Ich würde auch mal gerne mitten in der Fußgängerzone vögeln, das mal so am Rande.
Das kannst Du haben
FrecHerr
Genau dazu würde mich mal konkrete Daten interessieren. Also §§ oder Urteile - und keine Meinungen!
Da würden dann aber keine §§ mehr greifen, sondern etwas ganz anderes
.
Ansonsten STGB §§ 183ff.
Ihr beantwortet Euch die Frage grade selber, öfffentlich, aber in gewisser Weise doch versteckt.
Die alles Entscheidende Frage ist doch, wie schon mehrfach angedeutet, in welchen Rahmen bewegt sich das "öffentliche"?
Eine dezente Kette um den Hals, Blicke, Gesten, die zur Partnerschaft gehören, oder doch ein halbwegs passendes Ambiente sich zu suchen, indem man auch weiter gehen kann, weil die Mitmenschen dort anders sind.
Über den Mittelaltermarkt scheuchen geht, das gleiche im Kaufland zur freitagsabends Rushour ist wohl etwas ganz anderes
.
Fakt ist, dass man keine "Sessions" in der Öffentlichkeit spielen kann, ohne das passende Publikum zu haben, ergo muss man sich das passende Publikum suchen.
Und dann hat es meines Erachtens nichts mehr mit Öffentlichkeit zu tun, dann ist es nur noch angedeutet, gespielt mit Blick auf die Anwesenden, ein Spiel mit den Reaktionen der zufällig Anwesenden, aber kein direkter Weg, die Neigung zu zeigen.
So zum Beispiel sind Wir in Gewandung unterwegs, so dass es auch Kleidungsmäßig hinkommt.
Öffentlich wäre für mich, wenn ich in jeder Situation und mit jedem Menschen, der zufällig anwesend ist, oder mir begegnet, meine eigene Lebenseinstellung zeigen kann.
Und das geht a) wegen der der dann anwesenden Menschen nicht
und b) wegen der Gesetzgebung nicht.
Gruß Tobe
PS: Vor einigen Wochen war eine Meldung in der Polizeipresse: Ein Paar hat Fetischfotoaufnahmen gemacht, das war wohl zu ersichtlich, ein Großaufgebot der Polizei war die Folge.
Original-Polizeibericht:
POL-DO: Liebesspiele am Straßenrand -
Dortmudn / Unna (ots) - Lfd. Nr.: 0599
Die Polizei geht immer vom Schlimmsten aus! So auch am 19.05.2009, als unabhängig voneinander mehrere Verkehrsteilnehmer, die auf der A 1 in Richtung Köln unterwegs waren, gegen 20.40 Uhr, den Notruf der Polizei wählten.
Sie hatten am Fahrbahnrand neben der Autobahn eine gefesselte, nackte Frau mit verbundenen Augen neben einem silbernen Pkw gesehen und gingen sofort von einer Straftat aus. Auch die Polizei nahm die Sache sehr ernst, ging vom Schlimmsten aus und setzte sofort mehrere Streifenwagen in Bewegung. Neben der Autobahnpolizei waren auch einige Streifenwagen der Polizei Unna und ein Hubschrauber im Einsatz.
Schnell war der vermeintliche Tatort, ein Feldweg neben der A 1 im Stadtgebiet Bergkamen- Rünthe, ausgemacht. Hier trafen die Beamten auf ein junges Pärchen ( beide Mitte 20 ) aus Dortmund.
Ohne Umschweife gaben sie zu, erotische Fotos für den privaten Gebrauch gemacht zu haben. Hierzu hatten sie sich einen abgelegenen Ort, nämlich den Feldweg an einem Waldstück, ausgesucht. Die Nähe zur Autobahn A1, Entfernung ca. 50 Meter, hatte sie dabei nicht gestört. Also alles in Ordnung, aus Sicht der beiden Verliebten.
Aber trotzdem auch ein Lob an die Autofahrer auf der A 1, die bei geschätzten 80 bis 140 Km/h die Situation mit scharfem Blick erkannten und besorgt die Polizei verständigten.
So etwas kommt nicht alle Tage vor. Glücklicherweise war es nur ein Liebesspiel am Straßenrand.
Polizeipräsidium Dortmund
Markgrafenstr.102
44139 Dortmund