Also, zunächst mal ein Fakt:
Diese Novelle wurde zum Schutz der Radfahrer gemacht. Angeblich. Daher auch die "Erlaubnis" für diese, nun
nebeneinander zu fahren,
wenn dadurch niemand anderes behindert wird. Komisch - aber ich dachte immer, dass das ein
Grundsatz im Strassenverkehr ist? Man hat sein Fahrzeug so zu führen, dass niemand anders gefährdet oder mehr als den Umständen nach vermeidbar behindert wird. Nun gut - wenn man den Radfahrern damit jetzt einen Freifahrtschein erteilen möchte, nebeneinander zu fahren... ich frage mich: Warum müssen die das?
Müssendie sich unterhalten? Und wenn man die dann "überholen" will (mit dem Auto) - dann MUSS man in den Gegenverkehr. Oder wie anders kann man sonst einen Abstand von 1,5 Metern einhalten? Toll!
Dann zum Thema "Holländer". Ich bin selbst ein Halber, meine halbe Familie kommt da her. IN den Niederlanden wird tatsächlicch sehr "entspannt" gefahren - meinstens sogar von den Niederländern (auch den Motorradfahren!) selbst. Warum? Weil dort eine Geschwindigkeitsüberschreitung ebenso teuer ist wie in der Schweiz - und es keine Berge und Kurven gibt. Das ist unspannend. Aber mal ehrlich: Wer von euch hat noch nicht im Sauerland eine Kohorte von gelb-beleibten Ninja-Treibern mit nagelneuen Schleifpads und Rückgratschonern mit auch noch gelben Nummernschildern beim Bikertreff darüber reden hören, dass die eine "90-Grad links" auch noch 10 km/h schneller ginge? Oder den niederländischen Mittelspur-Besetzer auf der A2 (alternativ auch auf der A44/A45 auf dem Weg ins Sauerland), der mit 140 km/h meint, er muss bei einer 2 km langen Lücke auf dem rechten Fahrstreifen nicht rechts fahren, erlebt. Sonntags. Ohne, dass ein einziger LKW dies verhindern würde.... Dafür donnert er aber dann in der nächsten Baustelle auch mit 140 km/h in der Mitte an dir vorbei. Tja ... alles Tatsachen.
Was aber AUCH eine Tatsache ist, ist der Rechtsgrundsatz der
Verhältnismäßigkeit. Und ich, als deutscher Bundesbürger, empfinde es als als nicht verhältnismäßig, wenn ich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts meinen FS für 4 Wochen abgeben soll. Radfahrer, Holländer oder sonstwen hin oder her.
Ich
findees
gut, dass die Nichtbildung einer Rettungsgasse härter bestraft wird als vorher. Davon hängen DIREKT Menschenlaben ab. Ich
fände es gut, wenn es für die Radfahrer mehr eigene, sicherere Radwege gäbe. Einige Bundesländer machen das schon. Da ist diese Vorschrift sowieso lächerlich - da sind die Radfahrer gar nicht erst auf der Straße. Meiner Meinung nach gehören sie da auch nicht hin. Sondern auf die Radwege. Die es nicht überall gibt. Hoffentlich werden die mit den vereinnahmten Bußgeldern dann gebaut. Glaub ich aber nicht.
Noch ein Fakt: Die Höchstgeschwindigkeiten (z.B. innerorts 50 km/h, auf Landstraßen 100 km/h ) wurden vor > 50 Jahren eingeführt. Damals war der Stand der Technik (im Vergleich zu heute) auf dem Niveau eines C64 im Vergleich zu einer SPARC-Workstation der heutigen Zeit. Wenn also vor 50 Jahren jemand unerwarteter Weise ein Fußgänger zwischen 2 Autos durch und auf die Straße gelaufen ist, wurde er überfahren. Heute bremst maches Auto alleine - und zwar 5 Mal so heftig wie das Auto von vor 50 Jahren es überhaupt hätte können. Das wird aber in der STVO nicht berücksichtigt. Eine "Öffnung" auf Grund der technischen Weiterentwicklung findet nicht statt. Sondern immer nur weitere Beschränkungen. Regeln, die Geld in den Staats- oder Gemeindesäckel spülen.
So langsam frage ich mich wirklich, ob das ganze noch verfassungsgemäß ist....
Vielleicht verkaufe ich einfach mein Mopped und kaufe mir eine 30 Jahre alte Bol d'Or mit kaputtem (oder falsch eingestelltem) Lenkkopflager. Dann hab ich wenigstens einen Grund, langsamer zu fahren als ich dürfte
.
Fazit: Ich habe die Petition unterschrieben, weil ich sie unverhältnismäßig finde. Das ist mein Recht als deutscher Staatsbürger. Ich glaube aber nicht, dass das etwas nützt.
Amen.
LordOfSherwood.