Eine kleine Anregung von mir, ein Strafgesetz für SklavInnen:
Strafgesetz für Sklavinnen
§1 Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie hier aufgeführt ist, insofern hat die Sklavin bei einer Tat, die hier erst im Nachhinein aufgenommen wird, Glück gehabt.
§2 Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, die mit mindestens zwanzig, Vergehen sind Taten, die mit weniger als zehn Stockhieben bedroht sind.
§3 Das Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen wurden.
§4 Das Strafrecht gilt auch für Taten, die auf einem Schiff oder Flugzeug begangen wurden, das die Bundesflagge führt.
§5 Das Strafrecht gilt auch für Taten, die im Ausland begangen wurden und die Macht oder das Ansehen des Meisters gefährden oder gefährdet haben.
§6 Das Strafrecht gilt auch für Ungehorsam im Ausland gegenüber dem Meister, unabhängig vom Recht des Tatorts
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