Dieser Straftatbestand "Erregung öffentlichen Ärgernisses" gehört zu jenen, die mit am wenigsten eine klare Antwort bereithalten, denn er ist sehr der aktuellen "öffentlichen Meinung" unterworfen.
Habe grade mal ein wenig nach Quellen gegooglet, da bin ich über einen zweiten Umstand gestolpert, der mir so bislang auch noch nicht so bewusst war, ich aber nun dringend erwähnen möchte: Aus einer "Erregung öffentlichen Ärgernisses" kann schnell ein "Sexuelle Nötigung Minderjähriger" werden, und das ist dann noch eine ganz andere Nummer! Dies geschieht dann, wenn man Kinder durch allzu offene Konfrontierung mit der eigenen Sexualität dazu zwingt, sie daran als Zuschauer teilhaben zu lassen. Wenn du also z.B. deine Doggyspielchen im eigenen Garten treibst, aber genau daneben ein Kinderspielplatz ist und die Kinder von der Rutsche aus alles sehen können, wird's schon sehr gefährlich, denn dann muss nur noch geklärt werden, ob man sich dessen bewusst war, dass sie es sehen konnten und damit ein Tatvorsatz ("wir beteiligen Kinder an unseren Sexspielchen") gegeben wäre.
In der Praxis wird's da sicher auch sehr auf das WO ankommen.
Wenn du in deinem Latexkostüm an der Hundeleine auf allen vieren auf der Reeperbahn vom Herrn herumgeführt wirst, werden die Polizisten eher grinsend danebenstehen als eingreifen.
Tust du dasselbe mitten auf dem Kurfürstendamm, wird's da schon anders aussehen.
Habe grade mal ein wenig nach Quellen gegooglet, da bin ich über einen zweiten Umstand gestolpert, der mir so bislang auch noch nicht so bewusst war, ich aber nun dringend erwähnen möchte: Aus einer "Erregung öffentlichen Ärgernisses" kann schnell ein "Sexuelle Nötigung Minderjähriger" werden, und das ist dann noch eine ganz andere Nummer! Dies geschieht dann, wenn man Kinder durch allzu offene Konfrontierung mit der eigenen Sexualität dazu zwingt, sie daran als Zuschauer teilhaben zu lassen. Wenn du also z.B. deine Doggyspielchen im eigenen Garten treibst, aber genau daneben ein Kinderspielplatz ist und die Kinder von der Rutsche aus alles sehen können, wird's schon sehr gefährlich, denn dann muss nur noch geklärt werden, ob man sich dessen bewusst war, dass sie es sehen konnten und damit ein Tatvorsatz ("wir beteiligen Kinder an unseren Sexspielchen") gegeben wäre.
In der Praxis wird's da sicher auch sehr auf das WO ankommen.
Wenn du in deinem Latexkostüm an der Hundeleine auf allen vieren auf der Reeperbahn vom Herrn herumgeführt wirst, werden die Polizisten eher grinsend danebenstehen als eingreifen.
Tust du dasselbe mitten auf dem Kurfürstendamm, wird's da schon anders aussehen.