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Achtung: neue Regelung bei nicht eingetragener Reifengröße

*******ders Paar
18 Beiträge
Themenersteller 
Achtung: neue Regelung bei nicht eingetragener Reifengröße
Hallo liebe Mopedfahrer,
Ich (Sie von Kawa_Riders) fahre nun seit etwas über einem Jahr Motorrad. Meine Kawasaki gpx 600 r benötigte nun Mal neue Reifen. Da die eingetragenen Reifen eine Sondergröße sind und teilweise mit langen Lieferzeiten zu rechnen sind, bin ich bei meiner alten Reifengröße geblieben (Bridgestone, welche etwas breiter sind, als die eingetragenen).
Durch einen Zufall habe ich erfahren, dass alle Reifen, (Herstellung seit diesem Jahr) die montiert werden, aber nicht der Größe im Schein entsprechen, eine Einzelabnahme benötigen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht leider nicht mehr aus. *gr*
Mein Partner war gestern beim TÜV und hat diese abnehmen lassen. Nun kommt der Clou: meine Betriebserlaubnis ist erloschen, bis ich die Reifen im Schein eintragen lassen. *panik*
Nächste Woche fahren wir mit den Mopeds in den Urlaub und Dank Corona bekomme ich so schnell keinen Termin mehr. Ich muss nun tief in die Tasche greifen und es über einen Händler machen.
Ohne Versicherungsschutz will ich nicht fahren.
Da die Regelung neu ist und wohl die meisten davon nichts mitbekommen werden, möchte ich euch warnen, denn spätestens bei der nächsten HU könnte wegen fehlender Einzelabnahme die HU nicht ohne erhebliche Mängel abgeschlossen werden.
Die Einzelabnahme darf leider nicht jeder x-beliebiger TÜV Mensch machen. Ein speziell darauf geschulter Mitarbeiter muss diese abnehmen.
Ab 2025 müssen alle Reifen (egal welches Herstellungsjahr) vom TÜV einmalig abgenommen werden und im Schein eingetragen werden.
Ich beiße nun in den sauren Apfel und lebe mit den Mehrkosten durch die Hilfe des Händlers, weil wir gerne den Urlaub wahrnehmen möchten.
Vielleicht kann ich den ein oder anderen von euch vor so einem Stress bewahren.

Ich wünsche euch allzeit gute Fahrt *biker*

Liebe Grüße
Sie von Kawa_Riders
***oy Mann
2.109 Beiträge
Hallo Kawa_Riders,
ja dank der Lobbyarbeit von TÜV-Nord ist das jetzt so im Gesetz.
Das tolle ist, dass die Zulassungsstelle noch nichts von Ihrem Glück weiss, zumindest hier in Berlin.

Viel Erfolg.

P.S.
Erstmal wo anders prüfen lassen, aus Protest.
*******ders Paar
18 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ***oy:
Hallo Kawa_Riders,
ja dank der Lobbyarbeit von TÜV-Nord ist das jetzt so im Gesetz.
Das tolle ist, dass die Zulassungsstelle noch nichts von Ihrem Glück weiss, zumindest hier in Berlin.

Viel Erfolg.

P.S.
Erstmal wo anders prüfen lassen, aus Protest.

Ich hätte es sehr gerne bei meinem TÜV Mann des Vertrauens gemacht, er darf aber keine Reifen abnehmen. Er hätte es für mich sonst sehr gerne gemacht *snief*
****la3 Paar
74 Beiträge
Moin.. sorry falls ich falsch liege....aber alles was vom im Fahrzeugschein eingetragenen abweicht benötigt eine Einzelabnahme...Reifen doch sowieso...war doch schon immer so...Grüsse
*******ders Paar
18 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****la3:
Moin.. sorry falls ich falsch liege....aber alles was vom im Fahrzeugschein eingetragenen abweicht benötigt eine Einzelabnahme...Reifen doch sowieso...war doch schon immer so...Grüsse

