So klingt das schon anders...
... denn es geht ja nicht um grundsätzliches NR im Club. Allerdings bleibt eben das Problem, wenn die Be-/Entlüftung im Barbereich nicht funktioniert, dass es einem (Raucher wie NR) die Tränen in die Augen treibt - dann nützt das ganze Nichtrauchgebot im übrigen Bereich nix. So erlebt in einem ansonsten wirklich netten Club. Wir waren nie wieder dort....
Es sollte also schon eine hinreichend funktionierende "Rauchentsorgung" erfolgen, dann kann sich alles durchaus relativieren.
Was die diskutierte Gesetzlichkeiten angeht:
Die Entscheidung bezüglich der "Einmannkneipen" hat lediglich einem Kläger Recht gegeben, dass das erlassene Gesetz in dem betreffenden Bundesland nicht grundgesetzkonform ist, weil unterschiedliche Regelungen Einzelne benachteiligen könnten. Es gaht dabei ja nicht darum, dass das NR-Gesetz insgesamt gekippt wäre!
Der Gesetzgeer des/der Länder sind nunmehr aufgefordert, die beabsichtigten Regelungen in eine grundgesetzkonformen Weise zu gestalten. Eine Lösung könnte tatsächlich so aussehen, dass man das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich verbietet. Denn das Thema ist keineswegs vom Tisch.
Wie man die angedachte Regelung für die "Einmannkneipen ohne Speisenzubereitung (ist ja alles noch gar nicht klar definiert)" in eine entsprechende Rechtsform bringt, wird den Juristen der Länder noch einiges Kopfzerbrechen bereiten. Sicher ist aber, dass das NR-Gesetz bestehen bleibt. Es bleibt nur die Frage, wie Ausnahmen gestaltet werden könnten. Und ob man diese Ausnahmen dann auch tatsächlich zulässt, das kann derzeit noch kein Mensch sagen.
M.E. wäre es allerdings OK, wenn es diese "Eckkneipenregelung" mit den entsprechenden Einschränkungen geben würde, weil es wirklich die Kleinen der Kleinen betrifft.
Alles andere pegelt sich unter Garantie ein. Länder wie u.a. Italien zeigen dass es trotz anfangs wütender Proteste vortrefflich funktioniert und kein Mensch mehr darüber redet.
Selbst hier in Deutschland haben sich bereits NR-Gaststätten sehr gut etabliert und aus eigener Erfahrung wissen wir, das viele auf der Schwelle zu Gastraum sofort kehrt machen, wenn ihnen Qualm entgegenströmt. Man hat ja derzeit aufgrund des rechtlichen Schwebezustandes die Auswahl .....