Lagebeurteilung mit Entschluß
Leichte Handhabung einer geplanten "Erziehung zu einem bestimmten Verhalten und erreichen einer Wunschvorstellung.
Einfach die Punkte auf den D/S oder BDSM Bereich umschreiben und umsetzen. Klar formulierte Ziele und Teilziele erleichtern den Partnern
das gemeinsame Vorgehen.
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Führung ist richtungsweisendes, steuerndes Einwirken auf das Verhalten des Untergebenen zum Erreichen des Zieles.
Hierbei muss dem Teilnehmer auch erklärt werden, dass mache Situation kein „Bitte“ und kein „Danke“ kennt.
Die Führung in einer D/S Beziehung, insbesondere auch unter BDSM Bedingungen erfolgt autoritär.
Führungsvorgang als Denk- und Handlungsablauf in 4 Phasen ausgehend vom Auftrag:
1. Lagefeststellung
2. Planung
2.1 Lagebeurteilung 2.2 Entschluss
3. Befehlsgebung
4. Kontrolle
1. Lagefeststellung (Phase 1)
Nach der Alarmierung oder dem Eintreffen an der Einsatzstelle besteht zunächst ein Informationsdefizit. Meist ist nur der Einsatzauftrag bekannt, ohne genaue Kenntnis der Lage im zugewiesenen Einsatzabschnitt.
Der Gruppenführer muss sich deshalb zunächst einen Überblick über die Lage und die eigene Situation verschaffen, um festzustellen, ob der Auftrag erledigt werden kann.
1.1 Die allgemeine Lage
# Art und Umfang der denkweise der Untergebenen
# Zahl der Betroffenen
# Örtliche Bedingungen
# Witterung
# Tageszeit
# Verhalten der Betroffenen und der Umstehenden
1.2 Die eigene Lage
# Belastbarkeit der Untergebenen
# Ausbildungsstand der Untergebenen
# Ausstattung mit Geräten, Material, Einsatzbekleidung usw.
2. Die Planung (Phase 2)
Nach der Lagefeststellung kann die konkrete Einsatzplanung beginnen. Diese besteht aus Lagebeurteilung und Entschluss.
2.1 Abwägen des Handelns Zunächst werden dabei der Einsatzauftrag (Zielvorstellung) und die Erkenntnisse der Lagefeststellung abgewogen.
#Was wird als wesentliche Leistung von meiner Sklavin verlangt?
# Was kann ich leisten?
# Welche Bedingungen und Gefahren sind bei Erziehung zu beachten?
2.2 Der Entschluss
Der Führer fasst seinen Entschluss mit folgenden Fragestellungen zusammen:
# Wer? Welche(r) Helfer wird (werden) beauftragt?
# Was? Auszuführende Tätigkeit!
# Wann? Zu welchem Zeitpunkt?
# Wie? Beschreiben des Tätigwerdens!
# Wo? Genaue Ortsbeschreibung!
# Wozu? Begründung und Ziel der Erziehung!
Die Befehlsgebung (Phase 3)
Der Führer formuliert auf der Grundlage seines Entschlusses einen Befehl, der an die Untergeben erteilt wird. Dabei müssen einige Grundsätze beachtet und das Befehlsschema angewandt werden.
Grundsätze der Befehlsgebung
Der Befehl ist eine Handlungsanweisung mit dem Anspruch auf Durchführung.
Aber der Befehl (wichtig)
# muss durchführbar sein
# darf die Menschenwürde nicht verletzen
# darf nicht gegen Gesetze und Ordnungen verstoßen
# darf keine Gefährdung der Untergebenen mit sich bringen
Das Befehlsschema
# Lage, kurze Schilderung, ggf. Hinweise auf die bekannte Lage
# Auftrag, knappe Darstellung der erwarteten Handlung
# Durchführung, dabei dem Befehlsempfänger die Möglichkeit zur Eigeninitiative und –verantwortung überlassen
# Versorgung, wo kann notwendiges Material angefordert werden
Die Kontrolle (Phase 4)
Der Führer ist für die Erledigung des Auftrages verantwortlich. Deshalb ist die Kontrolle der Durchführung notwendig.
Der Führer legt im Befehl die Art der Kontrolle fest:
# Meldungen in festgelegten Zeitabständen
# Sofortige Meldungen bei plötzlich auftretenden Ereignissen
# Persönliche Kontrollen
Ja, die Bundeswehr hat schon alles bedacht, warum nicht übernehmen und handeln.
Sir Lupus a.D.