@*****kua
da ich hier nicht wertend rüber kommen will und so eine nicht zum Thema gehörende Diskussion garnicht erst entstehen lassen will, versuche ich es mal ganz neutral.
Schau dir doch einmal bitte das deutsche Scheidungsrecht so wie recht bei Sorgerechtsstreitigkeiten an. Ich habe noch niemanden (M wie W) real kennengelernt der mir aufzeigen konnte wo dort tatsächliche Gleichberechtigung zu finden ist. Wenn man dann noch solche Rechtsfälle im Freundes und Bekanntenkreis mitbekommen / erlebt hat wird es bei der tatsächlichen Umsetzung der niedergeschriebenen Rechtsgrundlagen, meines und auch anderer,Personen Wahrnehmung nach noch weniger wirklich gleichberechtigt.
Gleichberechtigung finde ich gut und wichtig aber wenn man sich anschaut was im recht und dessen realer auslegung wie Anwendung dann wirklich gleich ist und gehandhabt wird, sind wir von echter Gleichstellung noch weit weg. Dabei gibt es Punkte wo M bevorteilt wird aber ebenso auch Punkte an denen W bevorteilt wird. Gleich ist da etwas anderes. Wenn M und W mal wirklich bei allem gleichgestellt währen / sind würde auch bei dem Punkt Polygamer oder Polyamorer Lebensgemeinschaften für alle Seiten / Beteiligten sich Regelungen finden lassen.
Wie hier schon angesprochen ist mit einer GVV (General und Vorsorge Vollmacht) rechtlich sogar mehr möglich als mit der Eheschließung und Ehevertrag. Gerade aber in den Bereichen Unterhalt, Sorgerecht und Altersvorsorge jedoch hilft auch eine solche Vollmacht nichts da eben doch noch immer große Unterschiede zwischen M und W gemacht werden.
Sicherlich ist es rechtlich nicht mal eben mit ein paar Seiten neuer Gesetze und dem aufheben alter Gesetzgebung getan sondern da steckt schon deutlich mehr Arbeit und Umstrukturierung unseres Gesellschaftsvertrages wie Rechtsdenkens drin. Doch wenn wir alle wirklich frei in unseren Entscheidungen und Entwicklungen sein wollen / sollen, dann sollte auch jeder für sich frei entscheiden können / dürfen wie das Leben gestallten wird und nicht das eine, klassisch Monogame, Lebensmodell anderer gegenüber bevorteilt werden.
So und hier dann mal das Deutsche Recht, dass Bigamie und Polygamie verbietet und das zuerst einmal abgeschafft werden müsste:
Zitat:
"Polygamie in Deutschland
Grundsätzlich ist bereits die Bigamie, also das Eingehen einer zweiten Ehe zusätzlich zu einer bestehenden, in Deutschland gemäß § 1306 BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB).
Polygamie - Wikipedia "