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BDSM
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In wie weit darf ich Textpassagen übernehmen?

*****362 Frau
188 Beiträge
Themenersteller 
In wie weit darf ich Textpassagen übernehmen?
Hallo an euch alle.

Ich bin gerade dabei ein BDSM Buch zu schreiben und bin jetzt an einer Stelle wo meine Protagonistin selbst ein Buch liest. Ich würde dazu gerne mein Lieblingsbuch von Stephen King wählen und einen Absatz daraus übernehmen, so dass man weiß was sie da gerade liest. Die Frage ist, ob ich das überhaupt darf. Weiß jemand in wie weit das geregelt ist was man Wörtlich übernehmen darf fürs eigene Buch?
Danke schon jetzt für eure Antworten.

Gruß Felia
***i8 Frau
2.575 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich selbst weiß die Antwort nicht, aber falls dir hier keiner weiterhelfen kann, weiß vielleicht jemand aus der Gruppe Recht Bescheid.
*******Sun Mann
2.232 Beiträge
Es gibt keine exakt umrissene Definition des Erlaubten in Bezug auf die Länge des Zitates.

Wichtig ist:

• Die Textpassage/n muss/müssen klar als Zitat (mit Quelle) erkennbar sein.
• Dein eigenes Werk muss deutlich im Vordergrund stehen und eine eigene Aussage haben. Zitate/Auszüge dürfen nur ergänzen und müssen durch deine Arbeit in einen eigenen schöpferischen Kontext eingebettet werden, dürfen also nicht für sich stehen oder gar den wesentlichen Teil der Arbeit ausmachen
• Die Zitate dürfen nicht als publizistisches oder werbliches Argument dienen. Bedeutet: sie dürfen nicht genutzt werden, um dein Werk zu bewerben oder auch nur überhaupt erst interessant zu machen

Die Punkte sind meine Darstellung und erheben keinen Anspruch auf juristische Präzision.

Am besten holst du dir dazu aber den Rat eines Lektors, der dein Werk und die Rolle der Zitate in Relation zueinander einschätzen kann.

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