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5 BDSM Spiele - Der Kurs
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Differenzieren zwischen Schlägen im BDSM und "Gewalt"431
Angeregt durch den Thread https://www. joyclub. de/forum/t1848948.
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Als Dom eine Beziehung mit der Sub führen?132
Hallo liebe Doms, Ich war hin und weg nach dieser Nacht, und habe…
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BDSM = Spass oder häussliche Gewalt

Na, da kommt doch gleich der nächste spannende Punkt hier zutage:

Ich glaube auch beim Arzt und beim Richter könnte man den Unterschied beweisen ,es sei denn ein Dom zerschlägt seine Sub genauso

Ja, wie ist das eigentlich? Mal gesetzt den Fall beide handeln einvernehmlich, Sub klagt aber über große Schmerzen und geht deswegen zum Arzt.
Der stellt dann fest dass die Nieren geschädigt wurden, weil Dom einfach mal volle Kanne exakt auf diese mit Schmackes wiederholt gehauen hat.

Man sagt ja so gerne "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". In dem Fall hat ein Dom dann Sub körperlich dermaßen schwer verletzt, dass Sub dauerhaft geschädigt ist. Das wird Sub so sicher auch nicht im Sinn gehabt haben. *nein*
Insofern wäre doch mal spannend zu sehen was passieren würde, wenn jemand anders IHN nun anzeigt? Da kann SIE ja noch so oft sagen dass sie das Hauen ja gewollt hat, geschädigt wurde sie aber trotzdem, und im Zweifel wird sie auch aussagen müssen, dass sie bleibende Schäden wie die Beschriebenen so auch nicht hätte haben wollen, hätte sie gewusst dass diese entstehen würden.

Wie das juristisch nun zu bewerten ist, weiß ich nicht. Da habe ich keine Ahnung. Mein Gefühl sagt mir aber, dass es definitiv keine einfache Sache ist und hier eventuell die Einvernehmlichkeit nicht ausreichen könnte, um ungeschoren davonzukommen. Mir hüpft da sofort das Wort "Fürsorgepflicht" ins Hirn, da Dom hier versäumt hat sich dahingehend zu informieren, wo er folgenlos schlagen kann und wo er es unterlassen sollte.

Wer nun sagt "Einvernehmlichkeit reicht in jedem Fall, egal wo er hinschlägt!", der denke sich jetzt mal das Beispiel, dass Frau, hochschwanger, es anmacht auf den Bauch geschlagen zu werden und Dom es auch tut. Da wird ja wohl jedem einleuchten, dass in dem Fall beide schuld sind wenn das Kind dabei draufgeht und sich damit auch beide vor Gericht schuldig gemacht haben. *ja*
****mi Frau
1.845 Beiträge
hey wenn ich dir sage bring mich um tust du es?
und darfst du es tun?
Ich meine ein Dom sowie eine Sub sollten schon wissen was sie tun
Wenn sie es nicht wissen sollten sie auch nach häuslicher Gewald behandeltwerden ,denn die Sub trägt die Last mit den körperlichen Schaden
******ss4 Frau
1.300 Beiträge
......die gefahr, häusliche gewalt mit bdsm zu verwechseln, ist durchaus gegeben, und dem kann man eben einfach durch solche umgehensweisen begegnen..

Ich staune das man so blöd sein kann, den Unterschied nicht zu kennen. Das IQ und EQ sollte mal in gute Verhältnisse zueinander stehen!
ekieh: Das Problem ist, dass BDSM eben doch Körperverletzung sein kann -zumindest meinem Empfinden nach- selbst wenn beide einvernehmlich handeln, aber es auf eine Weise tun, die Sub körperlich so sehr schadet, dass Sub bleibende Schäden dadurch erhält.

Ich bin der Meinung, dass sich Dom in dem Augenblick mit schuldig macht, wenn er Sub Dinge antut, die so gefährlich sind dass Sub solche Schäden davonträgt. Da hilft dann auch Naivität nix! Wenn ich haue, das ist meine persönliche Meinung, dann sollte ich wissen wo es verhältnismäßig ungefährlich ist und nicht nur nach Pi mal Daumen "aaach, wird schon nix Schlimmes passieren" handeln.

