S K L A V I N N E N V E R T R A G
Frei zu sein heißt wählen zu können,
wessen Sklave man sein will.
Jeanne Moreau
Vertrag zwischen Herrn und Sklavin
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen
dem Herrn (nachfolgend Herr genannt)
und der Sklavin Sklavin Jana (nachfolgend Sklavin genannt)
§ 1 Verhältnis
Das Vertragsverhältnis beginnt, unmittelbar nachdem beide Parteien dieses Dokument unterzeichnet haben und gilt l e b e n s l ä n g l i c h. Es wird eine Probezeit bis zum 31.07.2024 vereinbart, in der dieser Vertrag begründet beiderseits fristlos kündbar ist. Nach Ablauf der Probezeit kann nur der Herr allein den Sklavinnenvertrag jederzeit kündigen.
Die Sklavin gelobt, ihrem Herrn als rechtlose Sklavin zu gehören, ihm außerhalb ihrer Arbeitszeit zur Verfügung zu stehen und sich vollkommen seinen Wünschen unterzuordnen. D.h., sie hat sich und ihren Körper jederzeit ihrem Herrn uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.
Die Sklavin hat ebenfalls nicht das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten. Sie wird
–wenn ihr Herr dies für nötig befindet– zu gegebener Zeit einen neuen Namen erhalten.
Des Weiteren ist sie damit einverstanden, dass ihr Herr über das Recht verfügt, ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu überlassen. Die Sklavin hat immer zu zeigen, daß sie ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Herrn befohlenen Orten. Eventuelle Grenzen müssen vorher besprochen werden oder in diesem Vertrag festgelegt sein.
Der Herr hat die Möglichkeit, seiner Sklavin in der oben genannten Zeit "Freizeit" einzuräumen Verwandte, Freunde oder Bekannte zu treffen. In dieser Zeit darf sich die Sklavin frei bewegen und benehmen. Während der "Freizeit" werden keine Bestrafungen der Sklavin durchgeführt. Es ist jedoch klar, dass die Sklavin ihren Herrn weiter mit Respekt und Liebe begegnet, und dass Dinge die sich die Sklavin in ihrer "Freizeit" zu Schulden kommen lässt zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden können, wenn ihr Herr dies für notwendig hält.
§ 2 Ansprüche des Herrn
Die Sklavin schuldet ihrem Herrn bedingungslosen Gehorsam, demütige Ehrerbietung, treue Hingabe und eifrigen Dienstwillen. Sie hat alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Ihren Herrn in jeder Hinsicht zu befriedigen und wird immer respektvoll und ehrfürchtig über ihren Herrn reden. Dem Herrn gebührt in allen Bereichen, die durch diesen Vertrag bestimmt sind, der Titel "Herr" (Ausnahmen siehe § 5 c).
Die Sklavin ist verpflichtet, alle Aktivitäten ihres Herrn zu erdulden, die nicht in diesem Vertrag ausgeschlossen werden. Der Herr hat das Recht ihr Schmerzen zuzufügen, wenn es ihm danach verlangt. Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören dem Herrn. Er kann, wenn er will, davon Gebrauch machen.
Jede Anordnung und jeder Befehl ist unverzüglich auszuführen. Führt die Sklavin einen Befehl oder eine Anordnung nicht aus, so ergibt sich daraus ihr stillschweigendes Einverständnis hinsichtlich der aus der Befehlsverweigerung resultierenden Bestrafung. Dadurch hebt sich jedoch keinesfalls das Recht des Herrn auf Durchführung seiner Forderung auf.
Es gilt als Verfehlung im Sinne des § 7, wenn die Sklavin die Wünsche ihres Herrn nicht, unvollständig oder nachlässig erfüllt.
§ 3 Pflichten des Herrn
Der Herr ist für das Befinden seiner Sklavin verantwortlich. Er wird Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten nicht vorher mit der Sklavin besprechen aber sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.
Der Herr wird seiner Sklavin keine körperlichen Schäden zufügen, welche die Aufmerksamkeit von nicht an der Beziehung beteiligter Personen erregen könnten.
Der Herr garantiert, sowohl Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen als auch ihre Privatsphäre, ihren Beruf, ihr Eigentum und ihre bürgerlichen Rechte zu wahren. Unangetastet bleiben ebenfalls das Gehalt, das Eigentum und die Finanzen/Verträge der Sklavin.
