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Hydraulische Kupplung

*******Tina Paar
79 Beiträge
Themenersteller 
Hydraulische Kupplung
Hat jemand Erfahrungen beim Umrüsten von Seilzug auf eine Hydraulische Kupplung?
Meine ist nicht so doll, "Kawa Versys 1000" geht etwas schwer und der Druckpunkt ist auch nicht optimal.
****dX Mann
2 Beiträge
Hallo, k.A., ob ein Umbau möglich ist, an meiner XJR 1300 Yamaha ist von Werk so was verbaut. In jedem Fall benötigst du einen Hebel mit Tank, wie bei der Bremse vorne, dann natürlich den Schlauch, quasi Bremsschlauch, der dann zu einem Nehmerzylinder führt. Der Zylinder drückt quasi einen Stab, wenn du am Hebel ziehst, in die Kupplung rein, und löst damit die Kupplungsscheiben voneinander.
Rein technisch gesehen mit viiieeeel Umbau und Geld und vielleicht auch Sonderanfertigungen möglich.

Nein, würde ich nicht so machen. Check mal, ob die Einstellungen des Zeizuges passen. Vielleicht ist auch nur der Innenzug durch Schmiere hartnäckig, dann einfach mal Innenzug quick & dirty mit WD40 durchträufeln lassen. Dann ausprobieren. Bin früher SR500 gefahren, habe das Problem so gelöst. Meistens war's ne Einstellungssache am Kupplungshebel, da muss sagen wir mal 4mm Spiel sein, bevor der Kupplungszug zieht.

Immerhin, ging ja früher auch, mit Seil, tut es heute auch!

Viel Glück und einfach weiter fragen.
*******Tina Paar
79 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die Antwort,
die Technik die dahinter steht verstehe ich schon, bin nur nicht sicher ob die Handkraft wirklich besser übertragen wird. der Umbau hält sich meiner Meinung nach in Grenzen. Ölschlauch, Kupplungsarmatur, Nehmerzylinder, Öl. Ca. 100 Euro
den Zug hatte ich schon komplett ausgebaut, geht wie Butter. Spiel ist eingestellt.
Über die Kupplung bei diesem Modell gibt es wohl häufiger Beschwerden.
******311 Mann
238 Beiträge
Wenn du umbauen solltest, dann musst du das auch eintragen lassen, oder es gibt eine ABE für den Umbau.
*******Tina Paar
79 Beiträge
Themenersteller 
ABE brauch ich auch noch? Dachte nicht das so etwas nötig ist *umfall*.
******311 Mann
238 Beiträge
Ersetzt du etwas dann muss das baugleich sein, dann aber mit ABE oder vom TÜV abgenommen sein, wenn du etwas ganz Anderes einbaust. Ansonsten erlischt deine Betrievserlaubnis.
Cool, dann fährt so mancher der von normaler auf elektronische Zündung umgebaut hat ohne Betriebserlaubnis? Kupplung ist von der Art und Funktionsweise wie es angefragt wurde gleich und kein sicherheitsrelevantes Bauteil. Frag am besten deinen freundlichen wie es mit der Aufnahme des Nehmerzylinders geht, ob Du evtl. einen Seitendeckel eines anderen Modells verwenden kannst
******311 Mann
238 Beiträge
Leider lässt der Gesetzgeber mit den Veränderungen keinen Spielraum.

Was glaubst Du, wie viele Leute mit zu kleinen Spiegeln oder Blinker fahren. Das sind beliebte Punkte mit denen sich die Versicherungen bei einem Unfall gerne mit aus der Affaire ziehen und nicht zahlen. Und wenn Du in eine Polizeikontrolle kommst, dann gibt es einen Strafzettel. Frag doch einfach mal bei der Polizei oder dem TÜV nach, was die dazu sagen.
Sag ich doch mit dem Begriff sicherheitsrelevantes Bauteil. Hast Du schon mal von jemandem gehört der mit einer falschen Kupplung fährt???
*******Tina Paar
79 Beiträge
Themenersteller 
Ein Beitrag von Motorradonline. de:

Eintragungspflichtig

Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe

Eintragungsfrei

Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen
*danke*. Wenn man sich im Kawa Teileregal bedient, wäre das eh nicht relevant, da man auf Originalteile in diesem Falle, keine ABE braucht. Die sind nämlich schon bei der Grundabnahme des Mopeds abgenommen worden.
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