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5 BDSM Spiele - Der Kurs
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Was macht einen Dom zum Dom ?216
Was macht einen Dom aus, wodurch oder wie wird er/sie zum Dom?
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Rechtslage zur körperlicher Misshandlung

********et18:
Du weißt wie es war, und wenn du sie zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verklagst, dann ist eine falsch Aussage schon sehr gering

Der Mensch im allgemeinen ist visuell veranlagt, wenn du genügend "Misshandlungen" siehst, dann ist das ausschlaggebend!!! Und wenn es kann immer noch behauptet werden das dein Gegenüber einfach über die abgemachten Grenzen gegangen ist...
Danke
Hallo zusammen,

vielen Dank an alle die hier bisher geschrieben haben!!!
sehr sachlich, sehr informativ! *top*

Würde gerne noch was an die schreiben, die diese schlechten
Gedanken haben und umsetzen:

Selbst wenn es heute (fast) keine Vorbilder mehr gibt,
in Politik, Wirtschaft und Öffentlchkeit, die ihr Geschwätz
von gestern noch interessiert.
Steht zu dem was ihr wolltet und abgesprochen habt.

Es ist nicht ok, sein Leben auf Kosten Anderer zu leben.
Ob nun Falschanzeige, oder gar Erpressung. *nono*

Wie würde es sich wohl leben, wenn wir irgendwann
nichts und niemandem mehr vertrauen können.

Daher sollte jeder bei sich selbst anfangen und das ihm
oder ihr gegebene Vertrauen mit Respekt behandeln.

In diesem Sinne,
allen viel Freude bei den Spielen im Kreise der Vertrauten!*g*

Gruss C111
**********mer81 Mann
113 Beiträge
Dieser Beitrag wurde als FSK18 eingestuft.
Zur Freischaltung

***sw Mann
173 Beiträge
Richtigstellung
SM erfüllt wohl meistes den Tatbestand der Körperverletzung oder, wenn mit einer Waffe (z.B. bullwhip) der schweren Körperverletzung.

Das stimmt strafrechtlich wohl schon.. Allerdings ist der Vorsatz nicht erfüllt, da es vom Gegenüber gewollt ist..

Der Vorsatz ist erfüllt! ich schlage ja vorsätzlich zu.
es handelt sich allerdings um eine Körperverletzung auf verlangen.
Wikipedia:
Im Strafrecht ist die Grenze der Einwilligung in § 228 StGB für die Körperverletzung geregelt. Die Norm verlangt als besondere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Einwilligung, dass kein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt

Das Problem ist allerdings, der Beweis das Verlangen vorgelegen hat, bzw. die Person nicht abgebrochen hat als dieses verlangt wurde (safeword).

Aussage gegen Aussage.
Das beste was schützt ist ein gutes Vertrauen in den Spielpartner.
********nder Mann
2.896 Beiträge
******e_n:
Ich sehe den Mann hier auf jeden Fall in der schwächeren Position, ich sage mal ganz Salopp... vom DOM zur Melkkuh oder Opfer unter Umständen ...

"Bring the player, not the class."

Im Zweifel würde ich derartige Unsicherheiten und Sorgen vorher an- und absprechen. Je nachdem, wie mein Gegenüber damit umgeht, überschreiten wir gemeinsam gewisse Grenzen oder eben auch nicht. Zumal ich nicht davon ausgehe, dass es viele Frauen gibt, deren Hauptintention (Betonung auf Haupt) Männer fertig zu machen. Und die, die es gibt, mit denen muss ich mich nicht abgeben *zwinker* *lach*
********echt Mann
52 Beiträge
**C:
Beispiel: Ein Fussballer, der eine Blutgrätsche begeht und dabei den Gegenspieler verletzt, wird auch nicht strafrechtlich belangt..

....stimmt nicht ganz. Wenn dieses Foul mit voller Absicht begangen wurde, kann es
u. U.schon zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen....

Deswegen wäre BDSM auch eher mit Boxen oder anderen Kampfsportarten vergleichbar, denn dort wird der Tatbestand der Körperverletzung durch die gegenseitige Einwilligung und die klare Absicht beider Teilnehmer ausgesetzt.

Eine Jura-Studentin hat mir mal gesagt, dass ein Vertrag oder ähnliches Schriftstück, den Kopf zumindest so weit wie möglich aus der Schlinge zieht, am Besten, wenn es im Beisein Dritter unterschrieben wurde.

Ansonsten alles aufnehmen? M.M.n zwar total unpraktisch, aber sicher....
******_13 Mann
312 Beiträge
*********ta83:
Eine Jura-Studentin hat mir mal gesagt, dass ein Vertrag oder ähnliches Schriftstück, den Kopf zumindest so weit wie möglich aus der Schlinge zieht, am Besten, wenn es im Beisein Dritter unterschrieben wurde.