Im Übrigen hat die Rechtssprechung auf eine Einvernehmlichkeit selbst im extremsten Fall schon längst reagiert. Es gibt inzwischen den Straftatbestand "Töten auf Verlangen", der eine mildere Strafe nach sich zieht als jener namens "Mord". Eine Straftat bleibt es aber dennoch. *ja*
*******oyo Mann
3.915 Beiträge
Gedanke
Mir ging gerade durch den Kopf das dieser Häusliche Gewalttäter, einfach dazugelernt hat und jetzt als getarnter Dumdom durch das BDSM - Ländle zieht.

Tugendhaftigkeit ist meistens nur der Mangel an Gelegenheit....

Ich habe keine schlechten Erfahrungen zu bieten, weil mir Kerle sowieso und die meisten ( Hobbie ) Dominas die ich kennen lernte mehr als suspekt waren. Ich will eigentlich immer nur spielen bis die Beziehung sich nach und nach verfestigt. Da investiere ich auch mit Freude, Dumdoms erobern und klammern von Anfang an, ohne Rücksicht auf Verluste. Vielen scheint gerade das zu gefallen. mir nicht.

Tugendhaftigkeit ist manchmal auch ein logisches Ergebnis......

Euer naseweiser oyo auf der Suche nach der unbedingten Erfüllung.
Man, man man, da ist man 3 Std. mal nicht am pc und schon wird hier geschrieben wie die Weltmeister...
Häusliche Gewalt fängt bei mir an, wenn einer über die Grenzen hinaus geht.....
Wenn er/sie Dinge mit mir tut die ich absolut nicht möchte...
******ss4 Frau
1.300 Beiträge
wenn einer über die Grenzen hinaus geht....

Ich glaube nicht dass das den Unterschied ist - sondern, ob jemand freiwillig and den "über-den-Grenzen-gehen" teilnimmt, oder eben nicht.
Na, genau an dem Punkt scheiden sich aber die Geister: Wo fängt Freiwilligkeit an und wo hört sie auf?

Wenn ich geschlagen werde stimme ich zu, geschlagen zu werden. So weit, so schön. Aber es kann doch keine Rede davon sein dass ich dem zugestimmt habe dass ich so vermöbelt werde, dass ich den Rest meines Lebens im Rollstuhl verbringen muss, das mögen doch alle einsehen, oder? *zwinker*

Aus diesem Grund reicht für mich Einvernehmlichkeit alleine nicht aus. Es muss noch hinzukommen dass der/diejenige sich der Verantwortung für sein/ihr "Opfer" bewusst ist und vor der Tat sich hinreichend informiert hat, was bleibende Schäden riskiert und was nicht und sich daran dann auch orientiert, um selbige zu verhindern.
Ein "ups, das wusste ich nicht dass so etwas passieren kann" reicht mir da nicht. *nein*

Dort wo bleibende Schäden auch von Sub gewünscht sind, wäre ein schriftliches Fixieren desselben für eventuelle spätere Streitfälle klar von Vorteil.
Inwiefern diese Schriftstücke dann gerichtlich von Belang wären, weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass diese dann strafmildernde Auswirkungen hätten. *ja*
******ss4 Frau
1.300 Beiträge
@ Hanjie
"Aber es kann doch keine Rede davon sein dass ich dem zugestimmt habe dass ich so vermöbelt werde, dass ich den Rest meines Lebens im Rollstuhl verbringen muss, das mögen doch alle einsehen, oder?

Wer nicht über solche Sache im Vorfeld redet - ist meine Meinung nach sehr naiv und extrem abenteurlich. Ich höre öfters das man so keine Mitsprache hat, nur, das ist wirklich sehr naiv.

