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Ende Übergangsregelung Fabrikatsbindung Reifen (31.12.24)

*****aar Paar
1.735 Beiträge
Themenersteller 
Ende Übergangsregelung Fabrikatsbindung Reifen (31.12.24)
Hallo in die Runde,

wir haben eine BMW R1100R auf der noch Reifen mit Herstellungsjahr vor 2020 aufgezogen sind.

Nun müssen neue her!

Die Maschine ist Bj. 1999 und hat keine EG-Betriebserlaubnis, aber eine Fabrikatsbindung in den Papieren.

Beim Gebraucht-Kauf wurde uns seinerzeit keine Betriebserlaubnis oder ähnliches ausgehändigt. Wie kommt man nachträglich an solches "Papier" ???

Es sollen nun Reifen gleicher Größe wie im "Schein" eingetragen wieder aufgezogen werden.

Auf was müssen wir achten bzw. was muss veranlasst werden???

Für Tipps und Hinweise wären wir dankbar, da wir nicht Falsches machen möchten

Viele Grüße
TdG_Paar aus der Nähe vob Bielefeld

PS: Bei unseren Oldtimer-Mooeds (Bj. 1960-1980) gab es bislang keine Probleme z. B. wg. TÜV
*********body Mann
89 Beiträge
Wenn du einen "guten" TÜVler an der Hand hast, ist das kein Problem mit den neuen Reifen. Du lässt dir die einfach in die Papiere eintragen. Nachträglich eine EG-Betriebserlaubnis zu bekommen ist schon etwas schwieriger, wenn du Glück hast kannst du die gegen Gebühr bei BMW anfordern.
Alternativ ginge auch das du dir die "EG-Übereinstimmung" eintragen lässt (lass ich bei etwas umfassenderen Umbauten immer machen). Aber da brauchst keinen normalen TÜVler sondern einen "Prüf-Ing." ist alles kein Hexenwerk.
*******mper Mann
1.853 Beiträge
Hallo Ihr beiden !
es gibt von den Reifenherstellern Freigaben für verschieden Reifen typen ! bestimmt nicht von allen aber einige ! und dann mitnehmen oder Eintragen lassen , was allerdings nicht so gut ist wenn dir die Reifen , die Eingetragen sind nicht zusagen, vom Fahrverhalten her , muss du die wieder aus und die anderen eintragen lassen !
oder such dir nen Reifenhändler der auch Motorradreifen macht und sich auskennt der sollte es Wissen ! LG und Gute Fahrt !
****gib Mann
613 Beiträge
Servus

Also m.W. ist dieser Passus eh ungültig, denn die Reifen welche in Fzg.-Schein angegeben sind gibt es heutzutage ja gar nicht mehr.

Ich habe es bei meinen Bikes einfach gelöst, in dem ich bei der Zulassung einfach gefragt habe, ob diese Reifenbindung ausgetragen werden könne, was 4x ohne Probleme geklappt hat.

Vielleicht einfach mal freundlich bei Eurer Zulassungsstelle nachfragen.
*******unt Mann
1.321 Beiträge
Reifen aussuchen … im Portal des Herstellers oder eines großen Onlinehändlers die passende Reifenfreigabe ausdrucken .. ab unter die Sitzbank damit … das ist als Regelkonform anzusehen, denn viele Polizisten blicken durch den Regel und Reifenwald selbst nicht mehr wirklich durch !
*******ster Mann
2.003 Beiträge
@*****aar
Hab eure bmw mal kurz bei mopedreifen eingegeben, in unwissendheit die mit Guss Felgen ausgewählt. Bei Bedarf auf Speichenrader ändern.
https://www.mopedreifen.de/Motorrad/BMW/R1100+R+MIT+GUSSFELGEN.html?id=203
Die Seite hat mir 8 verschiedene Reifen inklusive den dazugehörigen Freigaben gelistet.
Sucht euch welche aus, bestellt die, die Freigaben vom TÜV sind kostenlos dabei.
Gute Fahrt *wink*
*******ster Mann
2.003 Beiträge
Der Z8 ist ein ganz toller Reifen, den hab ich selbst jahrelang auf meiner xjr gefahren *top*
***oy Mann
2.109 Beiträge
Habe die Reifenbindung bei meinem Oldtimer aus den Papieren austragen lassen.
Einmal den Hunderter investiert, gut ist.
*********mont Mann
1.343 Beiträge
Es gibt keine Reifenbindung mehr.
Es reicht wenn die Reifengröße die korrekte ist.
Rein theoretisch könnte man zb vorn einen Bridgestone und hinten einen Michelin fahren.
Was natürlich total Quatsch ist aber es ist erlaubt.
Selbst die Reifenfreigabe der Herstellers das zb der BT 023 nur als GT ( Gran Turismo) für schwere Tour zu fahren ist ist hinfällig geworden.
Die Reifenhersteller fahren mit den verschiedenensten Bike Probe und geben dann ihr Ok, bzw die Freigabe für das Bike mit den getesteten Reifen.