Verzeih, wenn ich dahingehend noch unwissend bin/war. Ich habe immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt und ging davon aus, dass diese reicht. Darin stand auch, dass ich den Zettel mitzuführen habe. Bei den neuen Reifen steht es auf dem Zettel drin, aber wer liest das Kleingedruckte, wenn man nicht gerade einen Kredit aufnimmt oder einen Vertrag abschließt? Ich möchte mich nicht rausreden. Lediglich andere warnen, weil ich wette, dass ich nicht die einzige Unwissende sein kein. *g*
****la3 Paar
74 Beiträge
Kein Ding...bin Kfz Meister...JEDE bauliche Veränderungen...speziell Reifen müssen begutachtet werden...könnten schleifen am Rahmen...Kotflügel oder sonst wo...aufgrund dessen wird bei der Abnahme auch immer die Beladung simuliert....hey have Fun *zwinker*
*******ders Paar
18 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****la3:
Kein Ding...bin Kfz Meister...JEDE bauliche Veränderungen...speziell Reifen müssen begutachtet werden...könnten schleifen am Rahmen...Kotflügel oder sonst wo...aufgrund dessen wird bei der Abnahme auch immer die Beladung simuliert....hey have Fun ;-)

Die Abnahme von meinem Lenker wurde auch direkt vom TÜV letztes Jahr gemacht. Das mit den Reifen ist tatsächlich neu. Hat man keine Bescheinigung, mussten sie sowieso abgenommen werden. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht, es sei denn, der TÜV hat diese nicht anerkannt. Bei den Reifen ist es nur besonders, dass diese direkt im Schein eingetragen werden müssen. Bis zur nächsten Ummeldung etc. der Maschine reicht es in diesem Fall leider nicht. Normal reicht ja der TÜV Bericht aus.
Habe auch zwei kfz Meister in der direkten Familie, die wussten das aber selbst nicht. Selbst die Leute beim TÜV sind, sofern sie es nicht zufällig mitbekommen haben oder darauf geschult wurden, dahingehend noch unwissend. Habe mich ja vorher informiert, wo ich die Reifen abnehmen lassen kann. Leider kannte ich die Vorraussetzung der direkten Eintragung nicht, sonst hätte ich noch einen Termin bekommen bei der Zulassungsstelle.
Nun ist zu wenig Zeit, dass ich es privat erledigen kann.
Ich lasse mir doch den Urlaub dadurch nicht versauen, aber der Mehraufwand ist ärgerlich. Ziehe demnächst um und wollte die Sachen dann eintragen lassen. Nun muss ich es leider vorher schon machen.
******013 Mann
86 Beiträge
Die unbesenklichkeitsbescheinigung war doch eigentlich nur für die alten Motorrad Modelle
Bei denen zu der Reifengröße auch noch Reifenhersteller und Typ im Schein vorgegeben waren.

Andere Größen mussten schon immer neu eingetragen werden.

Ist auch nicht ganz ohne einfach mal breitere Schlappen drauf zu machen.
Sowas kann auch in die Hose gehen.

Da sich das Fahrverhalten schon ändert.
Das was Kawa Riders hier erzählt kenne ich auch. Er darf von der in den Fahrzeugpapieren oder auch bei neueren Bikes die COC-Papier eingetragen Größe nicht mehr abweichen. Es sei denn er macht eine Einzelabnahme.
Wenn er einen guten Sachkundigen Prüfer hat wird es auf dem kostengünstigen Dinstweg gehen.
Wenn nicht wird wohl nicht günstig und es ist dann nur für dieses Reifenfabrikat eingetragen. Also keinen anderen Hersteller und keine andere Reifenkennung.
Das hat mir vor 2Wochen mein Tüvmann Rheinland jedenfalls so erklärt.
Also wieder die Lobbyisten und Gutmenschen was erreicht.
Da kann man keine Worte der Vernunft für finden.
**********saint Paar
1.713 Beiträge
*nachdenk* Irgendwie sehr verwirrend Kawa_Riders .
1. Sagst du das eine Sondergröße eingetragen ist bei deiner Kawa, die aber wegfallen, weil Schwer zu bekommen.
2. Soll die Originalbereifung wohl Breiter sein als die Eingetragene ( noch nie gehört das man sich freiwillig Dünnere Einträgt, aber nu gut).
3. Das hat nichts mit Reifen seit einem Jahr zu tun, es gab mal von Reifenhersteller Seitens Motorradspezifische Reifenfreigaben, die so als Art ABE diente. ( Da es da aber leider auch zu Bunt getrieben wurde, wurde wohl jetzt der Gürtel, seitens Tüv etwas enger geschnallt).
4.
Ab 2025 müssen alle Reifen (egal welches Herstellungsjahr) vom TÜV einmalig abgenommen werden und im Schein eingetragen werden.
leider falsch *zwinker*
Man Unterscheidet zwischen Fahrzeugen mit Reifenfabrikatsbindung und Fahrzeuge ohne Reifenfabrikatsbindung!
Bei dem mit Reifenfabrikatsbindung, bin ich gebunden an Reifenersteller und Reifengröße und muss andere Hersteller und Größen neu eintragen lassen.
Bei Fahrzeuge ohne Reifenfabrikatsbindung, kann ich Reifenhersteller frei wählen, muss aber bei der im Schein eingetragenen Größen bleiben! Bei abweichenden Größen half damals eine vom Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinigung, die wohl heute je nach Prüfer eher nicht mehr zählt.

