ich hab das so gelernt 6 stufen
(1. Stufe) Novizin:
Beschreibung: Niedrigste Position einer Sub.
Während dieser Phase stehen das Kennenlernen
zwischen der Sub und ihrem Herrn und der
Erzieherin im Vordergrund, sowie das Herantasten
an die neue Beziehungsform.
Zeitramen: Bis zur Aufstufung der Novizin müssen
mindestens 2 Wochen vergangen sein und dürfen
maximal 2 Monate vergehen. Die Novizin hat
das Recht die Beziehung zu verlassen, muss
dies aber 7 Tage vorher per Mail ankündigen.
Kontaktformen: Der Kontakt beschränkt sich rein
auf Internet und nach spätestens einer Woche
auch Telefon. Nach Wunsch der Novizin kann auch
ein Treffen stattfinden. Dies geschieht dann
auf neutralem Boden und dient rein dem
Kennenlernen. Online-Kontakte zu anderen ist
untersagt. Nur schon vorhandene Kontakte im MSN
etc. zu realen Freunde ist erlaubt.
Gehorchen: Sie hat nur ihrem Herrn und subdea,
die für ihre Erziehung zuständig ist, zu gehorchen
, und darf sich keinem Anderen unterwerfen.
Körper: Sie hat volle alleinige Verfügungsgewalt
über ihren Körper. Lebenslänglich anhaltende
Veränderungen am Körper auf Wunsch des Herrn
werden nicht statt finden. Wesentliche
Veränderungen, wie Piercings, Tattoos oder
Schnitt/Rasur des Kopfhaars müssen jedoch
mit ihrem Herrn und ihrer Erzieherin abgesprochen
werden. Außerdem bekommt die Novizin Anweisungen
der Behaarung ihres restlichen Körpers und zur
Körperpflege.
Privatsphäre / Öffentlichkeit: Die Privatsphäre
der Novizin wird bewahrt, und alle Daten und
Informationen werden vertraulich behandelt.
Adresse und voller Name muss die Novizin nicht
preisgeben. Aufgaben und Erziehung bleiben vor
der Öffentlichkeit und dem Umfeld der Novizin
verborgen.
Besitz: Die Novizin hat die volle Kontrolle
über ihren Besitz. Dies betrifft sowohl
Gegenstände als auch ihre finanziellen Mittel.
Beruf / Wohnort: Die Novizin kann selber
bestimmen, wo sich ihr Wohnort befindet. Auch
den von ihr ausgeübten Beruf darf sie behalten.
Ihre Aufgaben und die Erziehung haben keinen
Einfluss auf diese Lebenssituationen.
Sexualität: Der Novizin sind reale sexuelle
Handlungen mit anderen Personen erlaubt,
insofern diese keine BDSM Inhalte haben.
Außerdem ist sie verpflichtet, ihren Herrn
spätestens 12 Stunden nach dem geschehenen
zu Informieren. Für jegliche sexuelle
Handlungen, die die Novizin an sich selber
ausführen möchte, muss um Erlaubnis gebeten
werden. Der Orgasmus, auf Grund von Handlungen
die der Novizin aufgetragen wurden, muss
erfragt werden.
Bestrafung: Bestrafungen werden keine länger
anhaltende körperliche Spuren hinterlassen.
Sie finden entweder in Form von Aufgaben oder
Verbote und Entziehung von Freiheiten statt.
Körperliche Züchtigungen werden nicht vorkommen.
(2. Stufe) Sub:
Beschreibung: Ab der zweiten Stufe wird die Sub
als zum Herrn zugehörig anerkannt. Sie wird auf
das Sklavinensein vorbereitet und erzogen.
Zeitramen: Die Sub bleibt in dieser Position 2
bis 4 Monate. Sie hat das Recht die Beziehung ab
zu brechen, muss dies aber 3 Wochen vorher per
Mail ankündigen.
