Na, da kommt doch gleich der nächste spannende Punkt hier zutage:
Ja, wie ist das eigentlich? Mal gesetzt den Fall beide handeln einvernehmlich, Sub klagt aber über große Schmerzen und geht deswegen zum Arzt.
Der stellt dann fest dass die Nieren geschädigt wurden, weil Dom einfach mal volle Kanne exakt auf diese mit Schmackes wiederholt gehauen hat.
Man sagt ja so gerne "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". In dem Fall hat ein Dom dann Sub körperlich dermaßen schwer verletzt, dass Sub dauerhaft geschädigt ist. Das wird Sub so sicher auch nicht im Sinn gehabt haben.
Insofern wäre doch mal spannend zu sehen was passieren würde, wenn jemand anders IHN nun anzeigt? Da kann SIE ja noch so oft sagen dass sie das Hauen ja gewollt hat, geschädigt wurde sie aber trotzdem, und im Zweifel wird sie auch aussagen müssen, dass sie bleibende Schäden wie die Beschriebenen so auch nicht hätte haben wollen, hätte sie gewusst dass diese entstehen würden.
Wie das juristisch nun zu bewerten ist, weiß ich nicht. Da habe ich keine Ahnung. Mein Gefühl sagt mir aber, dass es definitiv keine einfache Sache ist und hier eventuell die Einvernehmlichkeit nicht ausreichen könnte, um ungeschoren davonzukommen. Mir hüpft da sofort das Wort "Fürsorgepflicht" ins Hirn, da Dom hier versäumt hat sich dahingehend zu informieren, wo er folgenlos schlagen kann und wo er es unterlassen sollte.
Wer nun sagt "Einvernehmlichkeit reicht in jedem Fall, egal wo er hinschlägt!", der denke sich jetzt mal das Beispiel, dass Frau, hochschwanger, es anmacht auf den Bauch geschlagen zu werden und Dom es auch tut. Da wird ja wohl jedem einleuchten, dass in dem Fall beide schuld sind wenn das Kind dabei draufgeht und sich damit auch beide vor Gericht schuldig gemacht haben.
Ich glaube auch beim Arzt und beim Richter könnte man den Unterschied beweisen ,es sei denn ein Dom zerschlägt seine Sub genauso
Ja, wie ist das eigentlich? Mal gesetzt den Fall beide handeln einvernehmlich, Sub klagt aber über große Schmerzen und geht deswegen zum Arzt.
Der stellt dann fest dass die Nieren geschädigt wurden, weil Dom einfach mal volle Kanne exakt auf diese mit Schmackes wiederholt gehauen hat.
Man sagt ja so gerne "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". In dem Fall hat ein Dom dann Sub körperlich dermaßen schwer verletzt, dass Sub dauerhaft geschädigt ist. Das wird Sub so sicher auch nicht im Sinn gehabt haben.
Insofern wäre doch mal spannend zu sehen was passieren würde, wenn jemand anders IHN nun anzeigt? Da kann SIE ja noch so oft sagen dass sie das Hauen ja gewollt hat, geschädigt wurde sie aber trotzdem, und im Zweifel wird sie auch aussagen müssen, dass sie bleibende Schäden wie die Beschriebenen so auch nicht hätte haben wollen, hätte sie gewusst dass diese entstehen würden.
Wie das juristisch nun zu bewerten ist, weiß ich nicht. Da habe ich keine Ahnung. Mein Gefühl sagt mir aber, dass es definitiv keine einfache Sache ist und hier eventuell die Einvernehmlichkeit nicht ausreichen könnte, um ungeschoren davonzukommen. Mir hüpft da sofort das Wort "Fürsorgepflicht" ins Hirn, da Dom hier versäumt hat sich dahingehend zu informieren, wo er folgenlos schlagen kann und wo er es unterlassen sollte.
Wer nun sagt "Einvernehmlichkeit reicht in jedem Fall, egal wo er hinschlägt!", der denke sich jetzt mal das Beispiel, dass Frau, hochschwanger, es anmacht auf den Bauch geschlagen zu werden und Dom es auch tut. Da wird ja wohl jedem einleuchten, dass in dem Fall beide schuld sind wenn das Kind dabei draufgeht und sich damit auch beide vor Gericht schuldig gemacht haben.