Der Herr garantiert der Sklavin körperliche Unversehrtheit und Gesundheit. Es kommt zu keinerlei Aktivitäten, die die Gesundheit der Sklavin schädigen und auch zu keinerlei Körperverletzungen.
§ 4 Verzicht der Sklavin
Der Sklavin steht kein Recht auf eigene Vergnügungen jeglicher Art mit Dritten zu. Wenn ihr aber der Herr ein solches Vergnügen erlaubt, so hat sie sich genau an seine Weisungen zu halten und sich sowohl gehorsam als auch dankbar zu zeigen.
Jegliche Art der eigenen, absichtlichen Stimulation ist der Sklavin verboten, es sei denn, es ist der Wunsch des Herrn. Was eine Stimulation ist, liegt im Ermessen des Herrn. Der Versuch zum Verstoß gegen das Selbstbefriedigungsverbot oder dessen Umgehung ist strafbar. Als Versuch gilt jede stimulierende Berührung der eigenen Genitalien. Ob eine Berührung stimulierend ist, entscheidet der Herr. Als Umgehung gilt jede Art von nicht-manueller Reizung, die vom Herrn nicht ausdrücklich gebilligt wurde.
Ein sexueller Dienst der Sklavin erlaubt ihr nicht, eigene sexuelle Bedürfnisse zu decken. Es ist der Sklavin nicht gestattet, ohne vorherige Erlaubnis des Herrn zum Orgasmus zu kommen.
Die Auswahl Dritter als Aufseher oder als Leihnehmer unterliegt allein dem Herrn. Aussehen, Geschlecht und sexuelle Identität (homo-, hetero-, bi-sexuell) haben für die Anweisungen, die die Sklavin auszuführen hat, keinerlei Bedeutung.
§ 5 Regeln
a) Allgemeine Regeln:
Die Sklavin wird jede ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Sie ist bereit, ihrem Herrn jederzeit Auskunft über ihren körperlichen und seelischen Zustand zu geben. Sie wird ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren. Die Sklavin hat nur zu reden wenn sie vom Herrn dazu aufgefordert wird, ansonsten hat sie Redeverbot. Wenn sie eine Frage stellen darf, wird die Sklavin auf die Entscheidung ihres Herrn warten und sie dann dankbar akzeptieren.
Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet. Sie verpflichtet sich, alle ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Sie übernimmt die Wertvorstellungen ihres Herrn und wird versuchen, diese so gut wie möglich nachzuleben.
Sie hat stets aufmerksam zuzuhören und nachzufragen, falls ihr ein Befehl oder Teile eines Befehls unklar sind.
Die Sklavin hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluß auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß sie, daß ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlen sollte, sie knebeln kann, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann. Der Herr kann die Sklavin zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen zufügen, sie benutzen, demütigen, bloßstellen und erniedrigen. Es ist der Sklavin strengstens untersagt, dies irgendwie zu stören (z.B. durch Entzug oder schützende Maßnahmen).
b) Private Regeln:
Ist der Herr anwesend, bestimmt er, wie sich die Sklavin zu kleiden und zu benehmen hat (Details siehe Anhang A, 1). Ist die Sklavin mit ihrem Herrn in einem Raum, bittet sie ihn um Erlaubnis, wenn sie den Raum verlassen will. Sie hat hierbei den Grund zu nennen und auch wohin sie gehen möchte. Zu den Mahlzeiten wird die Sklavin ihren Herrn bedienen. Wenn die Sklavin zu ihrem Herrn, oder dieser zu ihr spricht, hat die Sklavin aufmerksam zu sein, und ihren Blick zu senken, wenn es nicht anders befohlen wird.
Wenn die Sklavin beabsichtigt Kleidung oder Schuhe zu kaufen, hat sie diese vorher ihrer Herrschaft zu beschreiben und um Erlaubnis zu fragen.
c) Regeln für die Öffentlichkeit:
Die Sklavin hat sich jederzeit so zu verhalten, dass niemand ihre Versklavung bemerken kann. Sie wird ihren Herrn mit Namen ansprechen, außer wenn er etwas anderes befohlen hat. Auch in der Öffentlichkeit hat die Sklavin hinter ihrem Herrn zurückzustehen. Die Sklavin darf sich nach ihren Vorstellungen kleiden, hat aber ihren Herrn vor Verlassen des Hauses immer um sein Einverständnis zu bitten.