Kontaktformen: Neben dem Kontakt über Internet
und Telefon, finden regelmäßige Treffen statt
in der Wohnung des Subs oder dem des Herrn.
Diese Treffen dienen der Überprüfung des
Ausbildungsstandes und können auch für reale
Erziehung genutzt werden. Online-Kontakte zu
anderen ist untersagt. Nur schon vorhandene
Kontakte im MSN etc. zu realen Freunde ist
erlaubt.
Gehorchen: Sie hat nur ihrem Herrn und subdea,
die für ihre Erziehung zuständig ist, zu
gehorchen, und darf sich keinem Anderen
unterwerfen.
Körper: Lebenslänglich anhaltende Veränderungen
am Körper auf Wunsch des Herrn werden nicht
gegen dem Willen der Sub statt finden.
Wesentliche Veränderungen, wie Piercings,
Tattoos oder Schnitt/Rasur des Kopfhaars müssen
mit ihrem Herrn und ihrer Erzieherin
abgesprochen werden. Außerdem bekommt die Sub
Anweisungen der Behaarung ihres restlichen
Körpers und zur Körperpflege. Die Sub legt auf
Anforderung einen Drogentests sowie ein AIDS-
und Hepatitis-Tests vor.
Privatsphäre / Öffentlichkeit: Die Privatsphäre
der Sub wird bewahrt, und alle Daten und
Informationen werden vertraulich behandelt.
Aufgaben und Erziehung bleiben vor der
Öffentlichkeit und dem Umfeld der Sub verborgen.
Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit
beschränken sich auf Dinge, die von Dritten
unentdeckt bleiben.
Besitz: Die Sub hat die volle Kontrolle über
ihren Besitz. Dies betrifft sowohl Gegenständen
als auch ihre Finanziellen Mittel. Der Herr und
ihre Erzieherin können jedoch, mit Rücksicht
auf die finanzielle Lage der Sub, das Anschaffen
von Gegenständen für die Sub oder deren
Erziehung beauftragen.
Beruf / Wohnort: Die Sub kann selber bestimmen,
wo sich ihr Wohnort befindet. Auch den von ihr
ausgeübten Beruf darf sie behalten. Ihre
Aufgaben und die Erziehung haben keinen
Einfluss auf diese Lebenssituationen.
Sexualität: Der Sub sind sexuelle Handlungen
mit anderen Personen untersagt. Für jegliche
sexuelle Handlungen, die die Sub an sich
selber ausführen möchte, muss um Erlaubnis
gebeten werden. Auch der Orgasmus, auf Grund
von Handlungen die der Sub aufgetragen wurden,
muss erfragt werden.
Bestrafung: Bestrafungen werden keine länger
anhaltende körperliche Spuren hinterlassen.
Sie finden entweder in Form von Aufgaben,
Verbote und der Entziehung von Freiheiten
statt, oder auch durch leichte körperliche
Züchtigungen.
(3. Stufe) Sklavin:
Beschreibung: Die Sub geht als Sklavin in den
Besitz ihres Herrn über. Tägliches dienen und
Erziehung spielen neben Beruf die größte Rolle
in ihrem leben. Ihre Libido wird gefördert,
da diese ein wichtiger Bestandteil der Sklavin
ist.
Zeitramen: Zur Aufstufung der Sklavin in die 4.
Stufe muss sie eine mindest Ausbildungdauer
von 8 Monate in Obhut ihres Herrn aufweisen
können, und mindestens 4 Monate Sklavin gewesen
sein. Nach spätestens 8 Monate in der 3. Stufe
wird die Sklavin zur Zofe. Sie hat das Recht
die Beziehung ab zu brechen, muss dies aber
4 Wochen vorher per Mail ankündigen.
Kontaktformen: Das reale dienen steht im
Vordergrund, wobei auch virtuelle Mittel sowie
Internet zur Erziehung benutzt werden können.
Online-Kontakte zu anderen ist untersagt.
