Hallo hanje, doch es gibt auch pflichten für den Herren auf der Seite der Dame. Die oben zitirte Passage kommt aus der Rubrik mit ihren Regeln, es gibt aber auch eine Seite mit dem Vertrag....
vll ist es dem Thema zuträglich, wenn ich die Seite hier mal poste, hoffe das das in Ordnung geht, liebe mods.
http://www.sklavin-marena.de.vu/
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.
1.)
Die Sklavin schenkt sich ihrem Herrn vollkommen als Eigentum und verpflichtet sich ihm 24 Stunden am Tag zu dienen. Sie wird ihr Leben und ihren Besitz vollkommen und ohne Einschränkung in seine Hände legen. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann nur von ihrem Herrn gekündigt werden.
2.)
Die Sklavin erhält von ihrem Herrn ein Almosen in Höhe von 50,- € / Monat. Über die Ausgaben hat die Sklavin exakt Buch zu führen und ihrem Herrn auf dessen Verlangen vorzulegen.
3.)
Der Sklavin ist es verboten einen eigenen Beruf auszuüben. Sie hat ausschliesslich ihrem Herrn zu dienen.
4.)
Ohne anders lautende Anordnung hat die Sklavin im Haus des Herrn sofort die vereinbarte Dienstkleidung anzulegen.
5.)
Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen: Slips, außer nach vorheriger Erlaubnis durch ihren Herrn.
6.)
Strumpfhosen, die nicht im Schritt offen sind.
7.)
Die Sklavin darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.
8.)
Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Masters zum Orgasmus zu kommen.
9.)
Der Sklavin ist es verboten, ihre Scham oder ihre Brüste zu berühren, außer wenn ihr Meister sie dazu auffordert.
1o.)
Der Herr kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf andere übertragen.
11.)
Die Sklavin muss sich jedem Mann hingeben, die von ihrem Sklavenstatus Kenntnis haben. Sollte sie jedoch bei einer solchen Begegnung einen Orgasmus haben, kann ihr Herr sie nach Belieben bestrafen.
12.)
Die Sklavin darf sich nach ihren Vorstellungen kleiden, so lange sie damit ihre Kleidungsregeln nicht verletzt und sie ihren Herrn vor Verlassen des Hauses um sein Einverständnis gebeten hat.
13.)
Die Sklavin hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass niemand ihre Versklavung bemerken kann. Sie wird ihren Herrn mit Namen ansprechen. Auch in der Öffentlichkeit hat die Sklavin hinter ihrem Herrn zurückzustehen.
14.)
Der Herr kann die Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.
15.)
Der Herr kann die Sklavin zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen zufügen.
16.)
Der Sklavin ist es nicht gestattet während der Züchtigung Laute von sich zu geben.
17.)
Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.
18.)
Die Sklavin hat ihre Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn zu warten.
19.)
Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, d.h. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen.
2o.)
Die Sklavin hat die Pflicht, ihren Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren zu befreien.
21.)
Die Sklavin verpflichtet sich, alle ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Sie übernimmt die Wertvorstellung ihres Herrn und wird versuchen, diese so gut es ihr möglich ist nachzuleben.
22.)
Die Sklavin wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag mündlich und schriftlich ausgestellt wurden. Sie ist sich bewusst, das jeder noch so kleinste Regelverstoß bestraft werden muss.
23.)
Die Sklavin hat nicht das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten, sie wird von ihrem Meister zu gegebener Zeit einen neuen Namen erhalten.
24.)
Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.
25.)
Der Herr schützt die Gesundheit der Sklavin nach besten Wissen und Gewissen. Er hat allerdings das Recht die Sklavin dauerhaft zu kennzeichnen.
26.)
Alle Aktivitäten des Herrn, die das Leben der Sklavin in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, unzulässig und tabu sind!
27.)
Ist der Herr zugegen, bestimmt er, ob und wie sich die Sklavin zu kleiden hat.
28.)
Der Herr garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.
29.)
Herr und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein Safeword zur Begnadigung der Sklavin führt. Bei Strafaktionen jedoch verliert das Safewort seine Bedeutung.
30.)
Die Sklavin hat ein Vetorecht gegenüber jedem Befehl ihres Herrn, mir dem sie ohne Folgen und rechtmäßig die Befolgung der Befehls verweigern kann. Dieses Vetorecht gilt ausschließlich für folgende Fälle: -wenn die Ausführung des Befehls nach Ansicht der Sklavin zu dauerhaften Gesundheitsschädigungen (auch psychologischer Art) führen kann.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben. Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.
Ort, Datum ___________________________
ob man diese Pflichten für den Herren als Ausreichend sehen möchte.... nun ja...