d) Regeln für das Berufsleben:
Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gar gefährden. Der Herr wünscht sich eine ordentlich und ehrlich arbeitende Sklavin. Sie beträgt sich so, dass sie Anerkennung und Geld für sich selbst verdient. In der Arbeitszeit ist es der Sklavin gestattet, sich in angemessener Weise zu kleiden. Während ihrer Arbeitszeit darf die Sklavin telefonieren und dienstliche Dinge besprechen, ohne dafür eine spezielle Genehmigung ihres Herrn einholen zu müssen. Der Besitz, Das Gehalt und das Eigentum der Sklavin bleibt unangetastet.
e) Regeln für die Öffentlichkeit in Abwesenheit des Herrn
Die Sklavin darf sich, wenn Sie das Haus / die Wohnung alleine verlassen möchte, nach ihren Vorstellungen kleiden. D.h. die Sklavin darf sich normal bürgerlich kleiden so dass niemand ihre Versklavung bemerken kann.
§ 6 Antragsform für Wünsche der Sklavin
Eigene Wünsche auf besondere Dienste am Herrn darf die Sklavin jederzeit in gebührender Form darbringen. Hierzu wird sich die Sklavin in der Grundposition vor ihren Herrn knien und die Arme hinter den Kopf nehmen. Sobald der Herr ihr seine Aufmerksamkeit schenkt darf sie ihren Wunsch äußern. Es steht im Belieben des Herrn, solche Wünsche zu gewähren oder zu verweigern. Die Sklavin hat seine Entscheidung ohne Murren anzunehmen. Murren oder das Vorbringen irgendwelcher Einwendungen gelten als Verfehlung gemäß § 7.
§ 7 Verstöße der Sklavin
Ungehorsam und Verfehlungen der Sklavin werden vom Herrn bestraft. Für die Verhängung und den Vollzug von Strafen ist der Herr zuständig. Die Sklavin hat artig zu folgen und die Strafen über sich ergehen zu lassen. Der Herr kann die Art und Weise der Durchführung von Strafen nach Belieben für Einzelfälle ergänzen oder für dauernd ändern. Solche Änderungen hat sich die Sklavin sofort zu merken und von selbst zu beachten. Verstöße der Sklavin bei der Erteilung von Strafen ziehen neue Strafen nach sich.
a) Definition des Verstoßes
Als Ungehorsam gilt bereits, wenn die Sklavin einen Befehl des Herrn zu langsam oder mit dem Anschein mangelnder Begeisterung ausführt. Was als Verfehlung gilt, wird, soweit nicht einzeln in diesem Vertrag festgelegt, vom Herrn bestimmt. Die Sklavin hat ein Verzeichnis anzulegen und sorgfältig weiterzuführen, über alles was der Herr zur Verfehlung gemäß § 7 erklärt hat. Dieses Verzeichnis (Anhang A, 2 b) gilt als Bestandteil dieses Vertrags.
b) Vollzug der Ahndung
Die Strafe wird i.d.R. vom Herrn vollzogen. Er kann sein Vollzugsrecht an andere Personen abtreten. In diesem Falle schuldet die Sklavin der vollziehenden Person die gleiche Ergebenheit und dasselbe Strafzeremoniell wie ihrem Herrn. Die Sklavin hat ihre Strafen schweigend zu erdulden. Bei Verstößen dagegen wird die Strafe sofort ganz oder teilweise wiederholt. Bei schweren Strafen darf die Sklavin ihren Herrn ab der Hälfte laut um Gnade bitten. Ob eine Strafe als schwere Strafe gilt, bestimmt der Herr.
§ 8 Strafarten
Es gibt Spontanstrafen und Regelstrafen. Spontanstrafen sind Züchtigungen durch den Herrn, die dem Vergehen auf dem Fuße folgen, und unterliegen nicht dem Strafzeremoniell.
Der Herr kann für dieselbe Verfehlung, für die er die Sklavin bereits spontan gezüchtigt hat, noch eine Regelstrafe verhängen. Die Züchtigung durch Spontanstrafen hat die Sklavin in Demut und Ergebenheit hinzunehmen.
Für alle Strafen gilt:
Wahl und Härte der Strafen steht allein im Belieben des Herrn. Er kann geringe Vergehen schwer bestrafen und für ernsthafte Vergehen nur leichte Strafen verhängen, wie es seiner Laune beliebt. Die Sklavin hat keinen Anspruch auf Wahl einer bestimmten Strafe.
