weites Thema
Bei der Fragestellung ist mir nicht ganz klar, ob es sich um das Urheberrecht der auf dem Bild zu sehenden "Sachen" handelt, oder ob es sich um das entstandene Bild mit all diesen sichtbaren Sachen dreht. Das ist ein rechtlich wichtiger Unterschied.
Zudem kann man das alles nicht pauschal bewerten.
Im Internet sind haufenweise Hinweise von Juristen zu finden, denen man ruhig vertrauen kann. Aber man wird auch schnell feststellen, daß es hier verschiedene Meinungen sogar von Gerichten gibt. Deshalb hier eine unvollständige Liste der bedenklichen Bildinhalte:
• Logos, Firmenlogos
• Sachen, die unter Muster- und /oder Markenschutz stehen
• Sachen des nicht üblichen Gebrauchs (also Dinge, die einem Hersteller zugeordnet werden können, die aber nicht in üblicher Weise verwendet werden - somit sind Möbel und Kleidung frei, der Designer-Kugelschreiber eher nicht wenn er artfremd eingesetzt wird)
• Kunstwerke anderer Künstler, die in einem größeren Teil des Bildes sichtbar sind (üblicherweise zu mehr als 1/8)
• Werbe- und Marketingdarstellungen, die eindeutig zugeordnet werden können
• Marken- und/oder Firmennamen, selbst wenn sie handgeschrieben irgendwohin gepinselt werden
• Gewisse Gebäude, Denkmäler, Gebäude mit besonderen Interessen, sowie Bilder davon (z.B. Eifelturm, Bahnhöfe usw.)
• Zeitungen, Magazine, Bücher und Druckwerke, wenn diese zu erkennen sind (leichte Unschärfe genügt nicht)
Das dürfte mal als Kopfnuß halbwegs genügen.
Wenn die Bilder angefertigt, jedoch nie veröffentlicht werden, dann ist alles gut.
Wenn jedoch Bilder mit zweifelhaften Bildinhalten veröffentlicht werden, dann hält der Fotograf an seinem Bild immer noch das Urheberrecht, verletzt jedoch gleichzeitig die Rechte andere.
Schwierig wird es auch, wenn man sein Bild zwar nicht im allgemeinen Sinn veröffentlicht, jedoch verkauft oder an Dritte weitergibt.
Grüße, Michael