haben, die wenn nicht gelöscht, dann doch dringend retuschiert werden müssen. Gerade Frauen sehe ich oft in den Konsumtempeln KDW, Printemps, etc. ihre Handys zücken, um die Opulenz der Angebote schon bei der Fahrt auf den imposanten Rolltreppen einzufangen - und ganz nebenbei und unbeabsichtigt eine Upskirt-Aufnahme ihrer Geschlechtsgenossinnen "mitzunehmen". Strafbarkeit setzt daher sinnvollerweise wirklich erst bei der Veröffentlichung an!
Als ich ein Lehrling war ...
... also vor ungefähr 55 Jahren, war ich bei einem Gespräch zwischen einem Arbeitskollegen, der damals etwa 25 Jahre war, und einer Bürokraft - "Sekretärin" sagte man damals - dabei, die etwa 20 Jahre war. Die beiden unterhielten sich und beachteten mich mit meinen 15 Jahren nicht weiter, da ich für sie noch grün hinter den Ohren war.

Sie unterhielten sich über's Tanzen und dass es ganz toll sei, auf Glas, also Glasboden zu tanzen. Darauf sagte die Dame:
"aber nicht wenn es spiegelt!"
Darauf fragte ich dazwischen: "warum nicht wenn es spiegelt?"
Darauf der Kollege:
"weil man dann sehen kann, ob die Frauen eine Hose anhaben."

Woraus ich messerscharf schloss, dass es so etwas geben mußte, und dass da auch Frauen trotzdem tanzen, da ja sonst die Männer keine Tanzpartnerinnen hätten und der Laden sicher eingehen würde.

Also auch damals schon ein Spiel mit dem Feuer.
Tassilo, das geht aber am Thema vorbei, denn in Deinem Geschichtchen hat die Frau selbst entschieden, ob sie von unten begutachtet werden will oder nicht!
Stimmt schon,
aber ist mir halt bei dem Thema so eingefallen.
******ark Frau
2.137 Beiträge
Svety
Es ist nicht einfach. Man kann das Fotografieren ja nicht per se verbieten. Das würde zu weit gehen. Aber das Phänomen, dass Männer Fotos machen, die nicht ganz sauber sind, ist ja schon sehr alt. Wie bereits auch schon hier gesagt wurde.
Vor Schuhläden gibt es immer mal wieder sog. Fotografen, die Frauen in Heels fotografieren...
Im Supermarkt werden Frauen fotografiert, die sich bücken, um an das untere Regal zu kommen...
alles nichts neues.
Das macht es nicht richtig. Die meisten Verbrechen werden schon länger begangen und auch heute noch verurteilt.

Ich finde das auch sehr einfach:
Fotografiere keine Leute, die nicht vorher zugestimmt haben.

Mich hat einmal ein Fotograf gefragt, ob er mich fotografieren darf. Das war auf der Straße und es ging ihm wohl darum Menschen auf der Straße zu fotografieren. Ich habe zugestimmt und alles war gut.
Hätte er es einfach heimlich gemacht, wäre es nicht in Ordnung gewesen.
Und es geht hier ja auch noch um die Perspektive. Er hat mir nicht unter den Rock fotografiert, sondern auf die Weise, auf die mich jeder der vorbeiging sehen konnte.

Svety
Gerade Frauen sehe ich oft in den Konsumtempeln KDW, Printemps, etc. ihre Handys zücken, um die Opulenz der Angebote schon bei der Fahrt auf den imposanten Rolltreppen einzufangen - und ganz nebenbei und unbeabsichtigt eine Upskirt-Aufnahme ihrer Geschlechtsgenossinnen "mitzunehmen".
So aus Versehen passiert das nicht. Die Perspektive ist schon mal eine andere, ob ich von oben etwas in meiner Hand fotografiere, also die Kamera von oben nach unten gerichtet ist, oder ob ich von unten nach oben unter einen Rock fotografiere.


nrw_art
Nur ist Anstand, der eigentlich ja nichts anderes ist, als Rücksichtnahme entsprechend des Kantschen Imperativ, heute nicht mehr in einer Erziehung verankert ist, die den Deckmantel der individuellen Freiheit zu Lasten der Gemeinschaft überbewertet.
Das sehe ich anders. Individuelle Freiheit bedeutet eben auch individuelle Rücksichtsname und das ist Teil der heutigen Erziehung. Es geht weder um "das tut man nicht." Aber sehr viel um "Mach nichts, was den anderen stört/verletzt." Das ist sicher etwas komplzierter, aber die Kinder lernen es und das lohnt sich dann.
Dann kommen wir auch dahin, dass, weil Frau A gerne ohne Höschen auf einem Spiegel tanzt Frau B immer noch nicht will, dass man unter ihren Rock fotografiert.


nrw_art
Und wir können auch unserem, mittlerweile leider aus der Diskussion ausgestiegenen Jurist Schlecker91 Vertrauen schenken, dass solches vorsätzliches Verhalten nicht legal, also prinzipiell strafbar ist.
Auf ein "Ich habe das studiert, darum habe ich Recht, und muss das weder belegen noch erklären" gebe ich allerdings prinzipiell nichts.

Liebe Grüße

Dina
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