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Körperverletzung Vergewaltigung

*******eels Paar
176 Beiträge
Themenersteller 
Körperverletzung Vergewaltigung
Rechtlich stoßen wir mit BDSM immer an das Gesetz an .
Wen Dom Sub die Peitsche spüren lässt ist es Körperverletzung, da beist die Maus kein Faden ab. Bondage ist Freiheitsberaubung und bleibt es auch. Das benutzen und nehmen seiner Sub ist Vergewaltigung . Ein Sklavenvertrag welcher das regeln soll ist Sittenwidrig .
Wir Leben und lieben unser Hobby ,Fetisch,Lebenseinstellung stets in Bereich des verbotenen aus. Aber normal kann ja jeder leben.
und was genau bezweckst du jetzt
mit der eröffnung dieses threads?
*******eels Paar
176 Beiträge
Themenersteller 
upps sollte wo anders Stehen,sorry
*******eels Paar
176 Beiträge
Themenersteller 
aber andersrum ....
Man sollte sich mal wirklich damit beschäftigen.
Was ist denn Subi mal sauer ist und mit bleuen Arsch zu Polizei geht , das Ihr Mann (Freund) Sie geschlagen hat.
Wer glaubt einen Mann wen dort eine Frau steht . Der Vertrag falls es ihn gibt kann man vergessen der bringt gar nichts, verschlechtert vor den Gericht die Lage nur.
Bilder Fotos würde ich auch nicht gerade als Beweisfoto nehmen außer die Sub soll sich freuen.
Also lieber Dom Domsen Top und Herrn und Herrinnen geht gut mit euren Subbies Sklaven sub und sonstigen um ,
also ist rein rechtlich gesehen
BDSM immer illegal?
KÖnnte zum Spießrutenlaufg werden ? wenn EX plötlich gemeine Pläne ausheckt ?
*******eels Paar
176 Beiträge
Themenersteller 
Ja
Wie willst du beweise das alles in Absprache geschehen ist. Das sie einverstanden war damit.
Selbst wen du hier eine nette findest , kann sie gleich zum Doc gehen und dich anzeigen. Da plötzlich sie nur ein leichten klapps meinte und nicht die Gerte, welche Sie 1 Stunde vorher noch so geil fand.
So kommt Sie zu einer Ausrede für ihren Mann das Sie misshandelt worden ist oder so.
*****_nw Frau
337 Beiträge
.
bdsm ist NICHT illegal.
weil es, bei der session ein beidseitiges EINVERNEHMEN gab.
ja und auch das kann man beweisen...

ggf foren auszüge wo sie schreibt,
schilderungen in punkto safeworf,
fotos,
blauer arsch? selten wenn jmd ne frau prügelt. da ist eher andres betroffen, wage ich mal zu sagen

und was weiß ich nicht alles...
auch für die sub zu beweisen, dass es dieses einvernehmen nicht gab, düfte schwer werden. ich wage zu sagen, dass eher dann wort gegen wort steht...
du wolltest in einem anderen thread
auf ne frage antworten...gelle...achte drauf, dass du auf "antwort schreiben gehst, und nicht ganz links auf neues thema vorschlagen...

ich finde allerdings, wenn eine sub sowas macht, ist sie als sub nicht ein pfifferling wert. entweder man steht zu seiner devotion und gelebten masochismus oder nicht...damit zur polizei zu rennen, nur weil sie sauer ist, fände ich total daneben...es gibt andere mittel und wege und muss nicht das unterste niveau nutzen um demjenigen eins reinzuwürgen.
wenn derjenige allerdings tatsächlich ein tabu überschritten hat, wäre es vielleicht ratsam, sich beraten zu lassen, wie die chancen stehen...

ich hab einen tabubruch auf andere weise "heimgezahlt" das hat auch gesessen, ohne die polizei einzubeziehen...


