Witt - GLORIA
... ich MUSS es einfach mal mitteilen
Das Internetangebot
... ist nach Auffassung der KJM gemäß § 18 Abs. 1 JuSchG nicht zu indizieren, da es nicht geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Das Angebot ist nicht als jugendgefährdend einzustufen.
In dem Musikvideo "Gloria" von Joachim Witt werden auf der Text- und Bildebene zwei unterschiedliche Welten gezeichnet. Der "Ode an die Liebe" auf der Text- und Tonebene-gesungen von Joachim Witt, der als Priester eine christliche Prozession durch eine Gebirgslandschaft führt-steht ein auf der Bildebene düster gezeichnetes Kriegs-und Endzeitszenario gegenüber. Das Video zeigt anfangs einen einzelnen Soldaten, der in Zeitlupe traumwandlerisch durch die Landschaft geht und sichtbar von den schrecklichen Geschehnissen um sich herum schockiert ist. Er wendet selbst keine Gewalt an, sondern distanziert sich von den Gewalthandlungen oder betrauert sie. Er kann als empathisch veranlagte, für Kinder und Jugendliche eher positive Identifikationsfigur gesehen werden. Weitere Identifikationsangebote-insbesondere solche, die der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entgegenstehen könnten-sind in dem Musikvideo nicht gegeben.
Der Musikvideoclip enthält auf der Bildebene vereinzelt einige problematische Element, welche aber in der Gesamtbewertung nicht an die Intensität einer Jugendgefährdung heranreichen. Die im Video enthaltenen Gewaltdarstellungen wie die Vergewaltigung einer Frau, die Darstellung eines toten Kindes, das Verbrennen eines ölbeschmierten Fabelwesens und die Selbstgeißelung eines dreiäugigen Mannes sind weder explizit noch reißerisch inszeniert, sondern werden lediglich kurz gezeigt und nur angedeutet. Hinzu kommt, dass diese angedeutete Darstellung von Gewaltszenen durch die Sichtweise des beobachtenden Soldaten, der sich vom Geschehen distanziert bzw. dieses lautstark betrauert, noch gebrochen und relativiert wird. Auf diese Weise wird angebotsimmanent Kritik an den Gewalthandlungen geübt. Gewaltszenen, die möglicherweise verrohend auf Kinder und Jugendliche wirken könnten, sind nicht festzustellen.
Bei den gezeigten Szenen(düsteres Endzeitszenario,geflügelte Soldaten,Marienstatuen mit blutenden Augen, Selbstgeißelung, Fabelwesen, radioaktiver Müll etc.)handelt es sich um eine, teilweise willkürliche Mischung aus symbolüberladenen, teils fiktionalen, teils realistischen Bildern, die verschiedenen Themenkreisen-v.a.Krieg,Religion,Fabelwelten,Umweltzerstörung-entnommen sind. Ein hoher Realitätsgrad oder eine alltagsnähe zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist nicht gegeben.
Die Bildsprache des Musikvideoclips zielt durch die rhythmisch aneinandergeschnittenen symbolischen Szenen auf eine möglichst starke Wirkung beim Zuschauer ab. Durch die genreimmanente Ästhetik des Musikvideoclips und mit Hilfe von starken Bildern, die z.B. aus der christlichen Symbolik entnommen sind, soll offenbar eine emotionale Stimmung beim Zuschauer erzeugt werden. Dabei werden auch Bilder von Krisengebieten eingesetzt um Leid und die Trauer um die Welt zu thematisieren.
Eine Jugendgefährdung nach § 18 Abs. 1 JuSchG kann nicht festgestellt werden, da weder unsittliche, verrohend wirkende oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medieninhalte vorliegen.