Der Sklavin steht kein Urteil darüber zu, ob eine Strafe leicht oder schwer, zu hart oder zu milde ist. Sie hat sich bei jeder Strafe dem Willen des Herrn zu fügen.
§ 9 Straf- und Aufgabenbuch
Die Sklavin verpflichtet sich, ein Straf- & Aufgabenbuch zu führen, auf das nur sie und ihr Herr Zugriff haben, und es stets aktuell zu halten.
§ 10 Zuchtmittel / Gehorsamsübungen
Zu den Zuchtmitteln des Herrn gehören auch:
• Demütigung
• Erniedrigung
• Beschimpfungen
Die Sklavin hat jedes harte, gemeine, ordinäre Wort in Demut hinzunehmen, das ihr Herr anzuwenden beliebt. Im Übrigen ist es der Sklavin verboten, in Gegenwart ihres Herrn gemeine oder obszöne Worte zu gebrauchen, es sei denn, der Herr fordert sie ausdrücklich dazu auf. Eine solche Aufforderung gilt jedoch stets nur für den Augenblick und gibt der Sklavin keine Rechte für spätere Zeitpunkte.
Die Befehle an die Sklavinsind keine Strafe, sondern das Verlangen nach einem Liebes- und Ergebenheitsbeweis. Das gleiche gilt für andere Dienste, welche der Herr etwa in Verbindung mit seinen sonstigen Vergnügungen von der Sklavin fordert.
§ 11 Körperschmuck, Körperpflege und Gesundheit
Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, d. h. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen und täglich von sämtlichen Bein-, Achsel und Schamhaaren befreien.
Das Gesicht hat immer gut geschminkt zu sein (präferiert werden roter Lippenstift, mattes Make-up. Es ist aber auch erlaubt sich anderweitig zu schminken. Einzige Bedingung: Es muss weiblich und feminin aussehen, am besten sexy und verführerisch).
Fingernägel sind wenn möglich zu lackieren (präferiert werden rote Töne). Eine Ausnahme daraus ergibt sich nur, wenn sich der Herr so genannte French-Nails für seine Sklavin wünscht oder die Sklavin wegen ihres Berufes darauf verzichten darf.
Die Sklavin hat außerdem darauf zu achten, dass ihr Körpergewicht <= 72 kg bleibt.
Der Herr hat ebenfalls das Recht, die Sklavin nach seinen Vorstellungen verändern zu lassen, d.h. Operationen (ausschließlich durch ordentliche Ärzte, die promoviert haben und über eine ärztliche Zulassung verfügen). Also Brust-OP, Geschlechtsumwandlung, Piercings. Natürlich unter Berücksichtigung vereinbarter Tabus.
Nach Beendigung der Probezeit und einer 3 Monatigen Eingewöhnungphase, in der die Eignung der Sklavin weiter getestet und überprüft wird, ist eine baldige Brust-OP nach Möglichkeit im gleichen Kalenderjahr vom Herr zu planen und umzusetzen.
Nach erfolgreicher Abheilung der Brust-OP erklärt sich die Sklavin bereit als dauerhaftes Zeichen der Unterwerfung Brustwarzen-Piercings zu tragen, bevorzugt Schmuck Brust-Piercings mit dem Ring der „O“.
Der Herr garantiert der Sklavin einen sehr guten Gesundheitszustand und wird sich über alle Gesundheitseinschränkungen der Sklavin informieren und die Sklavin entsprechend behandeln um die volle Gesundheit zu garantieren.
§ 12 Safeword
Herr und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein "safeword" zur Begnadigung der Sklavin führt. Das "safeword" lautet: STOPP oder "rot" oder dreimal klopfen.
Diese Begnadigung dauert nur so lange an, bis sich beide einig sind, daß die Probleme beseitigt sind. Die Sklavin verpflichtet sich zum verantwortungsbewußten Umgang mit ihrem "safeword", und vertraut inständig darauf, daß ihr Herr den Einsatz des "safeword" respektieren wird. Sollte eine Situation entstehen, in welcher die Sklavin ihr "safeword" oder "rot" nutzt oder dreimal klopft, wird der Herr dies erkennen und die Situation angemessen entschärfen und wenn nötig auch abbrechen.