ansonsten...
wie oft wurde ich schon gefragt, ob alles in ordnung ist, und das wars auch...wenn ich mit einem dom in einem waldgebiet oder im auto zugange war...
ich bin in so einem moment sehr dankbar, auch wenn das einschreiten nicht nötig war...es hätte ja nötig sein können...
*******eels Paar
176 Beiträge
Themenersteller 
glaube ich nicht
Eine Gerte verursacht Striemen, welche nach Art der Haut und der Person, innerlich Bluten also Blau werden.
In einer Forenanzeige ist nie klar wie weit es gehen soll und ein Savewort ist sicher.
Wenn glaubt man mehr einer verletzten Frau oder denn kräftigen mann, ich selber würde der Frau glauben da Sie sich nie wehren könnte.
So denken viele eben, und die Richter sind nicht alle im Bereich des BDSM bewandert das man sich darauf verlassen könnte.
*******eels Paar
176 Beiträge
Themenersteller 
ich lerne ja noch
Habe ich nun auch verstanden mit den Antworten *g*
**********zc_bw Paar
352 Beiträge
BDSM ist nicht Illegal. Jeder hat ein recht auf freie Selbstbestimmung auch seiner Sexualität.

Mit diesem Recht kollidiert im Strafrecht die Körperverletzung. Wenn DOM seine sub während einer Session schlägt, dann ist das auch eine Körperverletzung. Aber das kann nur dann Konsequenzen haben, wenn z.B. die Polizei davon erfährt. Sonst gilt hier : "Wo kein Kläger auch kein Richter".

Gerade wenn eine Beziehung zu ende geht und die sog. "Schmutzige Wäsche gewaschen wird", dann kann sehr schnell aus einer geilen Session eine Körperverletzung werden.
*******eels Paar
176 Beiträge
Themenersteller 
genau
Genau das meine ich , wie kann Mann /Frau sich davor schützen.
Ein Bekannter hat mir von ein Fall erzählt wo ein Ehe und SM-Paar sich getrennt haben Scheidung.
Es gab einen Sklavenvertrag von den beiden, Sie nicht doof damit zum Anwalt.
Vor den Gericht kam es zur Anhörung und er hat alles verloren, durfte Schmerzensgeld zahlen , da er Sie geschlagen missbraucht und gequält hat aus einer Notlage heraus (Er war Firmenchef, Sie die Hausfrau ohne Ausbildung)
**********zc_bw Paar
352 Beiträge
Was macht ein Arzt von einer OP?

Das ist auch erst mal eine Körperverletzung. Aber durch die Unterschrift des Patienten willigt dieser ein.

Und wieso nicht einen entsprechenden Passus in den Sklavenvertrag aufnehmen.

Oder auf den Sklavenvertrag verzichten.
*******eels Paar
176 Beiträge
Themenersteller 
ja der Doc
Jeder Arzt Besuch ist Körperverletzung da er Viren und Bakterienträger ist, hat ja nur mit Kranken zu tun.Schätze das einzige was helfen würde wäre ein Notar der das beurkundet aber genau aufschreibt was gemacht werden darf was nicht. Wer will das den kontrollieren ,schätze das einzige was hilft ist .
Wirklich auf seine Sub eingehen und nicht fremd spielen das Sie sich verraten fühlt.
Ps:
wegen Arzt , gibt niemals einen Arzt die Hand .Da wird man schneller krank als gesund
hier wird mal wieder viele geschrieben und nix
sachliches ausgesagt...

eine körperverletzung muss man sachlich definieren und wer sich einvernehmlich - also z. b. auch mit slave-vertrag auf BDSM einläßt, der kann im juristischen sinne klagen, aber nicht der / die dom verurteilt werden
aber immer alle smiteinander vermengen - wie den doktor - das geht zu weit und ist unsachlich
zudem: es wird auch vergessen, das es oft auch der große starke mann ist, der sich "verskaven" läßt, sich dominieren läßt - und der zeigt dann die domina an?
geht in den puff und verklagt dann den zuhälter? ich lach mich kaputt...

also lasst doch so ein theme ruhen, wenn ihr sachlich keine wirklichen beiträge bringen könnt - sonst muss da wer her der euch fesselt und die rute...
na rechtlich is das ganze schon ne "Grauzone" aber ich kann mich da dem beitrag von Sanya nur voll anschliessen....
Hallooo?
Sagt mal, wer von Euch ist Anwalt? he?