https://blog.reifen-vor-ort. … -unbedenklichkeitserklaerung

Willkommen in Deutschland wo demnächst auch sicher noch vorgegeben wird an welcher Tanke man Luft holen darf und wo nicht *lol*

Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Allzeit gute Fahrt DLzG *biker*
*******ders Paar
18 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********saint:
*nachdenk* Irgendwie sehr verwirrend Kawa_Riders .
1. Sagst du das eine Sondergröße eingetragen ist bei deiner Kawa, die aber wegfallen, weil Schwer zu bekommen.
2. Soll die Originalbereifung wohl Breiter sein als die Eingetragene ( noch nie gehört das man sich freiwillig Dünnere Einträgt, aber nu gut).
3. Das hat nichts mit Reifen seit einem Jahr zu tun, es gab mal von Reifenhersteller Seitens Motorradspezifische Reifenfreigaben, die so als Art ABE diente. ( Da es da aber leider auch zu Bunt getrieben wurde, wurde wohl jetzt der Gürtel, seitens Tüv etwas enger geschnallt).
4.
Ab 2025 müssen alle Reifen (egal welches Herstellungsjahr) vom TÜV einmalig abgenommen werden und im Schein eingetragen werden.
leider falsch *zwinker*
Man Unterscheidet zwischen Fahrzeugen mit Reifenfabrikatsbindung und Fahrzeuge ohne Reifenfabrikatsbindung!
Bei dem mit Reifenfabrikatsbindung, bin ich gebunden an Reifenersteller und Reifengröße und muss andere Hersteller und Größen neu eintragen lassen.
Bei Fahrzeuge ohne Reifenfabrikatsbindung, kann ich Reifenhersteller frei wählen, muss aber bei der im Schein eingetragenen Größen bleiben! Bei abweichenden Größen half damals eine vom Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinigung, die wohl heute je nach Prüfer eher nicht mehr zählt.

https://blog.reifen-vor-ort. … -unbedenklichkeitserklaerung

Willkommen in Deutschland wo demnächst auch sicher noch vorgegeben wird an welcher Tanke man Luft holen darf und wo nicht *lol*

Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Allzeit gute Fahrt DLzG *biker*

Meine eingetragenen Reifen sind ein wenig schmaler als die, die ich nun drauf habe. Ich war eben bei Kawasaki, da die mir helfen, das eintragen zu lassen. Der Chef dort sagte auch, er hatte vor kurzem das gleiche "Problem". Gott sei Dank hatte der Halter der Maschine (auch gpx 600r) Reifen von 2019 drauf, sodass dem TÜV Prüfer die Unbedenklichkeitsbescheinigung noch gereicht hat. Herstellerbindung gibt es nicht im Schein. Nur die Größenbindung. Der Hersteller meiner Bridgestone Reifen (breiter als die eingetragenen Reifen im Schein) hat eine Bescheinigung dazu gelegt. Die ist leider alleine nicht mehr gültig, wenn die Reifen von diesem Jahr sind (also alle ab Herstellungsjahr 2020). Nun MUSS der TÜV diese per Einzelabnahme und Prüfung erst frei geben. Sonst kann bei der nächsten HU die Maschine nicht durchkommen. Und die Betriebserlaubnis ist ohne Eintragung nicht gegeben, Versicherungsschutz natürlich auch nicht.
Die gpx hat eine blöde Größe. Man kommt dran, aber die Reifen können längere Lieferungszeiten haben. Daher habe ich die anderen breiteren Reifen bevorzugt. Falls ich Mal einen Platten habe, will ich natürlich nicht bis ures warten und im schlimmsten Falle irgendwo festhängen ( gerade im Urlaub).

