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Bilder auf dem Handy101
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Upskirting - was denkt Ihr darueber?

****bti Frau
6.102 Beiträge
Themenersteller 
Upskirting - was denkt Ihr darueber?
Viele von Euch werden es kennen, nur der Name ist noch wenig gelaeufig. Es handelt sich dabei um die Praktik, das jemand mit dem Handy ein Bild vom Intimbereich einer Frau macht und zwar z.B. hinter ihr auf der Rolltreppe oder im Supermarkt das Handy unter den Rock haelt.


Ich habe vorhin darueber einen Bericht gesehen, weil eine Frau dagegen geht. Denn diese Bilder zu machen ist NICHT strafbar. Erst wenn der Macher es ins Netz stellt, wird es zur Straftat. Das allein bringt mich schon auf die Palme, aber etwas anderes noch viel mehr.

Wenn ich den Typ angreife um das Ganze zu verhindern, ihm z.B. eine scheuern wuerde, dann mache ich mich strafbar.

Wie kann denn sowas geltendes Recht sein? Wo leben wir denn, das Maenner sich sowas herausnehmen koennen und auch noch ungeschoren davon kommen? Und diese Frau, will da jetzt gegen vorgehen.

Ich stelle das jetzt mal ganz allgemein zur Diskussion. Und zwar bewusst erstmal hier, da ich denke, das das Thema ansich schon Zuendstoff hat und wir hier vielleicht etwas zivilisierter damit umgehen.

Ich bin gespannt auf Eure Sichtweise.

ushebti
****na Frau
24.662 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich habe mir dazu mal den Bericht hier angeschaut

https://www.zdf.de/nachricht … skirting-300817-hep-100.html

Das hat in England statt gefunden.

Ich meine eigentlich, dass es bei uns nicht erlaubt ist ungefragt, bzw. ohne Einwilliung Fotos von Menschen zu machen. Bin ich da falsch informiert?
Das sowas straffrei für den Spanner bleiben kann,find ich unfassbar.Wenn ich hinter dem stehen würde und das sehen würde-ich würde,ohne weiter drüber nachzudenken,eingreifen-ok,bei nem 2Mtr Kerl vorsichtshalber nur verbal,nen kleineren würd ich zu Boden zwingen und die Kamera abnehmen..

Beitrag editiert, SpielmitHerz, Gruppenmod.
Bitte die https://www.joyclub.de/hilfe/2955.spielregeln.html beachten.

****bti Frau
6.102 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe es so verstanden, das das deutsche Recht gemeint war.
****na Frau
24.662 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hast du es aus dem Link, den ich gesetzt habe? Da ist definitiv von England die Rede.
****bti Frau
6.102 Beiträge
Themenersteller 
Nein, aus dem link habe ich es nicht und es was von Deutschland die Rede.
******147 Frau
500 Beiträge
Nachdem ich Deinen Beitrag hier las, dachte ich grad, das gibt es doch nicht, aber die ersten Seiten, die ich dazu gefunden habe, bestätigen es... es scheint tatsächlich zu keiner Verurteilung zu kommen... jedenfalls nicht wegen irgendeiner Verletzung von Persönlichkeitsrechten... *nixweiss*

Das kann doch nicht wahr sein! Ich bin grad schockiert! Da steht auch, wie gewieft die sind, an solche Fotos zu kommen... *oh2*
****bti Frau
6.102 Beiträge
Themenersteller 
Ja, ich habe es nach dem Beitrag auch gegoogelt und war auch schockiert, wie verbreitet das mittlerweile ist.
******147 Frau
500 Beiträge
Da kann ich für mich nur sagen, wie gut, dass ich im Allgemeinen ein Hosenträger bin!!!
Sollte ich ggfs. mal ohne Auto mit Rock unterwegs sein, werde ich mich wohl ab jetzt immer unwohl fühlen... also Sachen gibt's, die gibt's gar nicht... sowas könnte ich mir gar nicht ausdenken...
****na Frau
24.662 Beiträge
Gruppen-Mod 
Mir scheint das eine Grauzone zu sein.

Wann ist das Fotografieren verboten?

Verboten ist das Fotografieren von Personen hingegen dann, wenn die Person sich im Moment des Ablichtens in einer Situation befindet, welche Sie in ihrer Menschenwürde verletzen könnte. Ebenso nicht erlaubt sind Fotoaufnahmen, die gemäß § 201a StGB die Intimsphäre der abgelichteten Person stören könnten. Zudem wäre eine Fotoaufnahme einer Person unzulässig, bei der bereits vorab ersichtlich ist, dass die Person die Einwilligung für ein Foto und dessen Veröffentlichung nicht gestatten würde https://www.rechtsanwalt.com … soenlichkeitsverletzung-dar/

Wirklich erlaubt ist es wohl nicht, aber eben auch nicht richtig verboten, weil es ja immer unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten gibt.
****bti Frau
6.102 Beiträge
Themenersteller 
Nein, Du verstehst mich falsch. Es ist nicht strafbar, das zu machen. Das finde ich daran so erschreckend.
*******ave Frau
9.690 Beiträge
Die Aussage von Marena Post ist, daß diese Fotos zu machen, strafbar ist. Hier in Deutschland. Vielleicht ist es in anderen Ländern, in Deinem Beispiel England, ja anders.