Das was hier verbreitet wird, sind doch alles Halbwahrheiten. Schreibe jener etwas, der es ganz genau weiß!
Alles andere ist Spekulation und gehört ins Reich der Legenden verbannt.

Ich zitiere mal aus einer Internetseite (erster Treffer bei Google unter "SM Rechtliches"), um uns hier mal auf einen Stand zu bringen:

Strafrechtliche Aspekte
Als Einführung ein paar Stichworte zu Straftatbeständen, die relevant sein können:

* der Bereich der Körperverletzung (§§ 223 - 233 StGB)
* Freiheitsberaubung und Nötigung (§§ 239, 240 StGB)
* Sexualdelikte (§ 177 StGB)


Da bei SM im Allgemeinen keine sogenannten "gefährlichen Werkzeuge" benutzt werden, ist der Tatbestand der sogenannten "einfachen Körperverletzung" erfüllt (Wobei zu beachten gilt, dass Messer, Skalpelle, wie u.U. auch bereits Peitschen zu den gefährlichen Werkzeugen gehören!).
Auch aus einer Session hervorgegangene psychische Schäden können unter den Begriff der "Körperverletzung" fallen.
In diese kann der Verletzte (consensual) gemäss §228 StGB einwilligen.
Es liegt dann zwar objektiv ein strafbarer Tatbestand vor (z.B. ein Schlag), jedoch wird die Rechtswidrigkeit dieser Handlung durch eine wirksame Einwilligung der betreffenden Person beseitigt. Insoweit kommt eine Strafverfolgung nur in Betracht, wenn die Einwilligung nicht (mehr) vorliegt. Probleme können deshalb hier nur entstehen, sofern z.B. das consensual wegfällt oder geleugnet wird (z.B. bei einem Streit mit dem Partner nach der Session).

Grundsätzlich gilt also: eine wirksame Einwilligung beseitigt die Rechtswidrigkeit des Handelns und damit die Strafbarkeit.

Was gilt es bei der Einwilligung zu beachten?

* die Einwilligung selbst muss freiwillig sein
* Der oder die Einwilligende muss eine von bestimmten Altersgrenzen unabhängige "natürliche" Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzen, welche es ihm ermöglicht, Bedeutung und Tragweite des fraglichen Eingriffs voll zu erfassen.
* Die Einwilligung darf nicht gegen die "guten Sitten" verstossen, da sie sonst nichtig und somit unwirksam ist (Die guten Sitten sind das, was "die Mehrheit der billig und gerecht Denkenden" als solche ansieht).

Beispiele:
o Eine Session in der Strassenbahn wäre wider die guten Sitten.
o Die Einwilligung in eine Verletzungshandlung, die in einer schweren, dauerhaften körperliche Beeinträchtigung resultiert, ist sittenwidrig (Verlust von Gliedmassen oder Organen etc.)
o Sklavenverträge verstossen ebenfalls gegen die "guten Sitten" und sind somit rechtlich gesehen nichtig.


Zu der Sache "wo kein Kläger, da keine Straftat" stimmt:

Wann wird ermittelt?
Einfache (sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige) Körperverletzung werden gemäss § 232 StGB nur auf Antrag hin verfolgt. Antragsberechtigt ist der oder die Geschädigte. (In Ausnahmen auch Dienstvorgesetzte bei Behörden, Polizei und Kirchenangestellten).
Falls die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht, ist ein Strafantrag des oder der Verletzten nicht erforderlich. Bei gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge usw. muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Und, zu guter Letzt, der zugehörige Paragraf:

§138 Abs. I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stellt klar: "Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig."