Wie gesagt, das ist mittlerweile alles hinfällig.
******y65 Mann
8 Beiträge
So einfach ist das alles nicht, ich habe selber das Problem.
Brauchst du Neue Reifen, musst du sie per Einzelabnahme abnehmen und Eintragen lassen.
Wird der Reifen nicht mehr Produziert und du brauchst Neue, dann musst du wieder per Einzelabnahme und Eintragung.

Der Gestzesgeber hat sich da eine Scheiße einfallen lassen, obwohl es Technisch egal ist da alle Fahrzeuge die gleichen Technischen vorraussetzungen erfüllen müssen.
*********mont Mann
1.343 Beiträge
Eine Einzelabnabnahme bedeutet das der PI prüfen muss ob der Reifen bzw das Paar für das jeweilige Motorrad geeignet ist...dazu gehört natürlich auch eine Hochgeschwindigeits Fahrt....wird er das machen?
**********hen78 Paar
109 Beiträge
Zitat von *****aar:
Ende Übergangsregelung Fabrikatsbindung Reifen (31.12.24)
Hallo in die Runde,

wir haben eine BMW R1100R auf der noch Reifen mit Herstellungsjahr vor 2020 aufgezogen sind.

Nun müssen neue her!

Die Maschine ist Bj. 1999 und hat keine EG-Betriebserlaubnis, aber eine Fabrikatsbindung in den Papieren.

Beim Gebraucht-Kauf wurde uns seinerzeit keine Betriebserlaubnis oder ähnliches ausgehändigt. Wie kommt man nachträglich an solches "Papier" ???

Es sollen nun Reifen gleicher Größe wie im "Schein" eingetragen wieder aufgezogen werden.

Auf was müssen wir achten bzw. was muss veranlasst werden???

Für Tipps und Hinweise wären wir dankbar, da wir nicht Falsches machen möchten

Viele Grüße
TdG_Paar aus der Nähe vob Bielefeld

PS: Bei unseren Oldtimer-Mooeds (Bj. 1960-1980) gab es bislang keine Probleme z. B. wg. TÜV

Reifengröße muss passen. Die Reifenhersteller geben immer eine ABE mit, die der TÜV nachprüfen kann.
Das haben wir auf drei Maschinen mittlerweile so, weil es unsere nicht mehr gibt.
Eintragen heißt nur, beim nächsten Mal wieder Stress und ein Haufen müßiges Geld gezahlt.

Wer weiß wie lange es den eingetragenen Reifen dann wieder gibt und was ist, wenn ich nen anderem ausprobieren will.

LG Grüße
***oy Mann
2.109 Beiträge
@**********hen78

eine ABE stellt nur das KBA aus !
Die Reifenhersteller geben max. eine "Freigabe des Herstellers". Diese nimmt dann ein Prüfingenieur als Anlass für eine Begutachtung bzw. Eintragung.

Mein PI hat sich geweigert alle möglichen Reifenkombinationen einzutragen.
Stattdessen stehen nun die Reifengrößen, mit der Einschränkung "nur eines Herstellers" drin. Damit konnte ich leben.

Selbstverständlich habe ich das im Brief und der Zulassung ändern lassen.
Nach einem dreiviertel Jahr war der Spuk dann für immer vorbei.

Die Sache mit dem zu geringen Speedindex bei Stollenreifen unter Nutzung der MS-Regelung (Kfz vor EG-BE) wurde übrigens wieder einschärft. Aufkleber reicht.

