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AN ALLE NAVI fahrer

hi @*****ier
Zitat
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.

dies ist ja interesant
es gibt ja im handel navi genau mit dieser zusatzfunktion frei zukaufen.
bei der beiliegenden software kann diese funktion aktiviert werden und man bekommt regelmässig updats kostenlos .
unter welcher rechtslage schaffen die es in den handel zu bringen.
weil bei auslieferungszustand die radar funktion nicht aktiviert ist und man dieseaber über die navisoftware per pc aktivieren kann und dann mitgeteilt bekommt das man die rechtslage prüfen soll weil veroten dies scheint wohl gestattet zu sein sonst müssten eine menge navis aus dem handel.
herssteller nenn ich jetzt nicht
******Cat Frau
632 Beiträge
Bern...
Ich denke, das Zitat bezieht sich nicht auf den deutschen Rechtsraum, oder?

Schöne Grüße
Stray
nun in betrieb genommen dürfen diese in Deutschland nicht im Fahrzeug das ist sicher , aber wie siehts mit dem Verkauf aus?

Es ist ja so das die Navis im Auslieferungszustand ohne Blitzerdatenbank sind kann auch nicht aktiviert werden am Navi.
also kein Problem

Die Aktivierung liegt ja der beiliegenden CD mit der Navisoftware bei ein klick und die bitzerdatenbank mit aktivierung ist auf dem Navi und wird dann immer aktulaisiert sobald das Navi am pc angeschlossen ist.
Das ist ja verboten wenn du dies im oder am Fahrzeug benutzt um damit den Kontrollen zu entgehen.

Aber finde nichts das es verbietet dies zu hause zubenutzen und kann zum beispiel als simulation der route oder um sich zu informieren wo die Blitzer sind genutzt werden man muss es halt wieder rausnehmen wenn mans im auto benutzt also keine datenbank und aktivierungsmöglichkeit.

somit ist der verkauf ja mögliich darf es aber im und am Fahrzeug nicht betreiben.
meine meinung
auch find ich nichts das es verbietet blitzerstandorte weiter zugeben zu verbreiten oder zu sammeln kann also auch jeder die blitzer melden , die radio sender dürfen es aussenden imi nternet kann mann sich die standorte ansehen datenbanken kann man runterladen blitzer auch da melden.

und ausserdem sind oft sogar schilder aufgestellt Achtung Radarkontrolle
@******Cat
nun das zitat beschreibt des Strassenverkehrsgesetzes SVG Quelle ist mir unbekannt .
in Deiutschland haben wir Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
wurde schon gepostet unter :
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

das Gesetzt greift aber nur im Straßenverkehr und nicht zu hause in der Wohnung.

wenn der verkauf die verbreitung
verboten wäre müsste es in einem anderen gesetz verankert sein aber hab da nichts gefunden.
Auch in Deutschland sind Geräte mit Radarwarnfunktion verboten. Wer sie trotzdem benutzt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 75 Euro und einen Eintrag von vier Punkten ins Flensburger Verkehrszentralregister. Auch in Deutschland kann die Polizei, die Geräte beschlagnahmen und vernichten.

Wer für eine Fahrt in die Schweiz ein Navigationsgerät benutzt, das vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnt, macht sich strafbar. Dabei spielt es laut ADAC keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Er muss mit einem hohen Bußgeld oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem werden die Geräte eingezogen und vernichtet. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.
Frankreich:
GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als "Ankündigungsfunktion erlaubt.
Temposünden und der Besitz von Radarwarngeräten aktiv werden in Frankreich rigoros geahndet. Es gibt keinen Bußgeld-Katalog, sondern vielmehr je nach Schwere des Verkehrsverstoßes fünf Kategorien, von denen die ersten vier wiederum in vier Verwarnungs- und Bußgeldstufen gestaffelt sind (reduziert, normal, erhöht, Höchstbusse).
Besitz von Radarwarnern 1500 EURO
Geschwindigkeitsüberschreitungen: 90 bis 750 EURO

also nehmt genügend geld mit sonst
Kann oder will der betroffene Fahrer nicht bezahlen und auch keine Zahlungsgarantie abgeben, so hat er an Ort und Stelle eine gesetzlich festgelegte Sicherheit zu leisten Sie betragt zum Beispiel bei einem Verstoß der Kategorie vier - etwa Halten oder Parken mit Gefährdung - 135 EURO Andernfalls wird das Fahrzeug bis zur Zahlung von der Polizei sichergestellt. Bei Kennzeichenanzeigen haftet dar Halter, sofern er den Beweis schuldig bleibt nicht der Fahrer gewesen zu sein.

