Zitat von *******pade:
„
Bist Du Dir da sicher, dass der Angeklagte dies zugegeben hat ? Oder hat er im Prozess doch noch gestanden ?
Bei uns in der Tageszeitung ( Fränkischer Tag vom 06.10.2023 ) stand, dass er im Prozess die Aussage verweigert um sich nicht selbst zu belasten....
Zitat von ****nti:
„Das Urteil ging nur durch, da der dominante Part das ignorieren des Safewords zugegeben hat.
Zudem wsr dies in Bayern, dort wird per se härter geurteilt als im restlichen Deutschland
Zudem wsr dies in Bayern, dort wird per se härter geurteilt als im restlichen Deutschland
Bist Du Dir da sicher, dass der Angeklagte dies zugegeben hat ? Oder hat er im Prozess doch noch gestanden ?
Bei uns in der Tageszeitung ( Fränkischer Tag vom 06.10.2023 ) stand, dass er im Prozess die Aussage verweigert um sich nicht selbst zu belasten....
Nun, wie immer ist alles in Frage zu stellen, was man nicht selbst miterlebt hat. Der Spiegel schreibt dazu:
Der Angeklagte hatte im Prozess die Vorwürfe eingeräumt und im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs Schmerzensgeld an die Frau gezahlt. Doch weil er ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt habe, sei keine Bewährungsstrafe vertretbar gewesen, führte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil vom vergangenen Freitag aus.
wie im Link des EP zu ersehen ist. Was wirklich war, wird wie so oft das Geheimnis der beiden Beteiligten sein.
Wichtig ist (wäre), dass man endlich sexuelle Übergriffe entsprechend sanktioniert, ohne die Opfer noch seelisch zu quälen. Und das man diejenigen, die - aus welchen Gründen auch immer - hier Falsches behaupten, ebenfalls entsprechend hart bestraft.