Ich finde die Frage ist ohne Kontext schwierig zu beantworten.
§ 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB, also der Paragraph, nachdem auch
DicPics strafbar sind besagt:
**************** 6 StGB:
Wer einen pornographischen Inhalt an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Bundesgerichtshof definierte Pornographie u.a. mit
**H:
"Pornographie" ist die Vermittlung sexueller Inhalte, die ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter abzielt und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes überschreitet. Nach heutigem Verständnis bestimmt sich die im Einzelfall schwer zu bestimmende Grenze nach der Wahrung der sexuellen Selbstbestimmung des Einzelnen; pornographisch ist demgemäß die Darstellung entpersönlichter sexueller Verhaltensweisen, die die geschlechtliche Betätigung von personalen und sozialen Sinnbezügen trennt und den Menschen zum bloßen - auswechselbaren - Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht (vgl. hierzu BGHSt 37, 55).
Quelle: BGH 1 StR 485/13 - Urteil vom 11. Februar 2014 (LG Freiburg)
Meiner Empfindung nach könnten also auch schon entsprechende Bilder von Brüsten diese Definition erfüllen, wenn diese explizit sind und unaufgefordert
zu gesendet werden.
Aber selbstverständlich wird natürlich komplett anders bewertet, ob es sich um männliche oder weibliche Geschlechtsmerkmale handelt. Man sieht ja bereits an den Antworten hier, dass einige das Thema sofort ins Lächerliche ziehen (müssen).
Weil ist ja total lustig, wenn die Grenzen eines Menschen überschritten werden...