SM ist also Strafbar.
Meine eigene Meinung dazu schreibe ich im nächsten Beitrag. Der hier ist eh schon viel zu lang *zwinker*
Meine Antwort dazu:
Ich bin übrigens kein Anwalt. Aber nach entsprechenden Informationen, geschrieben von jenen die es wissen müssen, tun es, finde ich auch.
Aber eben nicht ein Satz wie "ist nicht strafbar, weil ist halt so". Da müssen dann schon Fakten her bei rechtlichen Angelegenheiten und kein "ich bin der Meinung dass es so ist, weil anders ist unlogisch."
Im Rechtssystem ist selten etwas wirklich logisch *zwinker*

---

So, ich nehme jetzt einfach mal an, dass ein Richter hier in D einen Sklavenvertrag nicht für sittenwidrig erklärt. Wie sähe es dann aus ...?

Meine Meinung ist dazu ganz klar: So ein Vertrag ist in meinen Augen nur dann überhaupt zur rechtlichen Absicherung geeignet, wenn erstens ein genaues Datum drinsteht und ebenso genau beschrieben wird, was getan wird und was nicht. Bleibende Schäden sollten vertraglich ausgeschlossen sein, weil das ohnehin gegen das Grundrecht gegen die körperliche Unversehrtheit verstößt. Jemand kann sich hier in D auch mit Zustimmung nicht dauerhaft selbst verstümmeln lassen.

Artikel 2 Absatz 2 GG:
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Wenn das gegeben wäre, wäre für mich eine hinreichende Rechtssicherheit für Sub gegeben.

Warum so penibel? - Ganz einfach: Dom kann ja den Vertrag dazu nutzen, dass er weiter geht als abgesprochen. Wenn solche Verträge grundsätzlich rechtens wären, wäre Sub grundsätzlich in höchster Gefahr! Denn was Sub heute unterschrieben hat kann sie morgen schon wieder anders sehen. Und zwischen Schlägen und Schlägen gibt es auch massive Unterschiede - man nehme nur mal eine großflächige Paddle, sanft geschlagen, und einen Rohrstock, heftig durchgezogen. Das sind Welten.

Wenn im Vertrag also "sanfte Striemen, die innerhalb von 24 Stunden verblasst sind" stünde, wäre das für mich noch tolerierbar. ok, es gibt Subbies die mögen es, wenn die Schäden länger zu sehen sind. Aber rein rechtlich gesehen könnten sie auch sofort zum Anwalt rennen damit. Eben dieses Rechtes auf körperliche Unversehrtheit wegen und auch wegen mangelnder Überprüfungsmöglichkeit, ob es so auch wirklich abgesprochen war.

Die Moral von der Geschicht': Ohne Vertrauen geht es nicht!
Wenn also nur der Hauch eines Zweifels besteht: Finger weg! Nur mit 100% Vertrauen geht es. Alles andere ist nicht nur emotionaler, sondern eben auch rechtlicher Selbstmord.
*******B_be Mann
187 Beiträge
also das mal in kurz wo kein kläger da kein richter, aber wenn dann doch einmal =(

bringt uns wieder zu der unumstößlichen regel des vertrauns in der BDSM
so... also ich habs im bekanntenkreis erlebt. Sie (sub) hat ihn (dom) nach ende der beziehung wg sexueller nötigung mit Gewaltanwendung (bitte nicht auf den genauen wortlaut festnageln, da ich auch kein anwalt bin!) Er hats dann beweisen können aufgrund von Forumen, Profilen und zeugenaussagen und ist da so rausgekommen. von daher liegt das ganze ja begrenzt im ermessen des richters..... Gibt da auch im "Einsteigerbuch" - die wahl der qual" nen nettes kapittel drüber wenn ich mich da recht erinner....
Ja, klar, bei verständigen Richtern und massenhaft Beweisen (etwa Briefen von ihr, wie toll sie genau dieses und jenes fand etc.) mag man da grade noch mit einem blauen Auge davon kommen.