Aber wenn das für manche dann so "richtig" wäre dann braucht man ja wohl ein Vertrag um, wie es aussieht NACHTRÄGLICH (etwa ein wenig spät, meiner Meinung nach) sich mal irgendwie Schaden-Ersatz zu schaffen.

Aber wer dann so mit sich umgeht, wird ja sehr wohl ein ganz präziser Vertrag aushandlen mussen - nur, wie will man das beschreiben??

Ich soll nicht im Rollstuhl landen?
Da darft mich nicht töten
Du darfst mir nur X -minute XYZ zufügen?
Du darfst mir 64 Blaue Flecke nach Farbe-Skala X zufügen, 13 Peitsche-Streifen, dicke xx mm, tiefe xx, und sonst verklage ich dir?

Und wer sagt der Vertrag wäre nicht unter Zwang unterschrieben?
War man der Person der das Unterschrieb war bei Verstand und nicht unter Drogen, Alkohol, emotionelle-Blindheit gefasst?
Und was wenn der Vertrag in falschen Hände gelangt?


Es bleibt dabei, IQ UND EQ einzuschalten.
********au63 Mann
328 Beiträge
Gewalt...
Hanije sprach vorhin den Pargaraphen § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) an.

Den gibt es und es stimmt auch, dass diese dann erheblich milder bestraft wird als Mord.

Im Bereich der Körperverletzung, wleche eine Session im Rechtssinne immer darstellt, gibt es den § 228 StGB der besagt:
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur
dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Leider habe ich nur das blanke StGB zur verfügung, ohne würdigende Kommentare.

Allgemein trifft dieser Paragraph bei Tätowierungen usw. zu - inwieweit er auf BDSM anzuwenden wäre bleibt dahingestellt.

So, das war mein kleiner Beitrag aus dem Gesetzbuch.

Grüssle
Es bleibt dabei, IQ UND EQ einzuschalten.

Das ist unbenommen, das sollte eh Grundlage jeden BDSM-Spiels sein.
Ich habe es in meinem letzten Beitrag ja auch etwas überspitzt. Wer im Rollstuhl landet anschließend ist an einen DummDom geraten und hat es leider nicht rechtzeitig gemerkt, ganz klar, und dass da eine Anzeige wegen Körperverletzung großen Erfolg haben dürfte, entzieht sich ebenso keiner Logik.

Problematischer wird's aber wenn Dom einen bleibenden Schaden zufügt, "nur" weil er nicht wusste dass ein solcher bei Sub entstehen kann. Läuft das dann unter "ups, wusste ich nicht" und unter Bagatelle, oder ist das dann doch schon Körperverletzung, weil derjenige versäumt hat sich vorher zu informieren, dass die Gefahr hier unverhältnismäßig hoch ist, dass ein bleibender Schaden entstehen kann?

Dass ich Letzteres als Antwort bevorzuge dürfte schon an der Art der Fragestellung klar sein. *zwinker*

Ganz praktisches Beispiel: Schläge auf die Nieren.
Es wird zu Recht davon dringend abgeraten, weil die Gefahr dass dort schlimme Schäden entstehen können wirklich sehr hoch ist.
Nun aber gesetzt den Fall, ein Paar entdeckt diese Spielart für sich, beide legen völlig unbedarft los, er haut ihr auf den Rücken weil er denkt es ist völlig ungefährlich dort, und bezieht munter die Nieren mit ein. Sie ist sehr masochistisch veranlagt und meldet sich auch bei großen Schmerzen ebendort nicht, weil's ihr so gefällt.
Am nächsten Tag muss sie zum Arzt. Diagnose: Schwere Verletzung der Niere, Operation sofort erforderlich.

Ist das nun dann Körperverletzung und damit im juristischen Sinne Gewalt? - Tja, das ist die Frage.
********au63 Mann
328 Beiträge
Ganz klar -
• fahrlässige Körperverletzung.