§ 13 Tabuliste
Die Sklavin hat zu Beginn des Vertragsverhältnisses die einmalige Gelegenheit eine Tabuliste zu erstellen. Diese Liste wird Bestandteil des Vertrages (Anhang A. 3.). Alle darin genannten Tabus werden vom Herrn bis auf weiteres berücksichtigt. Ist der Herr der Meinung, eines der Tabus könne aufgrund des Ausbildungsstands der Sklavin zukünftig entfallen, so wird er dies mit der Sklavin besprechen und vereinbaren. Bei den Verhandlungen zum Entfall von Tabus darf die Sklavin auch neue Tabus vorbringen und sie mit dem Herrn besprechen und vereinbaren.
§ 14 Beendigung des Vertrages
Der Herr allein kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Sklavin darf, bei ausreichender Begründung, um eine Vertragsaufhebung bitten. Es obliegt der Gnade des Herrn, ob er den Vertrag ggfs. durch einfache Entlassung erlöschen lässt.
Unterschriften
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag gelesen und verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln dieses Vertrages. Ich bin bereit, meinen Körper und meine Seele meinem Herrn zu schenken, ihm zu seiner Befriedigung zu dienen und ihm als Sklavin zu gehören.
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Ort, Datum (Unterschrift Sklavin)
Ich habe diesen Vertrag gelesen und verstanden und akzeptiere den Wunsch meiner Sklavin mir zu dienen und übernehme die Verantwortung für ihr Wohlergehen, ihre Erziehung und Perfektionierung zu einer demütigen, tabulosen und gehorsamen Sklavin. Ich erkenne die aus diesem Vertrag wachsende Verantwortung an.
_________________________________________
Ort, Datum (Unterschrift Herr)
A. Ergänzungen zum Vertrag
1. Zu § 5 b
I. Kleiderordnung
Ist der Herr anwesend und hat er keine bestimmte Anweisung gegeben, hat die Sklavin folgende Kleidungsstücke anzulegen:
• schwarze Spitzendessous (Push Up BH, Slip oder String, Strapshalter)
• schwarze halterlose Nylons mit und ohne Naht
• schwarze High Heels mit mindestens 10 cm Absatz
• Halsband (Leder oder Metall) mit dem Ring der „O“
• figurbetontes Minikleid
• Blonde Perücke
optional falls es der Herr zusätzlich wünscht:
• Manschetten an den Händen (Leder oder Metall)
• Manschetten an den Füßen (Leder oder Metall)
Die Sklavin darf sich, wenn Sie das Haus / die Wohnung verlassen möchte, nach ihren Vorstellungen kleiden. Sie wird stets bemüht sein, Kleidung zu tragen, die ihrem Herrn gefällt und vor Verlassen des Hauses um sein Einverständnis bitten. Zu den vom Herrn für die Sklavin bevorzugten Kleidungsstücken gehören:
• figurbetone Minikleider
• Bodyconkleider
• Bleistiftröcke und weiße Blusen
• figurbetonte Minikleider, Cocktailkleider, Vintage-/Rockabilly-Kleider
• Strapsstrümpfe, halterlose Strümpfe, Netzstrümpfe
• Halbschalen-BHs / Büstenheben / Push-Up BH's
• für das Schlafzimmer Babydoll Bodys, Negligees
• High Heels, hohe Pumps, Stiefel und Overknee-Stiefel mit Absätzen
Wenn die Sklavin beabsichtigt Kleidung zu kaufen, hat sie diese vorher dem Herrn zu beschreiben und um Erlaubnis zu fragen. Beim Kauf von Kleidung soll die Sklavin darauf achten, dass sie möglichst den o.g. Kriterien entspricht, also figurbetont, feminin, weiblich, sexy und verführerisch ist.
Ist die Sklavin bei ihrem Herrn sollte sie in der Nacht Negligees, Babydolls, Babydoll Bodysuits tragen.
II. Positionen und Haltungsregeln
Sinn dieser Positionen ist es, der Sklavin Ihre ständige Verfügbarkeit und Demut vor Augen zu führen. In diesen Positionen präsentiert sie sich auf Anweisung so, dass Ihr Herr sich seine Sklavin genüsslich betrachten kann.
i. Sitzhaltung
Es ist der Sklavin grundsätzlich untersagt im Sitzen ihre Beine übereinanderzuschlagen. Sie hat sie leicht geöffnet nebeneinander zu stellen. Die Hände ruhen auf den Knien, Handinnenflächen nach oben. Der Oberkörper ist aufgerichtet, der Kopf dabei leicht gesenkt. Die Sklavin darf nur etwa das vordere Drittel der Sitzfläche benutzen.