DlzG
*******unt Mann
1.321 Beiträge
… ich befasse mich gerade mit dem Gedanken bis zur nächsten Bundestagswahl eine Gummipartei zu gründen … und nach dem Wahlsieg den Verkehrminister verpflichten, jede Reifendiskusdion unter Gefängnissstrafe zu stellen … wie jeden willkürlich handelnden TÜV August lebenslänglich wegsperren zu lassen … ….

denn die Dummheit, was ein mit einer natürlichen Schrägagengrenze behafteter Prüfer mit seinem mit undursichtiger Bürokratie verseuchten Wasserkopf prüfen möchte um dadurch den sicheren Betrieb absegnen zu wollen … ???

im Fenster da oben einfach mal die Suchworte Reifenbindung / Motorrad / 2024 eingeben … da taucht einiges an eindeutig Brauchbarem auf und bietet Antworten zur Lösung jedes individuelle Problems … denn mit Ende des Jahres treten diverse Überganslösungen und Bestimmungen von 2019 außer Kraft

viel Erfolg
Elmo
*******ster Mann
2.003 Beiträge
Zitat von *******unt:
jede Reifendiskusdion unter Gefängnissstrafe zu stellen … wie jeden willkürlich handelnden TÜV August lebenslänglich wegsperren
*lol**lol* *top*
**********kenSH Mann
55 Beiträge
Sorgt nicht der Reifenhersteller für die Zulassung, also das sein Reifen auf Marke, Modell xy gefahren werden darf, mit entsprechender Bescheinigung? 🤔
**rD Mann
7.183 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von **********kenSH:
Sorgt nicht der Reifenhersteller für die Zulassung, also das sein Reifen auf Marke, Modell xy gefahren werden darf, mit entsprechender Bescheinigung?

ein eindeutiges jain.

bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (ein kleines e in Feld K der ZB Teil I) gibt es nach wie vor keine Einschränkung, solange die Reifengröße im CoC eingetragen ist. welches Profil, welcher Hersteller oder wie @*********mont es schrieb:
Zitat von *********mont:
Rein theoretisch könnte man zb vorn einen Bridgestone und hinten einen Michelin fahren.
ist dabei völlig egal.

bei Fahrzeugen mit nationaler Zulassung (etwa alles vor 2000, genau weiß ich das nicht) gelten die nationalen Bestimmungen der StVZO. dieses hat der TÜV in einer über mehrere Jahre andauernden gerichtlichen Auseinandersetzung gegenüber dem Gesetzgeber durchgesetzt. (Pappa Staat kann also gar nichts dafür.) der TÜV war der Meinung, er wisse es besser als der Reifenhersteller. sei's drum.

Inhaltlich gibt es in manchen Details noch immer ein bestehendes Unwissen seitens der Prüfer, fehlende Einzelheiten in den rechtlichen Grundlagen und unterschiedliche Auslegungen der Novelle zur Reifenfreigabe.

wie @***oy schreibt, kann man die singulare Markenbindung austragen lassen, manchmal wird diese auch ignoriert, da diese Reifen ja rein rechnerisch bereits 25 Jahre alt sind und kaum ein Hersteller diese noch im Sortiment hat.
mit der Reifengröße ist es da schon schwieriger. hast du z.B. eine Reifenbreite die gar nicht mehr produziert wird und wechselst auf einen Reifen der zwar eine Nummer breiter, dafür aber in der Höhenagabe geringer ist, erlischt den och sofort die Betriebserlaubnis, obwohl sich am wirksamen Reifenumfang rein gar nichts geändert hat. der TÜV ist jetzt der Ansicht, er hätte die Kompetenz dieses besser zu beurteilen als der Reifenhersteller, der eine Reifenfreigabe erstellt hat. (heißt jetzt glaube ich "Unbedenklichkeitsbescheinigung")

im Ergebnis kommst du um einen §21-Prüfer nicht herum. schön ist zumindest, dass diese Abnahme nicht nur der TÜV machen darf, sondern auch DEKRA, KÜS, GTÜ ... usw. immerhin.