Verträge, in der Form eines Dom/Sub vertrages sind nichtig!!!

siehe z.B.:

BDSM für Anfänger: Vertrag für meine Sklavin

Wie sollte so ein Vertrag aussehen ???

Es kommt immer auf die direkte Situation an, würde ich sagen.
*********carne Paar
129 Beiträge
Kachelmann
Der Fall hat das ja durchexerziert. Es gab sogar den extremen Fall, wo es bei einem S/M-Photoshooting zum Tod der Sub gekommen ist.

Und so riskant ist die Rechtslage nicht. Es gibt den Sachverhalt der Einwilligung in eine mögliche Körperverletzung.
Und wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Einwilligung bestand, ist man gerettet. Wie in den beiden oben genannten Fällen.
*******eDo Frau
57 Beiträge
Ohrfeige
Ich habe mal eine Ohrfeige erhalten, die nicht abgesprochen war. Ging dann auch leider noch daneben, auf das Ohr. Taubheit mit Notarzt verbunden.
Der Arzt fragte direkt danach, ob ich Anzeige erstatten möchte.
Ich habe keine bleibenden Schäden und habe darauf verzichtet.

Er ist sehr bekannt und es hätte ihm sicherlich beruflich geschadet.
Ich gehe mal davon aus, dass das Ohr nicht beabsichtigt war.
Hoffentlich trügt mich meine Menschenkenntnis nicht.
Er wirkte schon ziemlich brutal und voller Aggressionen. Hatte für mich nichts mit bdsm zu tun.
********echt Mann
52 Beiträge
******_13:
Verträge, in der Form eines Dom/Sub vertrages sind nichtig!!!
Ich hab keine Ahnung wie so etwas aussehen sollte/könnte und die Studentin war eben genau das und noch keine Rechts-/Staatsanwältin. Das macht auch ihre Aussage zu einer nicht-rechtsverbindlichen Meinung. Daher Danke Dark für die Richtigstellung.

Ohne selbst jemals in einer entsprechenden Situation gewesen zu sein, kann ich mir trotzdem vorstellen, dass jede Form der schriftlichen Form Fixierung des Abgesprochenen zumindest als Ausgangspunkt der Verteidung dienen kann um Zweifel an ungerechtfertigten Anschuldigungen zu sähen.
********nder Mann
2.896 Beiträge
*********ta83:
Ohne selbst jemals in einer entsprechenden Situation gewesen zu sein, kann ich mir trotzdem vorstellen, dass jede Form der schriftlichen Form Fixierung des Abgesprochenen zumindest als Ausgangspunkt der Verteidung dienen kann um Zweifel an ungerechtfertigten Anschuldigungen zu sähen.

Die Frage ist, wie soll das aussehen? Eine "Generalvollmacht" gibt dem Ausführenden Missbrauchsmöglichkeiten ("Hat sie ja alles gewollt. Hier ist die Unterschrift.") und selbst bei der Beschränkung gibt es wohl Interpretationsspielraum. Ich glaube ein schriftlicher Vertrag bietet er vermeintliche Sicherheit, bekämpft das Symptom und beschäftigt sich nicht mit der Ursache.
Und so riskant ist die Rechtslage nicht. Es gibt den Sachverhalt der Einwilligung in eine mögliche Körperverletzung.
Und wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Einwilligung bestand, ist man gerettet. Wie in den beiden oben genannten Fällen.
Ja und bis das geklärt ist sitzt man in U Haft oder so ... Da bist Du als Man im "Arsch" mit verlaub gesagt, auch wenn du recht bekommst am Ende.
*****s70 Frau
260 Beiträge
Wieso eigentlich immer die Männer?
Was ist denn mit der weiblichen Dom, wenn der sowas passiert? Oder passiert Frauen das nicht? Sind wir da wieder beim Thema: Mann ist dom und Frau ist sub und die Erde ist eine Scheibe...
Ist ja schön, dass hier auch mal solche Themen diskutiert werden, aber bei diesem Thema kann man wohl lieder nicht mit sonst üblicher Gründlichkeit (die man uns Detuschen ja nachsagt) ausschließen, dass komische Sachen passieren.
Aber wie sagten doch die Toten Hosen so schön: Leben ist tödlich.
Und wer ganz genau auf Nummer Sicher gehen will, der sollte einfach zu Hause bleiben.


*ironie*
********echt Mann
52 Beiträge
********nder:
Ich glaube ein schriftlicher Vertrag bietet er vermeintliche Sicherheit, bekämpft das Symptom und beschäftigt sich nicht mit der Ursache.

Die Aussage klingt ja fast ein bisschen so, als ob der Fall die Regel statt die Ausnahme ist. Ich bin bisher mit kennenlernen und dem Spiel mit offenen Karten und offenem Visier ganz gut gefahren.

