Achtung: neue Regelung bei nicht eingetragener Reifengröße
Hallo liebe Mopedfahrer,Ich (Sie von Kawa_Riders) fahre nun seit etwas über einem Jahr Motorrad. Meine Kawasaki gpx 600 r benötigte nun Mal neue Reifen. Da die eingetragenen Reifen eine Sondergröße sind und teilweise mit langen Lieferzeiten zu rechnen sind, bin ich bei meiner alten Reifengröße geblieben (Bridgestone, welche etwas breiter sind, als die eingetragenen).
Durch einen Zufall habe ich erfahren, dass alle Reifen, (Herstellung seit diesem Jahr) die montiert werden, aber nicht der Größe im Schein entsprechen, eine Einzelabnahme benötigen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht leider nicht mehr aus.
Mein Partner war gestern beim TÜV und hat diese abnehmen lassen. Nun kommt der Clou: meine Betriebserlaubnis ist erloschen, bis ich die Reifen im Schein eintragen lassen.
Nächste Woche fahren wir mit den Mopeds in den Urlaub und Dank Corona bekomme ich so schnell keinen Termin mehr. Ich muss nun tief in die Tasche greifen und es über einen Händler machen.
Ohne Versicherungsschutz will ich nicht fahren.
Da die Regelung neu ist und wohl die meisten davon nichts mitbekommen werden, möchte ich euch warnen, denn spätestens bei der nächsten HU könnte wegen fehlender Einzelabnahme die HU nicht ohne erhebliche Mängel abgeschlossen werden.
Die Einzelabnahme darf leider nicht jeder x-beliebiger TÜV Mensch machen. Ein speziell darauf geschulter Mitarbeiter muss diese abnehmen.
Ab 2025 müssen alle Reifen (egal welches Herstellungsjahr) vom TÜV einmalig abgenommen werden und im Schein eingetragen werden.
Ich beiße nun in den sauren Apfel und lebe mit den Mehrkosten durch die Hilfe des Händlers, weil wir gerne den Urlaub wahrnehmen möchten.
Vielleicht kann ich den ein oder anderen von euch vor so einem Stress bewahren.
Ich wünsche euch allzeit gute Fahrt
Liebe Grüße
Sie von Kawa_Riders