Und ja, leider müssen alle Reifen, die nicht im Schein eingetragen sind, ab einem Stichtag im Jahre 2025 abgenommen werden, egal welches Herstellungsjahr sie haben. Habe heute Morgen noch einen Bericht vom ADAC dazu gelesen.

Hatte mir die gpx als Anfängermotorrad geholt. Bei der nächsten weiß ich, worauf zu achten ist. *ja*
**********saint Paar
1.713 Beiträge
Und ja, leider müssen alle Reifen, die nicht im Schein eingetragen sind, ab einem Stichtag im Jahre 2025 abgenommen werden, egal welches Herstellungsjahr sie haben. Habe heute Morgen noch einen Bericht vom ADAC dazu gelesen.

Ich Glaube es sollte besser heissen: Und ja, leider müssen alle Reifengrößen, die nicht im Schein eingetragen sind, ab einem Stichtag im Jahre 2025 abgenommen werden, egal welches Herstellungsjahr sie haben. Habe heute Morgen noch einen Bericht vom ADAC dazu gelesen.

Das hat aber nichts mit dem Reifenhersteller zu tun, es sei den, ein Motorrad hat wegen seiner Geschwindigkeit eine Reifenfabrikatsbindung *zwinker*
*******ders Paar
18 Beiträge
Themenersteller 
Dann habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. War für mich ja nun auch alles neu *lol*
Es wird einem immer schwerer gemacht. Egal in welcher Lebenslage. Neue Gesetze, Steuern und Regelungen und die Informationsquellen findet man meist per Zufall *schweig*
**rD Mann
7.183 Beiträge
Gruppen-Mod 
Reifen ja oder Reifen nein...
es ist alles nicht so pauschal wie hier teilweise dargestellt wurde. es betrifft nicht pauschal alle Fahrzeuge, sondern nur jene, die erstmalig vom Hersteller nach deutschem Recht zugelassen wurden. es betrifft veispielsweise nicht die Motorräder, die nach EU-Recht (EG-Typgenehmigung) in den Verkehr gebracht wurden.
ich bastel euch mal Bilder des offiziellen Textes aus dem Bundesgesetzblatt hier rein.



...Dirk (ich)
**********saint Paar
1.713 Beiträge
Alles gut *knuddel*
Aber auch mal schön von anderen zu hören
Es wird einem immer schwerer gemacht. Egal in welcher Lebenslage
Laut unserer Politiker soll alles einfacher, billiger und bessser sein.
Keine Ahnung, vieleicht haben die ne andere Denkweise, den wir fühlen wie Ihr es fühlt *zwinker*
Aber auch das ist nen anderes Thema und eines wo man sich sicher nie mit allen einig wird und schon grnicht mit Politikern *lol* .

Deswegen alles Gute und ne Unfallfreie Saison *zwinker*
*****E75 Mann
501 Beiträge
Absoluter Quatsch!

Sorry!!!

Aber da will der Ingenieur, vom TÜV einmal wieder richtig "Kohle" verdienen und oder sich wichtig machen!!!

Der soll sein Lehrgeld zurück geben und sich nochmals auf die Schulbank setzen!

Reifenfreigaben vom Hersteller, sind rechtsverbindlich und durch das KBA gestattet, erlaubt sowie unbürokratisch offiziell gestattet und dass schon seit einigen Jahren, um extra Eintragungen zu vermeiden.

Das mitführen einer Kopie, ist völlig ausreichend.

(Irgendwann fahren wir sonst noch mit Anhänger, um alle Papiere mitzuführen!!!)

LG aus LE...eine Unfall- und Bullenfreie Saison, gewünscht und " Zwei Finger, der Linken, zum Gruß!!!"
**rD Mann
7.183 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *****E75:
Absoluter Quatsch!
das ist ja mega hilfreich Alex,

Zitat von *****E75:
Reifenfreigaben vom Hersteller, sind rechtsverbindlich und durch das KBA gestattet,
und zudem totaler Blödsinn.

Zitat von *****E75:
und dass schon seit einigen Jahren,
das stimmt. seit Jahren, besser gesagt seit Jahrhunderten ist es auch verboten dem römischen Kaiser zu widersprechen.

...oh, warte - einen Kaiser gibt es ja gar nicht mehr und die Gesetze haben sich geändert .
schau einer an, wie schnell doch die Zeit vergeht...


...Dirk (ich)
*****E75 Mann
501 Beiträge
@**rD

Willst Du mich locken?!.