Wobei ich mir grundsätzlich gar nicht vorstellen kann, daß man bei diesen Bildern viel erkennen kann. Einmal ist das Licht nicht gut, zweitens die Bewegung (verwackelte Bilder), und dann daß halt Rock und die Beine das Ziel der Begierde verdecken, von dem Slip mal ganz abgesehen.
Vor verrückten gibt es keinen Schutz
egal was wie und wo
*********frau Frau
1.946 Beiträge
Ein bisschen gegoogelt habe ich ...
... um meine Rechtskenntnisse zu überprüfen und fand den Verweis auf 3 201a StGB.
Das beschriebene Upskirting efüllt schon allein durch das Herstellen des Bildes = Fotografieren einen mit Freiheits- odeer Geldstrafe bewährten Tatbestand dieser Rechtsnorm.
Ergo: Es ist strafbar!
****52 Mann
781 Beiträge
upskirting
vielleicht ist es nicht strafbar aber es ist auf alle fälle nicht gerade statthaft sowas zu tun,und kann auch sehr gut verstehen das eine frau den drang verspürt sich dagegen mit einer Tätlichkeit zu wehren.ob daraus eine anzeige entstehen würde wage ich zu bezweifeln da der Täter sich dann selbst entlarven würde,und es auch bestimmt sehr peinlich wäre zu erklären warum er diese bilder macht.
strafrechtlich ist das wehren in form einer Tätlichkeit natürlich eine Körperverletzung und kann auch zu einer anzeige führen die dann wahrscheinlich im sand verlaufen würde wenn das gericht die voraus gegangene tat berücksichtigt.was übrigens eine Belästigung wäre.
*******und Mann
750 Beiträge
Es ist auf jeden Fall strafbar
und auch zivilrechtlich verfolgbar.

Glaubt halt nicht einfach alles, was auf irgendwelchen reißerischen Websites steht.
Und es ist auch keine "Grauzone". Die entsprechenden Paragraphen sind eindeutig.

Und natürlich ist Selbstjustiz auch strafbar, das bedarf doch überhaupt keiner Diskussion.
********n_he Mann
4.116 Beiträge
Wenn mich eine Frau schlsgen würde, ist mein Griff zum Handy und ich informiere sie darüber, das ich jetzt die Polizei anrufe.

Gleiches würde ich machen, wenn eine Frau mich ungefragt und gegen mein Einverständnis belästigt.

Nun frage ich mich, warum macht eine Frau von heute es nicht ähnlich? Warum möchte sie einen Mann schlagen?
****bti Frau
6.102 Beiträge
Themenersteller 
Ganz einfach, weil ich aus eigenen Erleben weiss, was die Polizei macht, naemlich nix.
****bti Frau
6.102 Beiträge
Themenersteller 
Und dann war das nur als Beispiel angedacht. Ob das dann wieder so waere steht auf einem anderen Blatt.
*******und Mann
750 Beiträge
Und daraus leitest Du ein Recht zur Selbstjustiz ab?
****bti Frau
6.102 Beiträge
Themenersteller 
Davon war hier doch gar nicht die Rede. Ich habe gesagt, das ich das nicht richtig finde, das Maenner das straffrei machen , so in meinem gesehenen Beitrag und Frau, die sich dagegen wert, in irgendeiner Weise, strafrechtlich verfolgt wird.
*******und Mann
750 Beiträge
Dein Ursprungsposting
Wenn ich den Typ angreife um das Ganze zu verhindern, ihm z.B. eine scheuern wuerde, dann mache ich mich strafbar.

Wie kann denn sowas geltendes Recht sein? Wo leben wir denn, das Maenner sich sowas herausnehmen koennen und auch noch ungeschoren davon kommen? Und diese Frau, will da jetzt gegen vorgehen.

Das hast Du geschrieben, ich entnehme daraus, daß Du mit dem geltenden Recht nicht einverstanden bist.
*******ave Frau
9.690 Beiträge
Nun, mit dem richtigen Verteidiger an meiner Seite würde aus der Selbstjustiz Notwehr werden, und schon hätte ich bei meinen schlagkräftigen Argumenten einen Freispruch bekommen.
******147 Frau
500 Beiträge
*******er91:
Die entsprechenden Paragraphen sind eindeutig.

Wärst Du so nett, sie bitte zu nennen? Alles, was ich finde, ist nämlich leider keineswegs eindeutig... *nixweiss*
****na Frau
24.662 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bei dem was ich so ergoogelt habe, scheint es nicht eindeutig strafbar zu sein. Teilweise ist auch "nur" von Ordnungswidrikeit die Rede.

Aber wie auch immer, es ist eine Unverschämheit, keine Frage. Aber ganz ehrlich, so wirklich richtig dolle, kann ich mich nicht drüber echauffieren.
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