@****is: Du hast sicher recht das so etwas jedem/r Dom (m/w) passieren kann. Die Wahrscheinlichkeit das nach einer Session ein Mann zur Polizei geht, ist dennoch wesentlich geringer. Und wenn er es tut, wird er erklären müssen, wie sie ihn überwältigen, fesseln, schlagen, etc. konnte, umso mehr wenn er vielleicht ihr noch körperlich überlegen sein sollte.
*****s70 Frau
260 Beiträge
Evangelista83
Ich wußte, dass Femdom sein auch Vorteile haben kann! *smile*
bei meinen privaten events zb ...
ist die teilnahem schon die zustimmung zu folgendem text :


Private Events
Für Personen- und Sachschäden haftet jede/r selbst. Gleiches gilt für Gegenstände / Kleidung, die abgelegt werden. Gäste, die die Spielmöglichkeiten des Hauses in einer passiven Rolle nutzen, erklären ausdrücklich, dass sie den jeweiligen aktiven Partnern die Zustimmung zur Nutzung und Behandlung, zumindest gem. § 228 StGB Körperverletzung mit Einverständnis gegeben haben.



vielelicht hilft das dem einen oder anderen auch *g*

gruss

AnDur
anders rum gefragt . . .
Wenn sich nun die Damen und Herren als Dom vertraglich abgesichert
haben und der/die Sub allem schriftlich zugestimmt hat, wie sichert sich
Sub dann ab, dass der/die Dom dies nicht als Freibrief nutzt und über
die Stränge schlägt?

Wie beweist ein/e Sub dann, dass das Eine gewünscht war und das
Andere nicht wie z.B heißes Wachs, Nadeln oder was auch immer?

Wenn alles im Vertrag aufgeführt ist, was ok ist und was nicht,
ist ja auch der Reiz der Überraschung weg, oder?

Was meint ihr dazu?
**C Mann
12.752 Beiträge
Absicherung/Vertrag?
...ich kann sicherlich den Gedanken hinter der Frage verstehen. Aber wo führt so etwas hin? Ich kann nicht alle Belange meines Lebens absichern oder mich permanent von einem juristischen Berater begleiten lassen. Es besteht in jeder Lebenslage die Möglichkeit, dass jemand versucht, einem ans Bein zu pinkeln oder
gewisse Situationen finanziell auszunutzen. Daher gehe ich die Dinge lieber etwa langsam an und lasse meinen gesunden Menschenverstand nicht sofort von meiner
Geilheit übermannen. Ich verlange von mir und von der anderen Seite die Akzeptanz einer gewissen Anlaufzeit, in welcher man sich kennenlernen und in welcher man schon gewisse Diskrepanzen erkennen kann. Will ich das nicht, kann ich mich immer noch eines professionellen Studios bedienen, wo ich nicht damit rechnen muss, mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert zu werden....obwohl das gelegentlich auch schon vorgekommen sein soll. Ich denke, wenn ich beim "spielen" immer im Hinterkopf haben muss, dass eventuell etwas gegen mich verwendet werden könnte, dann kann keine wirkliche Stimmung, Lust und Entspannung aufkommen.....
Es gibt meiner Meinung nach ein großer Unterschied, zwischen Risiko bewusst eingehen und unbewusst ein Risiko eingehen.
Natürlich kann man sich nicht gegen alles absichern, aber blind und dumm in sein Verderben rein renen muss man auch nicht.
Themen wie diese, dienen lediglich dazu, sich Gedanken über bestimmte Dinge zu machen und ggf. einfach etwas wachsamer bei der Auswahl seiner Begegnungen zu sein. Ich vögel ja auch nicht blind ohne Kondom in der Weltgeschichte rum und denke mir... wird schon gut gehen *zwinker*
**C Mann
12.752 Beiträge
....da bin ich mit Dir auf einer Linie. Man(n) sollte trotz Geilheit seinen Verstand nicht an der Garderobe abgeben.....
*******ind Mann
753 Beiträge
vielleicht war ich beim Überfliegen des Threads nicht genau genug - aber bis jetzt habe ich nur Privatmeinungen gelesen ...

aber sollte es für so eine fundamentale Frage nicht irgendeine AG "SM & Recht" geben, die sich mal juristisch professionell mit diesem Thema befasst hat?


*offtopic*
TherapeutinBln - viel Glück für das, was du vorhast!
********echt Mann
52 Beiträge
Danke!
An FTC und Chien, ihr habt wortreich ausgedrückt worauf ich hinaus wollte.

*******ind:
aber sollte es für so eine fundamentale Frage nicht irgendeine AG "SM & Recht" geben, die sich mal juristisch professionell mit diesem Thema befasst hat?

