"Das britische Strafrecht kennt keine Einwilligung in Körperverletzung, entsprechende Handlungen sind auch einvernehmlich unter Erwachsenen illegal, diese Rechtslage wird auch durchgesetzt.
Ich schätze mal, wenn es um Schönheitschirugie geht, sieht das ganz anders aus.Liebe Grüße
Dina