Nur schon vorhandene Kontakte im MSN etc. zu
realen Freunde ist erlaubt. Auf Anfrage kann
die Sklavin frei bekommen um Verwandte/Freunde
zu besuchen.
Gehorchen: Sie hat nur ihrem Herrn und subdea,
die für ihre Erziehung zuständig ist, zu
gehorchen, und darf sich keinem Anderen
unterwerfen, außer dies wird ausdrücklich
von ihrem Herrn verlangt. Außerdem hat sie
Befehle von Dienerinen folge zu leisten,
wenn sie sich im Hause des Herrn befindet
und diese sie nicht von ihren, vom Herrn
oder der Erzieherin aufgegebenen Aufgaben
abhält.
Körper: Jegliche Veränderung am Körper ist
vorher mit dem Herrn und der Erzieherin ab
zu sprechen. Lebenslänglich anhaltende
Veränderungen am Körper auf Wunsch des
Herrn werden nicht gegen dem Willen der
Sklavin statt finden. Die Sklavin bekommt
Unterweisungen zu Körperbedürfnissen, wie
Urinieren, Stuhlgang und Schlaf. Außerdem
bekommt sie Anweisungen zur Körperpflege
und der Behaarung ihres Körpers und ihr
Aussehen. Die Sklavin ist für ihre Ernährung
selbst verantwortlich. Ihre Ernährung und ihr
Konsumverhalten kann aber von ihrem Herrn
oder der Erzieherin umgestellt und verändert
werden.
Privatsphäre / Öffentlichkeit: Den Anspruch
auf Privatsphäre bleibt nicht länger bestehen.
Alle Daten der Sklavin werden vertraulich
behandelt und Informationen anonym gehalten.
Aufgaben und Erziehung bleiben vor dem Umfeld
der Sklavin verborgen. Sexuelle Handlungen
in der Öffentlichkeit beschränken sich auf
Dinge, die von Dritten unentdeckt bleiben,
oder werden anonym gehalten.
Besitz: Die Sklavin behält die volle Kontrolle
über ihre finanziellen Mittel. Der Herr und
ihre Erzieherin können jedoch, mit Rücksicht
auf die finanzielle Lage der Sklavin, das
Anschaffen von Gegenständen für die Sklavin
oder deren Erziehung verlangen. Ihr
materieller Besitz muss mit ihrem Herrn und
ihrer Erzieherin abgesprochen werden.
Beruf / Wohnort: Die Sklavin zieht wenn
notwendig in die Nähe ihres Herrn.
Die Einrichtung ihrer Wohnung erfolgt in
Absprache mit ihrem Herrn und der
Erzieherin. Den von ihr ausgeübten Beruf
darf sie behalten, muss sich aber,
falls der Umzug dies verlangt, eine Arbeitstelle
in der Nähe suchen. Ihre Aufgaben und die
Erziehung haben keinen Einfluss auf ihre
Arbeit.
Sexualität: Der Sklavin sind sexuelle Handlungen
mit anderen Personen untersagt, wenn diese nicht
von ihrem Herrn ausdrücklich angeordnet sind.
Sexuelle Handlungen mit Dienerinnen sind
Möglich, wenn Beide bei der Erzieherin oder
ihren Herrn um Erlaubnis fragen. Sie bekommt
Anweisungen zur Methode und Häufigkeit der
Masturbation. Für jegliche sexuelle Handlungen,
die die Sklavin an sich selber ausführen möchte,
muss um Erlaubnis gebeten werden. Auch der
Orgasmus, auf Grund von Handlungen die der
Sklavin aufgetragen wurden, muss erfragt werden.
Bestrafung: Bestrafungen finden entweder in Form
von Aufgaben, Verbote und der Entziehung von
Freiheiten statt, oder auch durch körperliche
Züchtigungen. Vor Anderen werden Spuren der
Bestrafung oder Erziehung verborgen bleiben.
