Vertrag für meine Sklavin
Wir haben beschlossen, das wir unser kleines Spiel auf die nächste Ebene bringen wollen. Jetzt ist ein Vertrag unverzichtbar, speziell wegen unserer Besonderheiten und der Strafen. Wir beide sind Schlagmuffel, weswegen physische Strafen erstmal weitesgehend ausgenommen sind. Wenn, dann setzen wir auf psychische Erniedrigung. Deshalb auch das mit dem Entgelt bei §6 (Sie soll sich fühlen wie eine billige Nutte, die benutzt wird...), wobei ich mich frage, ob das bei dem Verwendungszweck noch eine "Strafe" ist.........
Unsere "normale" sexuelle Fantasie geht ja in Richtung Wifesharing. somit findet sich das auch im Vertrag wieder. Und ein ganz wichtiger Punkt ist für uns: Sie soll endlich lernen loszulassen und mir zu Vertrauen. Das wünscht sie sich ja auch selbst.
Ich schreib euch mal den Grundstock des Vertrages.
Für zusätzliche Ideen oder warnende Hinweise, falls ich eine Gefahr übersehen habe bin ich dankbar.
Was mich noch interessiert: Wird es überhaupt Männer (abgesehen von denen, die man besser nicht nimmt) geben, die ´sich auf soetwas einlassen? Meine Frau ist dann ja sehr, sehr passiv.........
Ach so, hier der Vertrag:
Vertrag zwischen .... und ....
§1 Die Sklavin ist dem Meister zu Gehorsam verpflichtet.
§2 Das Spiel beginnt mit Anlegen des Halsbandes und endet mit Abnehmen des Halsbandes durch den Meister. Es ist der Sklavin untersagt das Halsband eigenmächtig zu entfernen, gleichgültig aus welchem Grund. Ausnahmen hierfür müssen jedesmal durch den Meister genehmigt werden.
§3 Die Sklavin ist für die Zeit des Spiels sexuelles Eigentum des Meisters. In dieser Zeit hat sie jederzeit ihm alle Wünsche zu erfüllen und ihren Körper uneingeschränkt zur sexuellen Befriedigung des Meisters zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch das Berührung an jedweder Stelle ihres Körpers, als auch die bloße Betrachtung ihres Körpers. Ausnahmen hierfür sind unter §9 geregelt.
§4 Auf Befehl des Meisters hat sich die Sklavin unverzüglich zu entkleiden und die angeordnete Position einzunehmen.
§5 Die Sklavin erklärt sich bereit, sich fesseln zu lassen, wenn es der Meister wünscht. Dazu gehört auch eine Fixierung am Bett o.ä. Auch das Verbinden der Augen hat die Sklavin zu erdulden, sooft und solange es der Meister anordnet.
§6 Der Meister ist berechtigt, seine Sklavin gelegentlich Fremden Personen im Beisein des Meisters für deren sexuelle Befriedigung zur Verfügung zu stellen. Dies kann sowohl kostenlos, als auch gegen Entgelt erfolgen. Währenddessen ist ausschließlich der Meister berechtigt Befehle oder Anordnungen zu erlassen. Die Sklavin ist verpflichtet auch hier ihren Körper passiv zur sexuellen Befriedigung der anwesenden Personen zur Verfügung zu stellen. Aktive Handlungen der Sklavin müssen durch den Meister angeordnet sein.
§7 Erfolgt eine Vergütung nach §6, oder Trinkgeld aus Tätigkeiten nach §6 so stehen diese Einkünfte, abzüglich evtl. Auslagen des Meisters zu 50% ausschließlich der Sklavin zu. Die anderen 50% fließen in eine Sparanlage für gemeinsame Aktivitäten.
§8 Die Auswahl der Personen nach § 6 obliegt allein dem Meister.
§9 Analsex ist bis auf Widerruf tabu, ebenso das Abspritzen fremden Ejakulats in den Mund der Sklavin.
§10 Die Kontrolle der Verhütung, insbesondere bei Aktivitäten nach §6 mit verbundenen Augen, wird durch den Meister gewährleistet und kontrolliert. Die Regelung oral blank oder mit Kondom wird separat geregelt.
§11 Als Codewort wird die Ampelregelung vereinbart. Dabei steht "grün" für alles Ok, "gelb" für Ok, aber nicht härter und "rot" für Abbruch.
§12 Die Sklavin hat die alltägliche Kommunikation auf Verlangen des Meisters einzustellen und ausschließlich auf das Beantworten der Fragen des Meisters zu beschränken.
§12b Ausnahme hiervon sind die Codewörter "gelb" und "rot", sowie "rosa". Ist eine Situation so, das sie die Sklavin mit gelb oder rot bezeichnet MUSS sie das unverzüglich bekanntgeben. Bei "gelb" mit Angabe des Grundes, bei "rot" auch ohne Angabe. Der Meister wird alle Codewörter mit "verstanden" quittieren,
§12c "Rosa" ist ein Codewort, welches dem Meister signalisiert, das die Sklavin einen Übergang zum gleichberechtigten Sex wünscht. Diesem muß der Meister aber nicht nachkommen, und die Entscheidung obliegt allein beim Meister. Hat die Sklavin ihren Wunsch mit Nennung des Wortes "Rosa" bekanntgegeben, darf sie das Codewort "Rosa" für die Dauer dieses Spieles kein zweites mal erwähnen, andernfalls wäre dieses ein Verstoß nach §12, Absatz 1 sowie §12c, Satz 3.
§13 Die Sklavin verpflichtet sich zur Ehrlichkeit. Sollte die Sklavin unwahre Tatsachen oder unwahre Gründe äußern, wird dieses Geschehen mit horrenden Strafen geahndet.
§14 Bei der Bestrafung wird in der Regel auf physische Gewalt verzichtet. Ausnahme hiervon können Vergehen nach §13 sowie aufrührerisches Verhalten sein. Sollte die Sklavin gegen einen Paragraphen verstoßen, wird ihr der betreffende Paragraph/ die betreffende Paragraphen mit Textmarker auf den Körper geschrieben. Diese darf sie nicht durch "übertriebene Hygiene" zu entfernen versuchen. Sollte dies geschehen, ist der Meister berechtigt, alle entfernten Paragraphen in doppelter Ausführung mit Permanentmarker erneut auf den Körper zu schreiben. Ausnahmen zum Entfernen sowie ein Erlassen der Strafe oder ein Vertagen der Strafe obliegt allein der Entscheidung des Meisters. Der Meister ist gewillt, zuerst unsichtbare Stellen zu verwenden, ist jedoch nicht daran gebunden.
Name Unterschrift etc.
Geht das so???????
LG und Danke für eure Antworten im Vorraus
Domsub