Aber ich möchte eben davor warnen, dass man sich auf einen Sklavenvertrag verlässt, weil es ja schließlich ein Vertrag wäre, und sich auf der sicheren Seite wähnt. Rein rechtlich gesehen ist man das eben einfach nicht.

Es ist und bleibt dabei: Vertrauen ist alles. Und wenn beispielsweise die Freundin schlecht über ihre Ex redet und dabei noch sehr ins Detail geht (!!, selbst jene die schlimme Geschichten erleben, gehen später dann nicht sehr ins Detail - schon gar nicht ihrem Freund gegenüber!), dann lieber ganz soften denn harten SM, denn dann wäre es ein echtes Spiel mit dem Feuer, an dessen Ende das eigene zerstörte Leben stehen könnte.

Das ist es -so schön es auch ist- nämlich absolut nicht wert.
*********HH_hh Mann
24 Beiträge
Recht haben und ...
... Recht bekommen ist in Deutschland leider nicht dasselbe.

Oder:
Vor Gericht und auf hoher See bist du allein in Gottes Hand.
SM ist nicht strafbar
wenn da was strafbares dabei ist, dann jeweils diese handlung - also bitte nichts verdrehen oder interpretieren, @****ie, wenn du zuvor noch selber das gleiche von anderen verlangst und zu recht erwartest!
wenn ich schriftlich die einwilligung von sub habe, dann ist die bis zu der von dir selber zitierten grenze NICHT strafbar, das gilt für binden und hauen, für nadeln und klammern ebenso!
alles was ich gegen den willen eines anderen mache - das ist perse nicht erlaubt - mit ihrem / seinem willen hat da auch der richter mächtig probleme
wer will beweisen das dieser oder jener angebunden was, eingesperrt oder geklammerT?
wenn da kein zeuge dabei ist, dann ist das immer aussage gegen aussage - und "in dubio pro reo" gilt auch hier hinfort...

sicher ist, dass ich bei einigen leuten gerne fester zuhauen würde wenn ich sie gebunden vor mir hätte - als bei anderen, aber wenn schon denn schon...
@moskitomax
Beweise? - Blaue Flecken sind wunderbare Beweise.
Und wenn das Gericht einen Sklavenvertrag nicht anerkennt, weil für sittenwidrig erklärt UND auch noch Sub behauptet "das war so nie abgesprochen, seht her !!!" und das Gericht vielleicht auch noch sehr konservativer Natur ist, dann wirds mit dem Gegenbeweis allmählich schwierig.

"in dubio pro reo" mag vielleicht angehen. Aber blaue Flecken können dieses "in dubio" dann doch mal wegfegen.

Ich bleibe dabei: Entweder das Vertrauen ist da, oder -wenn Zweifel da sind ob der andere Mensch so etwas wie blaue Flecken gegen einen verwenden könnte- man lässt es.
niemand hat was gegen vertrauen
ich auch nicht, aber red nicht immer voin "sklavenvertrag" sondern von schriftlicher absprachen, denn die sollte man haben.
und dazu kommt: wer sic hauf BDSM in einer partnerschaft einläßt wird probleme haben eione richter mit blauen flecken zu überzeugen - ich würde dann meine frau nicht mehr anfassen dürfen - die hat immer sofort blaue flecken - auch ohne SM...

aber: macht das doch alles nicht so kompliziert - tut es oder lasst es!

und dann: es gibt nach meiner überzeugung nur seeeeehr sehr wenige anzeigenund verfahren wegen SM beim ausserehelichen - und noch weniger beim ehelichen verkehr!!!

hier ist wieder mal überspitzung angesagt..., also lassen wir das - ich jedenfalls werde SM so betreiben wie ich das mit mir UND der partnerin oder dem partner vereinbare und für richtig halte!

mehr will ich zu diem thread nicht beitragen.
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