(4. Stufe) Zofe:
Beschreibung: Bei der Erziehung der Zofe wird
Gehorsamkeit und Unterwerfung zum Schwerpunkt.
Sie wird zur perfekten Dienerin erzogen und
großteils keusch gehalten.
Zeitramen: In der 4. Stufe verbleibt die Zofe
6 Monate. Sie hat das Recht die Beziehung ab zu
brechen, muss dies aber 2 Monate vorher per
Mail ankündigen.
Kontaktformen: Das reale dienen steht im
Vordergrund, wobei auch virtuelle Mittel
sowie Internet zur Erziehung benutzt werden
können. Online-Kontakte zu anderen ist
untersagt. Nur schon vorhandene Kontakte
im MSN etc. zu reale Freunde ist erlaubt.
Auf Anfrage kann die Zofe frei bekommen um
Verwandte/Freunde zu besuchen. Es wird mit
der Zofe abgesprochen welche Bekanntschaften
sie pflegen darf.
Gehorchen: Sie hat nur ihrem Herrn und subdea,
die für ihre Erziehung zuständig ist, zu
gehorchen, und darf sich keinem Anderen
unterwerfen, außer dies wird ausdrücklich
von ihrem Herrn verlangt. Außerdem hat sie
Befehle von Dienerinen folge zu leisten,
wenn diese sie nicht von ihren, vom Herrn
oder der Erzieherin aufgegebenen Aufgaben
abhält.
Körper: Jegliche Veränderung ist vorher mit
dem Herrn und der Erzieherin ab zu sprechen.
Lebenslänglich anhaltende Veränderungen am
Körper auf Wunsch des Herrn werden nicht gegen
dem Willen der Zofe statt finden. Die Zofe
bekommt Unterweisung zu Körperbedürfnisse,
wie Urinieren, Stuhlgang und Schlaf, und
darf diesen Bedürfnissen nicht ohne Erlaubniss
nachgehen. Außerdem bekommt sie Anweisungen
zur Körperpflege und der Behaarung ihres
Körpers und ihr Aussehen. Ihre Ernährung
und ihr Konsumverhalten wird von ihrem
Herrn oder der Erzieherin bestimmt.
Privatsphäre / Öffentlichkeit: Sie hat keinerlei
Anspruch auf Privatsphäre. Alle Daten der
Zofe werden vertraulich behandelt und
Informationen anonym gehalten. Aufgaben und
Erziehung bleiben vor dem Umfeld der Zofe
verborgen. Sexuelle Handlungen in der
Öffentlichkeit beschränken sich auf Dinge,
die von Dritten unentdeckt bleiben, oder
werden anonym gehalten.
Besitz: Die Zofe behält die Kontrolle über
ihre finanziellen Mittel, die sie bis zur
Aufstufung zur Zofe besaß. Alles andere geht
in den Besitz ihres Herrn.
Beruf / Wohnort: Die Zofe zieht zu ihrem Herrn.
Den von ihr ausgeübten Beruf darf sie nach
Absprache mit ihrem Herrn und der Erzieherin
behalten. Ihre Aufgaben und die Erziehung haben
keinen Einfluss auf ihre Arbeit.
Sexualität: Der Zofe sind sexuelle Handlungen
mit anderen Personen untersagt. Sexuelle
Handlungen mit Dienerinnen sind ebenfalls
verboten. Sie hat absolutes Masturbationsverbot.
Der Orgasmus, auf Grund von Handlungen die
der Zofe aufgetragen wurden, muss erfragt
werden. Die Zofe trägt einen Keuschheitsgürtel,
der nur abgenommen wird, wenn es die Erziehung
oder die Körperpflege verlangt.
Bestrafung: Bestrafungen finden entweder in Form
von Aufgaben, Verbote und der Entziehung von
Freiheiten statt, oder auch durch körperliche
Züchtigungen, die auch von den Dienerinnen
durchgeführt werden können. Vor Anderen werden
Spuren der Bestrafung oder Erziehung verborgen
bleiben.
