mit einem Bein...
...im Kriminal. So könnte man die Situation rund um BDSM durchaus auch beschreiben. Je nach Rechtslage im jeweiligen Land, hier gibt es gravierende Unterschiede, ist die Situation wirklich nicht immer einfach. Und wenn man bedenkt, dass viele sich vorher, gerne Doms, aber eben auch subs, schwer überschätzen, ist durchaus immer etwas vorsicht die Mutter der Porzellankiste. Gerade bei AnfängerInnen besteht immer wieder mal eine Neigung zur Selbstüberschätzung, indem sie meinen, sich viel mehr zumuten zu können, zu müssen, als es dann in der jeweiligen Situation tatsächlich der Fall ist. Da dienen Videos, irgendwelche Romane etc. als Vorbild, nicht bedenkend, dass die mit der Realität rein gar nichts zu tun haben. So wie der ewige, nicht enden wollende Blowjob, bei dem jeder Normalsterbliche schon längst einen Muskelkrampf der Mundmuskulatur erleiden würde. Aber im Film dauert das und dauert das und dauert das... Eine nicht unbekannte Folge ist immer wieder, dass sich Dom hinreißen lässt, der eindringlichen Bitte von sub nach mehr, Folge zu leisten, nicht sehend, nicht ahnend, nicht wissend, dass sub schon längst über dem eigentlich erträglichen drüber ist, sich in irgendwelchen Sphären befindet, keine Grenzen mehr kennt. Und dann am nächsten Tag in das sehr, sehr tiefe Loch fällt, von Selbstzweifeln geplagt und gepeinigt wird, sich fragt, ob sie noch "normal" sei, ob sie nicht völlig daneben sei, so wollte sie das doch gar nicht oder doch? Oder wurde die Situation nicht doch seitens Dom schamlos ausgenützt? Die Wehrlosigkeit, das Ausgeliefertsein. War das psychische Spiel wirklich nur ein Spiel oder nicht doch ein Überschreiten jeglicher Grenzen und Missachtung jeglicher Verantwortlichkeiten, wurde ich nicht eigentlich zu etwas genötigt, was ich ja eigentlich nie wollen würde...
War es nicht vielleicht doch eine Handlung, die so sowas von gar nicht gewünscht war? Wie war doch gleich der Artikel im CH-Strafrecht? Ja, genau der...
Art. 189
2. Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre.
Sexuelle Nötigung
1 Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Und all die Hämatome! Nein! Das wollte ich so doch sicher nicht! Nie im Leben! Ich bin doch nicht pervers, ich bin doch normal, ich bin nicht so eine... Was hat er nur mit mir gemacht...
Art. 1231
Einfache Körperverletzung
1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Er von QuiLas...
...der genau solche Fälle durchaus kennt...