Keine Frage, zumindest vom rechtlichen Standpunkt her nicht.
*******oyo Mann
3.915 Beiträge
Hilfe!
IQ kenn ich, was issn EQ?
EQ = Emotionale Intelligenz
*******oyo Mann
3.915 Beiträge
- jo -
Danke

Könnte man EIQ sagen oder EI - EQ wäre bei mir Emotions Quotient - falsch oder nah dran. ich bin dann mal weg - Wickipedia fragen -

komme wieder..... das ist eine alberne Drohung, vom Unwissenden oyo
****ln Mann
171 Beiträge
Themenersteller 
Rechtliche Bewertung BDSM
Die Einfache Körperverletzung wird durch den § 223a StGB (Strafgesetzbuch) geregelt.
1.) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2.) Der Versuch ist strafbar.

Die gefährliche Körperverletzung wird durch den § 224 StGB geregelt.
1.) Wer die Körperverletzung
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

2.) Der Versuch ist strafbar.


Die schwere Körperverletzung wird durch den § 226a StGB geregelt.

1.) Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

2.) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe nicht unter drei Jahren.

3.) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


ABER SM ist dennoch erlaubt, denn der $ 228 StGB stellt dies straffrei, wenn Züchtigung mit ausdrücklicher Einwilligungen des Partners erfolgen.
Ein Sklavenvertrag ist hier zwar eine Möglichkeit, steht aber rechtlich auf ganz wackligen Beinen.

Quelle domina24.net
*******oyo Mann
3.915 Beiträge
Kompliziert
Eine Frage gehabt, Dreizehn neue dazu geerbt. Danke für die schnelle Erhellung. Ich Blödmann hätte dir einfach folgen sollen, verflixt.....;-))))

Danke Hanjie, immer wieder interessant von Dir zu lesen, Gruß von oyo
Tja, die gute alte "Sittenwidrigkeit" mal wieder.
Rein rechtlich gesehen muss man wohl auf Glück hoffen, wenn ein(e) Sub Dom auf Körperverletzung klagt und der Richter BDSM nicht per se als sittenwidrig einstuft.
Bei solchen Gummiparagraphen hat auch heute noch das Gericht selbst einen so großen Spielraum dass nicht auszuschließen ist, dass ein Richter doch nach seinen eigenen (großteils ja auch unbewussten) Wertmaßstäben sein Urteil fällt.

Meine Definition der "Sittenwidrigkeit" habe ich hier ja zur Genüge vorgestellt: Wer sein(e) Sub dauerhaft körperlich schädigt, der/die braucht sich über eine Anzeige wegen Körperverletzung nicht zu wundern. Wer BDSM betreibt hat in meinen Augen eine Fürsorgepflicht. Die beinhaltet auch, sich hinreichend darüber zu informieren, wo man jemanden gefahrarm züchtigen kann und wo er es tunlichst unterlassen sollte.

Gefahrfrei jemanden züchtigen funktioniert indes nicht. Es kann immer aus Versehen etwas passieren. Just gestern geschah beispielsweise eine starke bläuliche, auch schmerzende, Verfärbung in der Handfläche bei dem dominanten Teil (!), nur dadurch dass mit der flachen Hand auf den nackten Hintern geschlagen wurde. Hab ich so auch noch nicht gesehen.
BDSM ist halt doch gefährlich. *lach*
******ss4 Frau
1.300 Beiträge
Man bits Dog
" eine starke bläuliche, auch schmerzende, Verfärbung in der Handfläche bei dem dominanten Teil (!),

*rotfl*
Sub sofort verklagen!
*rotfl*
*********hmerz Paar
454 Beiträge
Für uns ...
... stellt sich das so dar:

• Sie (eher dev) schlägt Ihn (eher dom) - Häusliche Gewalt.
• Er verhaut Ihren Hintern - ganz klar BDSM.

Flööt,

SaTom
*******oyo Mann
3.915 Beiträge
Beide
Wenn beide Hintern in etwa gleich gefärbt sind ein klassisches Remis.

Ansonsten ist das ein Haushaltsübliches Vorspiel gewesen, hat nix mit Gewalt zu tun.