nervig ist es dennoch. ich habe bei mir zwar eine EG-Typgenehmigung, möchte aber hinten NUR von Radial auf Diagonal wechseln. ein Spießrutenlauf. *kopfklatsch*

...Dirk

p.s. und wehe dem, dessen Moped nicht mehr im Originalzustand ist, dann kommt bei der Abnahme der neuen Reifen der ganz große Hammer. anderer Auspuff, schon mist. andere Bremshebel, scheiße. andere Bremsscheibe, Fuck! andere Federung *panik*
*********iebte Paar
2.465 Beiträge
Wenn es eine Bescheinigung vom Reifenhersteller für das Motorrad gibt, trägt das der TÜV ein. Sonst nicht. Letztendlich wurde diese Regelung vom TÜV angestoßen, allein um damit eine Geldquelle zu generieren. Mehr Sicherheit gibt es dadurch nicht – eher weniger.
**********kenSH Mann
55 Beiträge
So sehe ich es auch 👍🙋‍♂️
*******unt Mann
1.321 Beiträge
Zitat von *********iebte:
Wenn es eine Bescheinigung vom Reifenhersteller für das Motorrad gibt, trägt das der TÜV ein. Sonst nicht. Letztendlich wurde diese Regelung vom TÜV angestoßen, allein um damit eine Geldquelle zu generieren. Mehr Sicherheit gibt es dadurch nicht – eher weniger.

… dabei wäre auch der Vorteil diverser, individueller Einnahmequellen nicht außer Acht zu lassen … denn für einiges was man an Reifen und Felgenbreiten zu sehen bekommt … für solche dürfte es Freigaben lediglich aus dem Bereich schwerer Transport und Baumaschinen geben… in Verbindung dazu passender Lautstärkeentwicklung dann aber doch möglich, den Segen zu erhalten … scheiss doch drauf ob das Bike fahrbar ist oder nicht … unter dem Aspekt guter Hörbarkeit kommt man einer Betriebssicherheit wieder entgegen … wenn man dann mal eine gut frequentierte Promenade befahren möchte 😂😂😂😂😂
******fun Mann
13 Beiträge
Geh in eine anstaendige Werkstatt, die haben die Nachfolgemodelle die fuer das Bike zugelassen sind. Bei meiner ZX6R wurde der Diablo2 (oder so aehnlich) nicht mehr gebaut, aber der Diablo3 war erlaubt. Mach das nicht beim Tuev, ausser die meogen Biker und wissen was die tun (oft nicht).
*****aar Paar
1.735 Beiträge
Themenersteller 
Hallo in die Runde,

herzlchen Dank für die vielen guten Hinweise zu unserer Fragestellung.

Nun wissen wir, wie wir es mit der Reifenfrage handhaben müssen!

[ diesen Text habe ich editiert.
bitte sieh im Forum des JOYclub davon ab, politische Meinungen zu schreiben. insbesondere dann, wenn sie keinen Bezug zum Thema haben und auf falschen Zusammenhängen und Rückschlüssen basieren.
danke,
...Dirk (Mod) ]



Wir wünschen allen viele "sorgenfreie" Kilometer auf dem Motorrad und
herzliche Grüße aus der Nähe von Bielefeld

Dieses Thema kann u. E. nun geschlossen werden!
*******i123 Mann
4.257 Beiträge
Bei meiner HD BJ. 1999 wird mir genau vorgeschrieben, welcher Reifentyp aufgezogen werden darf.

Das empfinde ich als Frechheit von Amts wegen!
*******ster Mann
2.003 Beiträge
Zitat von *******i123:
Bei meiner HD BJ. 1999 wird mir genau vorgeschrieben, welcher Reifentyp aufgezogen werden darf.

Das empfinde ich als Frechheit von Amts wegen!
*lol*
Bei meiner bmw 2014, meiner ktm 2015 und triumph 2023 auch.
*hi5*
**rD Mann
7.183 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******i123:
Das empfinde ich als Frechheit von Amts wegen!

nur mal so in den Raum geworfen, der Hersteller hat dieses bei der Zulassung des Modells so angegeben. das Amt hat diese Angabe nur übernommen. aber vertrau mal deinem Gefühl, irgend ein Schuldiger muss ja ausgemacht werden über den man ablästern darf.

...Dirk (ich)
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