Zitat von **********kenSH:
„Sorgt nicht der Reifenhersteller für die Zulassung, also das sein Reifen auf Marke, Modell xy gefahren werden darf, mit entsprechender Bescheinigung?
ein eindeutiges jain.
bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (ein kleines
e in Feld
K der ZB Teil I) gibt es nach wie vor keine Einschränkung, solange die Reifengröße im CoC eingetragen ist. welches Profil, welcher Hersteller oder wie
@*********mont es schrieb:
„Rein theoretisch könnte man zb vorn einen Bridgestone und hinten einen Michelin fahren.
ist dabei völlig egal.
bei Fahrzeugen mit nationaler Zulassung (etwa alles vor 2000, genau weiß ich das nicht) gelten die nationalen Bestimmungen der StVZO. dieses hat der TÜV in einer über mehrere Jahre andauernden gerichtlichen Auseinandersetzung gegenüber dem Gesetzgeber durchgesetzt. (Pappa Staat kann also gar nichts dafür.) der TÜV war der Meinung, er wisse es besser als der Reifenhersteller. sei's drum.
Inhaltlich gibt es in manchen Details noch immer ein bestehendes Unwissen seitens der Prüfer, fehlende Einzelheiten in den rechtlichen Grundlagen und unterschiedliche Auslegungen der Novelle zur Reifenfreigabe.
wie
@***oy schreibt, kann man die singulare Markenbindung austragen lassen, manchmal wird diese auch ignoriert, da diese Reifen ja rein rechnerisch bereits 25 Jahre alt sind und kaum ein Hersteller diese noch im Sortiment hat.
mit der Reifengröße ist es da schon schwieriger. hast du z.B. eine Reifenbreite die gar nicht mehr produziert wird und wechselst auf einen Reifen der zwar eine Nummer breiter, dafür aber in der Höhenagabe geringer ist, erlischt den och sofort die Betriebserlaubnis, obwohl sich am wirksamen Reifenumfang rein gar nichts geändert hat. der TÜV ist jetzt der Ansicht, er hätte die Kompetenz dieses besser zu beurteilen als der Reifenhersteller, der eine Reifenfreigabe erstellt hat. (heißt jetzt glaube ich "Unbedenklichkeitsbescheinigung")
im Ergebnis kommst du um einen §21-Prüfer nicht herum. schön ist zumindest, dass diese Abnahme nicht nur der TÜV machen darf, sondern auch DEKRA, KÜS, GTÜ ... usw. immerhin.
nervig ist es dennoch. ich habe bei mir zwar eine EG-Typgenehmigung, möchte aber hinten
NUR von Radial auf Diagonal wechseln. ein Spießrutenlauf.
...Dirk
p.s. und wehe dem, dessen Moped nicht mehr im Originalzustand ist, dann kommt bei der Abnahme der neuen Reifen der ganz große Hammer. anderer Auspuff, schon mist. andere Bremshebel, scheiße. andere Bremsscheibe, Fuck! andere Federung