5. Stufe) Dienerin:
Beschreibung: Die Dienerin lebt in vollkommener
Unterwerfung, hat aber auch das Recht Zofen und
Sklavinnen befehle zu erteilen. Die Dienerin
darf jedoch keine erhaltenen Aufgaben an
Untergebene weiter geben, sowie die Sklavinen
oder Zofen nicht bei ihren vom Herrn oder
Erzieherin beauftragten Aufgaben und Pflichten
hindern.
Zeitramen: In der 5. Stufe verbleibt die
Dienerin, außer alle sind mit anderem
einverstanden. Sie hat das Recht die
Beziehung ab zu brechen, muss dies aber
3 Monate vorher per Mail ankündigen.
Kontaktformen: Das reale dienen steht im
Vordergrund, wobei auch virtuelle Mittel
sowie Internet zur Erziehung benutzt werden
können. Online-Kontakte zu anderen ist
untersagt. Nur schon vorhandene Kontakte
im MSN etc. zu reale Freunden ist erlaubt.
Auf Anfrage kann die Dienerin frei bekommen
um Verwandte/Freunde zu besuchen. Es wird
mit der Dienerin abgesprochen welche
Bekanntschaften sie pflegen darf.
Gehorchen: Sie hat nur ihrem Herrn und subdea,
die für ihre Erziehung zuständig ist, zu
gehorchen, und darf sich keinem Anderen
unterwerfen, außer dies wird ausdrücklich
von ihrem Herrn verlangt.
Körper: Jegliche Veränderung ist vorher mit
dem Herrn und der Erzieherin ab zu sprechen.
Lebenslänglich anhaltende Veränderungen
am Körper auf Wunsch des Herrn können statt
finden, werden aber 3 Monate vorher angekündigt.
Die Dienerin bekommt Unterweisung zu
Körperbedürfnisse, wie Urinieren, Stuhlgang
und Schlaf, und darf diesen Bedürfnissen
nicht ohne Erlaubniss nachgehen. Außerdem
bekommt sie Anweisungen zur Körperpflege und
der Behaarung ihres Körpers und ihr Aussehen.
Ihre Ernährung und ihr Konsumverhalten wird von
ihrem Herrn oder der Erzieherin bestimmt.
Privatsphäre / Öffentlichkeit: Sie hat keinerlei
Anspruch auf Privatsphäre. Alle Daten der
Dienerin werden vertraulich behandelt und
Informationen anonym gehalten. Aufgaben und
Erziehung bleiben vor dem Umfeld der Dienerin
verborgen. Sexuelle Handlungen in der
Öffentlichkeit beschränken sich auf Dinge,
die von Dritten unentdeckt bleiben, oder
werden anonym gehalten.
Besitz: Die Dienerin behält die Kontrolle über
die Hälfte ihrer finanziellen Mittel, die
sie bis zur Aufstufung zur Zofe besaß. Alles
andere ist in Besitz ihres Herrn.
Beruf / Wohnort: Die Zofe wohnt bei ihrem Herrn.
Den von ihr ausgeübten Beruf darf sie nach
Absprache mit ihrem Herrn und der Erzieherin
behalten. Ihre Aufgaben und die Erziehung haben
keinen Einfluss auf ihre Arbeit.
Sexualität: Der Dienerin sind sexuelle Handlungen
mit anderen Personen untersagt, wenn diese
nicht angeordnet oder erlaubt wurden. Sexuelle
Handlungen mit Sklavinnen oder anderen
Dienerinnen sind möglich, wenn Beide bei der
Mätresse oder ihren Herrn um Erlaubnis fragen.
Masturbation ist jederzeit erlaubt, wenn dies
nicht als Strafe untersagt wurde. Sonstige
Orgasmen sind immer zu erfragen.