Vielleicht Notwehr? ..............Ganz ergebene Grüße sendet Sklave oyo
*********_Bord Paar
1.696 Beiträge
Die Definition liegt im Auge des Betrachters ...
... und es zählt nicht, was wir davon halten:

Da die "speziellen" sexuellen Bedürfnisbefriedigungen keine rechtliche Würdigung und Definition im Gesetz und ihren Kommentaren finden bleiben sie AUSLEGUNGSSACHE.

D.b., der Urteilende oder Beurteilende ist in der Regel ein NORMALO, weiblich oder männlich, erzogen in seiner Rolle als Vater, Ehemann etc. etc., findet in seiner Fachliteratur keine Hilfe und entscheidet zum Beispiel als Amtsrichter nach seiner Auffassung.

Da können sehr schnell mal die SUB oder der DOM schlichtweg als "KRANK und GEFÄHRLICH" eingestuft werden.

Wir üben unsere Freuden immer noch in einer Subkultur aus und müssen mit verachtenden Reaktionen der "scheinbar anständig-soliden Mitbürger" rechnen ...
Na, ganz so schwarz würde ich das nun auch wieder nicht sehen.
Richter wird man nicht einfach so. Diese haben eine lange juristische Ausbildung hinter sich, die wirklich sehr auf Objektivität drillt und auch ordentlich drauf vorbereitet, unbequeme Urteile zu fällen die sich nicht ethisch anhören, aber juristisch in Ordnung sind.

Zudem leben Richter auch nicht im luftleeren Raum. Wenn ein Prozess angestrengt wird, in dem es um BDSM geht, dann wird die Verteidigung ihnen entsprechendes Material schon vorlegen. Solche Schriften werden dann schon auch tatsächlich gelesen. *zwinker*

In Einzelfällen mag es dann schon vorkommen dass ein Richter tendenziös urteilt, ich denke aber schon dass die Mehrheit objektiv bleibt.

Schwierig ist es aber auf jeden Fall, wenn so etwas vor Gericht kommt, weil die Grenze zwischen BDSM und Gewalt eben nicht immer leicht zu ziehen ist. Man stelle sich vor, Sub schreit lautstark "NEIN, NEIN BITTE NICHT", Nachbarn hören das, und Sub zeigt Dom prompt an. Da wird's schwierig für Dom zu beweisen dass Sub das immer so gemacht hat und es genau so auch immer wollte - erst recht wenn der Rücken aussieht als wäre er ein Kartoffelfeld oder Blutergüsse die Brüste säumen etc.

Eins darf man auch nicht vergessen: Manche Anzeigen sind auch durchaus berechtigt. Etwa wenn einem DummDom das Safewort einfach mal herzlich egal ist und Sub grün und blau prügelt. Stell man sich da mal vor, ein Sklavenvertrag in dem drinsteht dass Sub Haue jeglicher Art, auch jene mit langfristigen Verletzungen, haben will, wäre rechtsverbindlich! Nicht auszudenken.
Nein. Dann besser von Fall zu Fall unterscheiden und in Kauf nehmen, dass es auch Doms treffen kann die auf Subs reinfallen die Dom anzeigen, obwohl es ihnen gefiel - aus welchem Grund auch immer.

Das Hauptproblem jedenfalls ist in jedem Fall zu beweisen, dass Dom zu weit ging oder eben nicht. Da steht Aussage gegen Aussage. Und starke Verletzungen wirken natürlich immer beeindruckend als Beweismittel, gegen die anzukommen ist und bleibt nicht einfach. *nein*
*panik* ich will endlich mal wieder benutzt werden *panik*

Ich habe schon entzugserscheinungen und meine Kopfkino spielt Achterbahn mit mir!!!

*sorry* musste ich gerade mal raus lassen

LG
Hummel
*******oyo Mann
3.915 Beiträge
Ei Hummel
Keine Häusliche Gewalt in Sicht, böse Falle. mach dir's gemütlich wir chatten mit Dir, ganz ergebene Grüße vom mitleidigen oyo
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