Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
5 BDSM Spiele - Der Kurs
10497 Mitglieder
zum Thema
Leben ohne Erwartungshaltung? 749
Ich beschäftige mich momentan mit dem Thema Erwartungen.
zum Thema
Erwartungen und Enttäuschungen bei der Suche749
Ich stelle immer wieder fest, dass bei der Beziehungssuche hohe…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Enttäuscht vom einkauf

Warum machst du es nicht so wie hier die anderen Leute beschrieben haben?
Wenn du ihnen eine Beschwerdemail zuschickst backen die sich doch n Ei drauf. Da brauchen die nicht mal drauf reagieren. Nein! Gleich Fakten schaffen, zurücksenden und in einem beigelegten Schreiben klar und unmissverständlich eine Frist von 30 Tagen setzen, in der sie dir den Betrag zurückerstatten.

Da du da voll im Recht bist werden die sich dann auch nicht so anstellen. Schließlich kommt die es deutlich teurer wenn du sie auf Rückerstattung verklagst und sie dann sämtliche Anwaltskosten etc. auch noch bezahlen müssten.
*******und Mann
191 Beiträge
In der zwichen zeit ist wahrscheinlich die Rueckgabefrist ueberschritten,
und ein anderes Problem?
Du musst das Zeuch auch zurückschicken, ansonsten beanspruchst du kein Rückgaberecht. Schicks zurück, dann passt das scho und die müssen sich rühren.
Tun sie ees net, drohe mit nem Anwalt.
Ach ja: Mach vle nochn Beweisfoto, wie die Corsage aussieht.
Und die werden sich rühren, wenn sie das Wort Anwalt hören.;) hihi
**********reams Mann
44 Beiträge
Anwalt drohungen sind lächerlich
Das man irgendjemanden mit einer Anwaltsdrohung beeindrucken kann ist wohl ein großer Irrglauben.

Wir selbst haben sehr viel Endkundengeschäft, und da gibt es fast jeden Tag jemanden, der seine Meinung, da allerdings im Gegensatz zu diesem Thema, oft eine falsche, begründet auf gefährliches Halbwissen, zu stärken, in dem er mit Anwälten droht.

Damit erreicht man im Zweifel nur das Gegenteil von dem was man erreichen will. Und Anwälte die sich mit Streitigkeiten in dieser Grössenordnung beschäftigen kann man in der Regel sowieso vergessen. Ich habe bereits mehrfach erlebt, dass die dann sogar geklagt haben, und schon alleine deswegen verloren haben, dass der Anwalt anfängerfehler macht.

Wenn man etwas erreichen will, macht man das wohl am besten im Vernünftigen Gespräch. Eigentlich würde ich sagen, so wie man das unter Männern klärt, aber die Corsage ist wohl eher ein Frauenthema. *ggg*
Wir selbst haben sehr viel Endkundengeschäft, und da gibt es fast jeden Tag jemanden, der seine Meinung, da allerdings im Gegensatz zu diesem Thema, oft eine falsche, begründet auf gefährliches Halbwissen, zu stärken, in dem er mit Anwälten droht.

Genau das Fettgedruckte ist aber der Knackpunkt.
Wenn im Anschreiben keine Halbwahrheiten drinstehen sondern am besten noch die Paragrafen an die sie sich halten müssen ("gemäß § soundso ...), wird auch eine windigere Firma einsehen, dass sie da keine Chance haben.

Dass erst einmal ein Anruf oder eine e-Mail die nicht auf Krawall gebürstet sind auch schon eine Menge bringen kann, ist klar. Eine Zurücksendung mit einem Mustertext der klar macht dass man weiß wovon man spricht, dürfte in den meisten Fällen ja auch schon ausreichen. *g*
****rd Mann
514 Beiträge
In solchen Fällen hat man ja immer (durch das Fernabsatzgesetz) 2 Wochen lang Umtauschrecht.

Ist zwar nicht schön, aber besser, als wenn man mit dem (kaputten) Teil unzufrieden ist.
@ hanjie genau das meinte ich.
Wenn man genau begründen kann, worum es geht und auch alles logisch erklären kann mit Gesetzen, wies aussieht, hilft auch ne Drohung per Anwalt. Zumindest hats mir sehr geholfen, als so´n komischer Verkäufer meinte, er könne ein Vibro Ei, wohlbemerkt unbenutzt, nicht mehr verkaufen und könne es deshalb auch net zurücknehmen. Ich würde mich eh vor dem Gang zum Anwalt mit der Verbraucherzentrale auseinandersetzen und die haben schon noch ein paar Tips um das Ganze erfolgreich über die Bühne zu bringen...zur Not auch ne Adresse von nem fähigen Anwalt. Und ich würde mir wohl nen Schreiben anfertigen lassen, dass ich an die schicken würde. Ich glaub, das wirkt dann schon.
Ach, sobald man mit Paragrafen rumkommt und es auch noch die richtigen (!, das ist wichtig!) sind, sind die meisten Händler dann schon friedlich. Mir wollte mal allen Ernstes ein Handyvertreiber Reparaturkosten aufdrücken als das Handy nach 9 Monaten kaputt ging, weil er behauptete, die 6-monatige Gewährleistungszeit wäre abgelaufen. Da brauchte ich dann auch nur ein höfliches Schreiben aufsetzen in dem ich nur höflich schrieb dass er da leider nicht auf dem neuesten Stand wäre und die neue gesetzliche Regelung mit Paragrafenangabe angab. Danach hörte ich dann nie wieder etwas von ihm, erst recht nicht in finanzieller Hinsicht *zwinker*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.