Meine Antwort dazu:
Ich bin übrigens kein Anwalt. Aber nach entsprechenden Informationen, geschrieben von jenen die es wissen müssen, tun es, finde ich auch.
Aber eben nicht ein Satz wie "ist nicht strafbar, weil ist halt so". Da müssen dann schon Fakten her bei rechtlichen Angelegenheiten und kein "ich bin der Meinung dass es so ist, weil anders ist unlogisch."
Im Rechtssystem ist selten etwas
wirklich logisch
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So, ich nehme jetzt einfach mal an, dass ein Richter hier in D einen Sklavenvertrag nicht für sittenwidrig erklärt. Wie sähe es dann aus ...?
Meine Meinung ist dazu ganz klar: So ein Vertrag ist in meinen Augen nur dann überhaupt zur rechtlichen Absicherung geeignet, wenn erstens ein genaues Datum drinsteht und ebenso genau beschrieben wird, was getan wird und was nicht. Bleibende Schäden sollten vertraglich ausgeschlossen sein, weil das ohnehin gegen das Grundrecht gegen die körperliche Unversehrtheit verstößt. Jemand kann sich hier in D auch mit Zustimmung nicht dauerhaft selbst verstümmeln lassen.
Artikel 2 Absatz 2 GG:
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Wenn das gegeben wäre, wäre für mich eine hinreichende Rechtssicherheit für Sub gegeben.
Warum so penibel? - Ganz einfach: Dom kann ja den Vertrag dazu nutzen, dass er weiter geht als abgesprochen. Wenn solche Verträge grundsätzlich rechtens wären, wäre Sub grundsätzlich in höchster Gefahr! Denn was Sub heute unterschrieben hat kann sie morgen schon wieder anders sehen. Und zwischen Schlägen und Schlägen gibt es auch massive Unterschiede - man nehme nur mal eine großflächige Paddle, sanft geschlagen, und einen Rohrstock, heftig durchgezogen. Das sind Welten.
Wenn im Vertrag also "sanfte Striemen, die innerhalb von 24 Stunden verblasst sind" stünde, wäre das für mich noch tolerierbar. ok, es gibt Subbies die mögen es, wenn die Schäden länger zu sehen sind. Aber rein rechtlich gesehen könnten sie auch sofort zum Anwalt rennen damit. Eben dieses Rechtes auf körperliche Unversehrtheit wegen und auch wegen mangelnder Überprüfungsmöglichkeit, ob es so auch
wirklich abgesprochen war.
Die Moral von der Geschicht': Ohne Vertrauen geht es nicht!
Wenn also nur der Hauch eines Zweifels besteht: Finger weg! Nur mit 100% Vertrauen geht es. Alles andere ist nicht nur emotionaler, sondern eben auch rechtlicher Selbstmord.