Falls Entscheidung zur anzeige:
Ob das, woran du dich erinnerst, ausreichend ist, sollte jemand beurteilen, der es von rechtlicher Seite einschätzen kann. Und eine therapeutische Beratung bzw. Untersuchung kann feststellen und ggfs.juristisch testieren, dass du dich durch Schock etc. nicht erinnern konntest bzw. dein Verhalten erklären. Ggfs. kann auch eine professionelle Hpynose beitragen, das Vergessene in Erinnerung zu rufen.
Aus eigener erfahrung weiss ich, dass die Polizei das meist nicht kann, die ist nur Grundausgebildet in Juristische sachen - aber da musst du hin, wenn du dich für eine anzeige entscheidest. Ich sah gerade du kommst aus wien.
Die Österreichischen gesetze kenne ich nicht.
In Deutschland ist es so, dass eine anzeige wegen sexuellem Übergriff (eventuell direkt vergewaltigung) - nicht mehr vom klagenden Opfer zurück gezogen werden kann. Nur die staatsanwaltschaft kann die akte vorläufig schließen. - dafür ist die sehr gründlich - denn in deutschland muss diese sowohl schuld als auch Unschuld des Angeklagten oder der angeklagten beweisen.
Hilfe kann hier z.B. der weisse ring geben. es gibt aber auch andere Organisationen die gerne helfen
Bei der Polizei kannst du eine Polizistin verlangen.
Du hast in deutschland 25 Jahre Zeit - dann erst verjährt das.
Je eher du dich aber entschliesst - desto besser ist es für die Glaubwürdigkeit. - aber du kannst dir wirklich Zeit lasen - wenn der druck zu groß ist.
Ich denke mal das es in Österreich ähnlich ist wie in deutschland
Übrigens, wenn es in deutschland passierte, dann gilt eh deutsches recht. denn immer da wo es passierte - ausser wen es Beleidigung mit sexuellen Inhalt ist (dazu gehört schon bestimmte Berufsbetitelungen) dann ist es dort woher die beschimpfte Person z.Z. der tat wohnhaft war.
Wenn beides zusammenfällt, dann gilt die Zuständigkeit dem gericht das für die härtere straftat zuständig ist.
So wenn was falsch ist, dann korrigiert es bitte - bin kein Jurist. Übrigens auch kein Täter, weil dann hätte ich jetzt wohl kaum Gelegenheit dies zu schreiben. Opfer aber auch nicht. - wie gesagt, die staatsanwaltschaft hat gewisse Pflichten.
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