Es gibt ja Anwälte, die sich bevorzugt mit Fällen beschäftigen, in welchen BDSM von einer Seite als Druckmittel gegen die anderen eingesetzt wird. Aber dabei gilt die alte Binsenweisheit: 'Stell einem Juristen eine Frage und du bekommst generell drei Meinung zur Antwort, die Sichtweise der Mehrheit, die der Minderheit und schlußendlich die Meinung des Anwalts selber.'
In einem Verfahren sind aber immer mindestens drei Juristen anwesend womit das Urteil eine der Meinungen widerspiegeln kann oder irgendwo dazwischen liegt....
Wenn dir jemand einen Strick draus drehen will, wirst du immer Schwierigkeiten kriegen. Dass so eine Anschuldigung tatsächlich vor Gericht landet, die Wahrscheinlichkeit ist leider hoch.

Gilt aber auch für viele andere Szenarien. Banalstes Beispiel: Ein ONS, nach dem die Frau zu Protokoll gibt, sie wäre vergewaltigt worden.

Ist auch ein gutes Beispiel, weil es BDSM in manchen Punkten gleicht: Da kann man für die Anbahnung vielleicht noch Beweise vorlegen dass die andere Person freiwillig mitgegangen ist und Sex/SM auch vor hatte (z.B. SMS), aber ob sie es in diesem konkreten Moment dann noch wollte, das weiß nun einmal niemand. Da kann es dann schon mal kritisch werden.

Ich sehe es deswegen ganz pragmatisch: Wer sich mit einer wildfremden Person gleich für BDSM verabredet, der/die sollte sehr genau auf sein/ihr Bauchgefühl hören. Das hat zumindest kurzfristig glücklicherweise häufig recht. Sagt es da "nö" im Sinne "irgendwas ist da faul bei dieser Person", dann ist "Finger weg" eine gute Idee. *ja*
Das wird helfen, um solche Im-Nachhinein-Bist-Du-Der-Böse-Szenarien in 99% der Fälle zu verhindern.

Komplizierter wird es, wenn man es schon eine Weile betreibt und die Person dann austickt und behauptet, man wäre zu weit gegangen.

Selbiges wird ja bei Kachelmann vermutet: Dass die beiden schon länger eher Richtung BDSM beim Sex gingen, die andere aber erst dann eine Anzeige anstrengte als sie erfuhr, dass sie nicht die Einzige ist. Manche Menschen können da sehr kreativ werden, um Rache zu nehmen. *zwinker*

Szenarien wie diese, verletzter Stolz oder überhaupt verletzt worden sein, kann ehemals tolle Menschen zu den letzten Rachemonstern mutieren lassen. Da ist so eine Anzeige wegen Körperverletzung dann nicht weit.

Aber.

In dem Fall existieren schon jede Menge Hinweise darauf, dass die anzeigende Person zumindest vormals schon unzählige Male freiwillig mitmachte.
Da wird sie dem Richter dann schon genau erklären müssen, warum sie dann genau dieses eine Mal es nicht wollte.

Unterm Strich kann ich nur sagen: Auf Bauchgefühl vertrauen beim Kennen lernen. Wenn man dann doch auf diesen Typ B, von jetzt auf nachher ein anderer Mensch, treffen sollte, dann empfehle ich zwei Dinge: Einen guten Anwalt (der sich mit der Materie günstigstenfalls auch auskennt) und eine Portion Glück.
Letzteres braucht man in Form dessen, dass man auf einen Richter trifft, der ein gutes Gespür für hat, wer hier lügt und wer nicht.

Ansonsten schließe ich mich hier diversen Vorschreibern an: Wer es zu 100% ausschließen sollte, sollte mit BDSM erst gar nicht anfangen. Zu 100% klappt es nie.
Mir reichen dann aber schon die 99%. *zwinker*
******_13 Mann
312 Beiträge
****ie:
....Ansonsten schließe ich mich hier diversen Vorschreibern an: Wer es zu 100% ausschließen sollte, sollte mit BDSM erst gar nicht anfangen. Zu 100% klappt es nie.
Mir reichen dann aber schon die 99%. *zwinker*

Ich kann mich da nur anschließen.

Außerdem, stelle ich mir gerade vor, man hat sich gerade kennen gelernt und möchte etwas Spielen *zwinker*

Beide Seiten kommen, dann mit einen Vertragswerk an. Wo bleibt das Vertrauen, das prickeln, usw...

Das dürfte dem ganzen, sehr im Wege stehen...
******_13:
Beide Seiten kommen, dann mit einen Vertragswerk an. Wo bleibt das Vertrauen, das prickeln, us

ich denke letztlich sind solche negativen Szenarien ja auch die Ausnahme...man sollte es eben nur im Hinterkopf behalten....
mir persönlich würde es auch nie einfallen, jemanden anzuzeigen für etwas was ich wollte/will....aber nicht jedem ist Fairness möglich...
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