Bestrafung: Bestrafungen finden entweder in Form
von Aufgaben, Verbote und der Entziehung von
Freiheiten statt, oder auch durch körperliche
Züchtigungen, die auch von anderen Dienerinnen
durchgeführt werden können. Vor Anderen werden
Spuren der Bestrafung oder Erziehung verborgen
bleiben.
(6. Stufe) Mätresse:
Beschreibung: Eine Mätresse hat die höchste
Position erreicht. Sie ist ihrem Herrn
vollkommen unterworfen, hat aber auch das
Recht Dienerinnen Zofen und Sklavinnen
befehle zu erteilen. Sie darf jedoch keine
erhaltenen Aufgaben an Untergebene weiter
geben, sowie die Sklavinen oder Zofen nicht
bei ihren vom Herrn oder Erzieherin beauftragten
Aufgaben und Pflichten hindern.
Zeitramen: Die Beendigung der Beziehung ist nur
durch ihren Herrn möglich.
Kontaktformen: Die Mätresse hat dem Herrn 24
Stunden am Tag, 7 Tage die Woche real zu
dienen, wenn er es wünscht, wobei auch virtuelle
Mittel sowie Internet zur Erziehung benutzt
werden können. Online-Kontakte sind nur mit
Erlaubnis ihres Hernn möglich. Nur schon
vorhandene Kontakte im MSN etc. zu reale
Freunden ist erlaubt. Auf Anfrage kann die
Mätresse frei bekommen um Verwandte/Freunde
zu besuchen. Es wird mit der Mätresse
abgesprochen welche Bekanntschaften sie
pflegen darf.
Gehorchen: Sie hat nur ihrem Herrn zu gehorchen,
und darf sich keinem Anderen unterwerfen,
außer dies wird ausdrücklich von ihrem Herrn
verlangt.
Körper: Ihr Körper ist Eigentum ihres Herrn.
Sie hat keine Verfügungsgewalt über ihren
Körper. Jegliche Veränderung ist vorher mit
dem Herrn ab zu sprechen. Lebenslänglich
anhaltende Veränderungen am Körper auf
Wunsch des Herrn können statt finden ohne
vorheriger Ankündigung. Außerdem bekommt
sie Anweisungen zur Körperpflege und der
Behaarung ihres Körpers und ihr Aussehen.
Ihre Ernährung und ihr Konsumverhalten
wird von ihrem Herrn bestimmt.
Privatsphäre / Öffentlichkeit: Sie hat keinerlei
Anspruch auf Privatsphäre. Alle Daten der
Mätresse werden vertraulich behandelt und
Informationen anonym gehalten. Aufgaben und
Erziehung bleiben vor dem näheren Umfeld der
Mätresse verborgen, sowie die Erziehung vor
den Untergebenen.
Besitz: Das gesamte Eigentum, sowie zukünftig
Erwirtschaftetes geht in dem Besitz ihres
Herrn über. Ihre soziale Absicherung ist
durch ihren Herrn zu garantieren.
Beruf / Wohnort: Der Wohnort ist beim Herrn.
Die Mätresse darf nur nach Erlaubnis einen
Beruf ausüben wobei dieser von ihrem Herrn
bestimmt werden kann.
Sexualität: Der Mätresse sind sexuelle Handlungen
mit anderen Personen untersagt, sofern diese
nicht angeordnet oder erlaubt wurden. Sexuelle
Handlungen mit Untergebenen sind möglich, wenn
sie bei ihren Herrn um Erlaubnis fragt.
Masturbation ist nur nach der Erlaubnis ihres
Herrn möglich. Sonstige Orgasmen sind immer
zu erfragen.
Bestrafung: Bestrafungen finden entweder in
Form von Aufgaben, Verbote und der Entziehung
von Freiheiten statt, oder auch durch
körperliche Züchtigungen, die auch von
anderen ausgeführt werden können.
das war die letzte stufe