Auf besonderen Wunsch des Herrn wird die Sklavin ihre Schenkel weit spreizen, die Unterschenkel nach innen winkeln sowie den Oberkörper nach hinten nehmen. Dieser wird dann von den Händen hinter dem Rücken gestützt. Der Blick und der Kopf sind seitlich vom Herrn weggewandt.
ii. Grund-/Ruheposition
Die Grundstellung der Sklavin ist kniend auf dem Fußboden, mit den Beinen nach hinten und dem Po auf den Fersen. Ihre Hände liegen dabei, Innenflächen nach oben, auf den Oberschenkeln. Die Beine sind leicht gespreizt, so dass sich die Oberschenkel nicht berühren. Der Oberkörper ist aufrecht, der Blick leicht gesenkt.
iii. Unterwürfige/kauernde Position
Hier kniet die Sklavin auf dem Boden und spreizt ihre Beine. Sie beugt sich soweit nach vorne, dass ihre Stirn den Boden berührt und streckt ihren Po in die Höhe. Die Hände sind so hinter dem Rücken zu fassen, dass sie den Blick auf den Hintern nicht verdecken.
iv. Stehende Position
Steht die Sklavin aufrecht, sind die Beine immer leicht gespreizt. Die Hände befinden sich hinter dem Körper und hängen niemals untätig an der Seite herunter.
v. Präsentations-Position/-Stellung
Die Sklavin steht aufrecht mit deutlich gespreizten Beinen und hinter dem Kopf verschränkten Händen. Die Sklavin wird diese Stellung unverzüglich einnehmen, wenn die Anweisung für die "Präsentations-Stellung" gegeben wird.
vi. Strafhaltung
Die Sklavin steht zunächst aufrecht, die Beine sind leicht gespreizt. Dann beugt sie ihren Oberkörper nach vorn und stützt sich mit den Händen auf den Knien auf. Die Sklavin achtet bei dieser Haltung während der gesamten Bestrafung darauf, dass die Beine maximal durchgestreckt werden.
vii. Liegende Positionen
– Rückenlage
Dabei liegt die Sklavin mit weit gespreizten Beinen und angewinkelten Unterschenkeln auf dem Rücken. Die Fußsohlen sind in einem Abstand von ca. 30 cm zueinander gerichtet. Die Hände sind hinter dem Kopf verschränkt, die Ellenbogen liegen auf der Liegefläche auf, der Blick geht seitlich vom Herrn weg.
– Bauchlage
Die Sklavin liegt auf dem Bauch und hält die Beine flach und weit gespreizt. Die Hände ziehen die Pobacken weit auseinander. Das Gesäß ist leicht angehoben.
viii. Haltung im Auto
Die Sklavin hat diese Stellung immer einzunehmen, wenn sie neben ihrem Herrn im Auto sitzt. Dabei hat die Sklavin den Rock oder das Kleid soweit hochzuziehen und die Beine zu spreizen, dass ihr Herr einen guten Einblick auf ihren Schritt hat (die Sklavin ist von dieser Stellung befreit, wenn Dritte mit im Fahrzeug sind oder sie Hosen trägt; außer sie bekommt eine entsprechende Aufforderung). Außerdem ist die Bluse soweit zu öffnen, dass ihre Brüste gut zu sehen sind.
