ach
...das "auszugsweise reicht" war darauf gemünzt, dass es reicht, auszugsweise zu zitieren, um das, was man meint, zu belegen.
Dass man etwas vollständig zitieren müsste, um eine These zu untermauern, dürfte ein Ausnahmefall sein. Bei besonders kurzen Texten und besonders ausführlichen Interpretationen mag das aber vorkommen. Dabei handelt es sich zweifellos um einen Grenzfall des Zitatrechts. Wär was für ein juristisches Seminar, nichts für hier.
Hier reicht es sogar, den Titel des Liedes anzugeben. Googlen kann jeder.