Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Xklusiv Events
6006 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Covid 19 Updates

**********ted_6 Frau
1.074 Beiträge
Gilt denn ein Verein, der eine Veranstaltung ausschließlich für seine Mitglieder organisiert, ohne Essen und Getränke nur im Sitzen, auch als „Nacht-Gastronomie“?? Kennt sich da Jemand aus?
**********stein Paar
2 Beiträge
Wenn die Zusammenkunft in einem Lokal organisiert wird, dass als Bar-Betrieb oder ähnliches mit einer Sperrstunde nach 1h, konzessioniert ist, dann würde das gesamte Lokal als Nachtgastronomie gelten, auch wenn die Veranstaltung nur für Mitglieder oder als geschlossene Gesellschaft, stattfindet.

Wenn ihr euch aber zB in einem Café, Restaurant, Gasthaus, Almhütte, Vereinslokal usw trefft, wo "normalerweise" zwischen 22h und 24h Sperrstunde oder Nachtruhe herrscht, man aber "ein bissl länger sitzen" bleibt, so gilt das nicht als Nacht-Gastronomie.

Konkreter lässt es sich leider nicht ableiten.

Quelle: WKO und IG Kultur
******x82 Frau
293 Beiträge
Hi

Dh wenn ich eine private Geburtstagsfeier in einem Lokal mach (geschlossene Gesellschaft )und die länger als Mitternacht rennt wäre das dem nach nachtgastro?

Lg
Profilbild
**********lipse
245 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Es geht um die Betriebsgenehmigung des Lokals. Wenn das Lokal regulär bis nach Mitternacht offen haben darf und es sich allgemein um ein öffentlich zugängliches Lokal handelt, auch wenn es an dem einen Tag nur für eine private Feier/geschlossene Gesellschaft geöffnet ist, dann fällt es unter Nachtgastronomie.

Ebenso verhält es sich, wenn ein Verein ein Lokal betreibt, welches eine Betriebsgenehmigung bis nach Mitternacht hat und für jedermann zugänglich ist.

Was ich gelesen habe sind nur "reine Hochzeitsfeiern" als geschlossene Gesellschaft davon ausgenommen.
Und wie oben erwähnt gelten Vereinslokale, welche idR. nur ihren Mitgliedern offen stehen, auch nicht als Nachtgastronomie.
Profilbild
**********lipse
245 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
06.02.2022

Liebe Freund der BDSM & Fetish Szene,

hier sind die aktuellen Regelungen für die nächsten Wochen:

Ab dem 5. Februar 2022 gilt:
Für Gastro, Hotels und andere Settings Verlegung der Sperrstunde von 22:00 auf 24:00 Uhr

Erhöhung der Veranstaltungskapazität von 25 auf 50 Personen (Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze)
Veranstaltungen nur mit 2G und FFP2-Maske

Ab dem 12. Februar 2022 gilt:
2G-Verpflichtung im Handel wird aufgehoben
Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske bleibt weiterhin aufrecht

Ab dem 19. Februar 2022 gilt:
3G in Gastronomie und Tourismus (statt 2G)
PCR Test (nur 48h gültig), bei Nichtverfügbarkeit gilt auch ein Antigentest (nur 24h gültig)
-> Antigentest gilt nur in diesem Bereich!
-> *achtung* ACHTUNG: gilt nicht in Wien! In Wien auch weiterhin nur 2G in der Gastronomie! *achtung*
Veranstaltungen: 3G und FFP2-Maske

Info zu Impfzertifikaten:
Die Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate bleibt wie angekündigt (1. Februar 2022).

Quelle: WKO
06/2022
******n69 Mann
66 Beiträge
Danke
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.