2. Liste der Vergehen, die zu Verfehlungen der Sklavin erklärt und gemäß § 7 zu bestrafen sind:
a. Die im Vertrag aufgeführten Verfehlungen sind:
• gemäß § 2, wenn die Sklavin die gehörige Anrede "Herr" versäumt
• gemäß § 4, wenn die Sklavin ohne Zustimmung des Herrn zum Orgasmus kam
• gemäß § 5 a, wenn die Sklavin unaufgefordert das Wort ergreift
• gemäß § 5 a, wenn die Sklavin ihre Bestrafung stört und beeinflusst
• gemäß § 5 c, wenn die Sklavin vergisst sich vor Verlassen des Hauses die Zustimmung des Herrn bzgl. ihrer Kleidung einzuholen
• gemäß § 6, wenn die Sklavin gegen ihre Antragsform für Wünsche verstößt
b. Vom Herrn wurde gemäß § 7a ausdrücklich zur strafbaren Verfehlung erklärt:
• wenn es die Sklavin versäumt, den Herrn angemessen zu begrüßen
• wenn es die Sklavin nach der Begrüßung versäumt, zu fragen, wie sie ihrem Herrn eine Freude bereiten kann
• wenn sich die Sklavin heimlich selbst befriedigt
• wenn die Sklavin den "Wattetest“ nicht besteht
• wenn die Sklavin in der Öffentlichkeit, ohne besondere Aufforderung, weiter als 2 Schritte vor oder hinter dem Herrn geht
c. Dauerhaft erteilte Genehmigungen
• der Sklavin ist es erlaubt ein normales Berufsleben zu führen mit eigenem Gehalt und Eigentum
• der Sklavin ist es erlaubt bei normalen Erledigungen, im Berufsleben und wenn sie allein ist normale Kleidung zu tragen
• der Sklavin ist es erlaubt zur Erhaltung ihrer Gesundheit und Erreichung ihrer Gewichtsziele Sport jeglicher Art zu betreiben. Es genügt in dem Fall den Herrn zu informieren von wann bis wann die Sklavin Sport treibt (+/- 30 Minuten)
• der Sklavin ist es erlaubt normale Alltagserledigungen (Bspwse. Supermarkt Einkauf) zu erledigen. Der Herr muss nur informiert werden, wann das sein wird (+/- 30 Minuten)
• Finanzielle Eigenständigkeit, d.h. Gehalt, Eigentum, Finanzen, Versicherungen sind unangetastet. Die Sklavin führt in den Bereichen ein normales bürgerliches Leben mit allen Rechten und Pflichten. Siehe auch § 3
• der Sklavin wird zugesagt das ihre bürgerliche Privatsphäre geschützt ist (100% Diskretion. Siehe auch § 3
• der Sklavin stehen im Alltagsleben weiterhin alle bürgerlichen Rechte zu. Siehe auch § 3
3. Tabuliste der Sklavin
a. Ungesetzliches (Kinder, Tiere, Drogen, etc.)
b. Körperverletzung (Ausnahme gem. § 2 Abs. 3)
c. TPE
d. Peniskäfig der in Harnröhre eingeführt wird
e. Folter (Penis, Hoden, Ballbusting, etc. inkl. Kanülen)
f. Atemkontrolle/-reduktion inkl. Facesitting
g. Trampling
h. Fisting
i. Reizstrom
j. Gangbang
k. Prostitution
l. Bleibende Schäden (Verstümmelung, Cutting, Branding, Kastrierung, etc.)
m. In Sommer- oder Badebekleidung sichtbare Piercings oder Tattoos
n. Harte / brutale / sehr schmerzhafte Bestrafungen
o. Blut
p. Klinikspiele
q. Nadeln und Spritzen
r. KV
s. Rimming / Anal lecken
t. NS / anpissen
u. Füße lecken
v. Anspucken
w. Englische Erziehung
x. Würgespiele
y. Fickmaschinen
z. Rape-Play (Entführung, Vergewaltigung, etc.)
aa. Petplay
bb. Einkerkerung / längere Zeit einsperren (Käfighaltung, etc.)
cc. (Latex-)Masken, Folien, Vakuumierung / Mumifizierung
dd. Frauenkleider im Job oder bei normalen Erledigungen (Einkaufen im Supermarkt)
ee. Unförmige, nicht figurbetonte Latexkleidung (Regenkleidung)
ff. PVC / Plastik
gg. Tattoos
B Strafen
Strafen sind auf Erziehung, Konditionierung und Unterwerfung ausgerichtet. Sie dienen klar der Erziehung der Sklavin zum brauchbaren Werkzeug ihres Herrn:
* die Sklavin hat jeden Urteilsspruch des Herrn respektvoll zu hören und sich dem Urteil ohne Widerspruch zu unterwerfen
* bleibt die Sklavin während der Bestrafung ungefesselt, hat sie unverzüglich die Strafhaltung einzunehmen
* bei der Ausgestaltung der Strafen kann der Herr seiner Laune freien Lauf lassen. Es ist für den Herrn keine Verpflichtung nur die aufgeführten Zuchtmittel nach § 11 zu verwenden. Wenn sie daher nicht ausdrücklich zum Vollzug von Regelstrafen angewandt werden, tilgen sie auch keinen eventuell anstehenden Strafrückstand, sondern dienen dann allein als Liebesbeweis des Herrn und sollten von der Sklavin auch als solche gewürdigt werden.