Nee Du!!!

Trotz allem, sind alle Reifenfreigaben, vom Hersteller, rechtsverbindlich durch das KBA freigegeben.
Steht so in den Unterlagen.
Natürlich nur von den führenden Herstellern.

Reifen aus dem "Sozialistischen Ausland!".

(Entschuldigung! Nicht EU.)

Bedarf es immer einer gesonderten Prüfung.

Wie immer.
*****E75 Mann
501 Beiträge
P.S.: Auch zu Kaiserzeiten.
**rD Mann
7.183 Beiträge
Gruppen-Mod 
*haumichwech* Alex, du bist geil! wenn wir beide mal ein Bierchen schlürfen, wird dieses warm werden, weil wir beide vor lauter Lachen das Glas nicht halten können.
was hat denn das Kraftfahrtbundesamt mit der Reifenfreigabe (besser gesagt der Benutzungsempfehlung für Motorräder der Marke xy ) eines Reifenherstellers zu tun? das macht mich echt neugierig, denn auf einem Reifen steht keine KBA-Nummer aufgedruckt.

und dann sind da noch die Reifenhersteller aus Japan, China, USA... alles Länder die nicht der EU angehören. alle diese Reifen dürfen also deinen Ausführungen nach NICHT in Deutschland gefahren werden? *oh* dann bleiben wir wohl ausschließlich auf Heidenau, Fulda, Mitas, Michelin und Avon sitzen.

...mist. lang lebe der Kaiser.

...Dirk (ich)
******tty Mann
4 Beiträge
Hi.

Es gibt Reifenfreigaben vom Hersteller, da nich alle im Fahrzeugschein eingetragen sein können. Frag mal per Mail beim Bikehersteller an. Vielleicht hilft dir das weiter.

Lg Sascha
***oy Mann
2.109 Beiträge
Na hier sind ja wieder mal so einige nicht auf dem Laufenden.
Mit den neuestn Änderungen vom Scheuerandy ist die UBB (unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers) wertlos.
Es gilt bei Abweichung von den Papieren nur noch die Herstellerbescheinigung (neu), mit Abnahme bei TüV Nord oder Dekra (je nach Region) und Eintragung in die Papiere.

Bei meinen 3 Fahrzeugen habe ich drei Regelungen:
1. EU-Zulassung (e4:168/2013): da stehts in den COC Papieren (die ich (noch) nicht habe). Man munkelt jedoch, ich müsse nur auf Größe, Speed- und Lastindex achten.
2. Zulassung nach STVZO (G317): Die Reifen in den Papieren gibts nicht mehr. Also bei "Änderung" von Breite, Höhe, Lastklasse, Speedindex, Hersteller; gehts zur Eintragung. Egal ob der Reifen besser ist oder nicht. Ganz besonders lustig ist der eingetragene Speedindex H für ein Fz. mit 174 km/h Höchstgeschwindigkeit.
3. Zulassung per Einzelabnahme (Fz. hatte früher auch G317, war aber längere Zeit stillgelegt) Hier ist immer alles falsch und führt zur Erlöschung der Betriebserlaubnis.
Im Übrigen sind 2. und 3. baugleich. Was zu dem Kuriosum führt, dass z.B. eine Austauschscheibe bei dem einen Fz. problemlos durch mitführen einer ABE funktioniert, äh legal ist und bei dem anderen Fz. sofort zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Es führt letzlich zur Stillegung aller Fahrzeuge, aber das ist ja durch die "Klimaschutzbemühungen" auch beabsichtigt. Eine Eintragung wird aus "Coronagründen" nicht erfolgen können. Somit wird unser aller Luft sauberer. Hat doch auch was.

Wer versuchen möchte das Chaos zu begreifen, schaut auf http://www.mopedreifen.de das passende Video dazu. Ich muss nächste Woche hin. Dann werde ich mal berichten.

Grüße
Tja der Amtsschimmel Wieherte wider einmal *zig*
**********saint Paar
1.713 Beiträge
Ist wie bei Asterix und Obelix, für Dokument A braucht man noch den Stempel von Zimmer C und wenn man das hat braucht man nur noch Zulassung x aus Zimmer 540 und wenn man meint man wäre fertig, muss man noch zur Abnahme, die dann aber erst gemacht werden kann wenn Gutachten xy noch dabei ist *haumichwech*
***oy Mann
2.109 Beiträge
Passierschein A38

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