Definition Betrug
Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.
Der vorliegende Sachverhalt läßt sich ganz einfach auf die nachfolgende Definition anwenden:
Durch die Täuschungshandlung muss beim anderen ein Irrtum hervorgerufen oder Unterhalten werden. Aufgrund des Irrtums muss eine Vermögensverfügung stattfinden. Hierbei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Als Vermögensverfügung wird jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen angesehen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Einer Vermögensminderung steht eine Vermögensverfügung gleich.
Durch die Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden entstehen. Ein solcher Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des betroffenen Vermögens durch die Verfügung des Getäuschten nach objektiven Kriterien geschmälert wird.
Der Tatbestand des Betruges muss vorsätzlich verwirklicht werden. Es genügt jedoch Eventualvorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale. Hinzukommen muss die Absicht des Täters, sich oder einen Dritten zu bereichern. Der Vorteil aus der Vermögensverfügung muss dabei stoffgleich mit dem eingetretenen Schaden sein.
Also, was ist daran nicht zu verstehen?