Östereich
GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als "Ankündigungsfunktion" sind in Österreich erlaubt
In Österreich ist lediglich der Betrieb von Radarwarnern und Laserjammern verboten, die aktiv über Funkwellen Radar- oder Lasergeräte aufspüren. Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz können in diesem Fall zu Geldstrafen bis zu 4.000€ führen.

Verboten sind Radarwarner außerdem in Bosnien-Herzegowina, Irland, Mazedonien und Zypern. Unsicher präsentiert sich die Rechtslage in Tschechien und Bulgarien: "Im Zweifelsfall sollte man immer von einem Verbot ausgehen

Erlaubt sind GPS-Navigationsgeräte mit POI-Radarwarnern derzeit in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, Spanien, Ungarn und in der Slowakei.


Allerdings sollte man sich nicht zu sehr auf diese Angaben verlassen. Rechtsänderungen in Nachbarländern werden oftmals nicht rechtzeitig wahrgenommen, die Gefahr, aufgrund geänderter Vorschriften mit einem Bußgeld belegt zu werden, kann bestehen.

Unwissenheit schützt vor Bestrafung nicht"

Wer somit frei von Bußgeldern durch den Urlaub kommen möchte, sollte auch solche Radarwarnsoftware verzichten und sich lieber an sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wenn's denn doch ein Bußgeld wird, kann in fremden Gegenden vielleicht mit anwaltlicher Hilfe im Hinblick auf Augenblicksversagen o.ä. Konstruktionen etwas erreicht werden.
Der Einbau eines Radarwarners dürfte jedenfalls, so er einmal festgestellt wurde, kaum mehr wegzudiskutieren sein.

und denke das bei einem unfall mit überhöhter geschwindigkeit festgestellt wird das man ein Navi mit radrwarnfunktion hatte auf jedenfall ein vorsatz vorgehalten bekommt dies sich sicher auch nicht gut auf das strafmaß auswirken wird fraglich ist auch ob die versicherung zahlt.
****no Mann
324 Beiträge
Muss gesagt werden:
Ein großes Kompliment an die Verfasser dieser Beiträge! Sehr hilfreich und kompetent.
*****ier Mann
4.827 Beiträge
Themenersteller 
wolle_xx

dies ist ja interesant
es gibt ja im handel navi genau mit dieser zusatzfunktion frei zukaufen.
bei der beiliegenden software kann diese funktion aktiviert werden und man bekommt regelmässig updats kostenlos .
unter welcher rechtslage schaffen die es in den handel zu bringen.
weil bei auslieferungszustand die radar funktion nicht aktiviert ist und man dieseaber über die navisoftware per pc aktivieren kann und dann mitgeteilt bekommt das man die rechtslage prüfen soll weil veroten dies scheint wohl gestattet zu sein sonst müssten eine menge navis aus dem handel.
herssteller nenn ich jetzt nicht

ich weiss das es solche navis gibt. als ich mir meins gegauft habe, war die software (POI´s und Blitzerwarner) auf cd dabei. die POI´s habe ich installiert, für den blitzerwarner war mir das ganze zu umständlich. da hätte ich installieren müssen, mich dann auf der HP der firma einloggen müssen und dann hätte ich einen freischaltcode bekommen.
fakt ist, auf cd dabei oder vorinstalliert, ist ja noch nicht in betrieb.
hi @*****ier ja stimmt ist ja nicht in betrieb oder installiert auf dem Navi
ich meinte den verkauf einführen anpreisen in bezug auf dieses
da man ja die bltzer software auf cd mit bekommt .
in Deutschland erlaubt
dies scheint die SVG der Schweiz zu sein? der da gepostet ist
@ auchhier ZEITUNGSARTIKEL
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen

bin mir nicht sicher ob es in der schweitz navis gibt bei der auf der CD die blitzersoftware ist.
in der schweitz ist dies ja eine Straftat wenn man mit blitzerwarner fährt das gerät is auf jedenfall weg anzeige gibts egal ob in betrieb oder nicht hab von kosten um die 200 euro gehöhrt selbst notbooks mit gps werden beschlagnahmt und vernichtet wenn blitzerwarner drauf ist die cd mit blitzersoftware wäre in diesem fall denk auch strafbar wenn man die dabei hat.
vieleicht ist ein schweizer da der das klären kann
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