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Dickpics

*********rgara Frau
7.491 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Dickpics
An dieser Stelle möchte ich einen rechtlichen Hinweis einstellen. Mir wird er als Nachleseort dienen, wenn ich mal wieder auf das Thema stoße.
Euch vielleicht auch?

Es kommt immer wieder im Joyclub vor, dass Menschen anderen unaufgefordert Bilder ihrer Genitalien zusenden. Überwiegend sind das wohl Männer, die ein Schwanzbild verschicken mit solchen Fragen wie: Na, gefällt Dir, was Du siehst?
Usw...

Andere Frauen im Joy erzählten mir, dass solche Männer behaupten, dass das Versenden von Dickpics im Joy nicht verboten sei.

Vermutlich steckt da die Logik dahinter , dass im Joyclub zu sein sei bereits eine Zustimmung oder eine Einladung solche Bilder zu erhalten?

Tatsächlich gelten aber selbstverständlich auch im Joy alle Gesetze, die im Rest Deutschlands gelten. Hierfür wäre der Hinweis unter Tz 6 der Nutzungsbedingungen des joyclubs nicht mal erforderlich....

Aber es gibt ihn:

Nutzungsbedingungen


Die Rechtslage und Handlungsempfehlungen findet Ihr außerdem zusammengestellt im Internet auf dieser Seite der Polizei:


https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/dickpics-aktiv-werden-gegen-unaufgeforderte-penisbilder/

Unabhängig von der Möglichkeit Anzeige zu erstatten , kann man einen solchen Verstoß aber auch dem Support melden. Ich finde das wichtig, weil dieser demjenigen bei Unbelehrbarkeit auch Hausverbot erteilen kann.



Hier aber noch Auszüge der Seite der Polizei:


Dickpic – was ist das eigentlich?

Ein Dickpic [setzt sich aus den englischen Begriffen dick (deutsch "Schwanz") und pic für picture (deutsch "Bild") zusammen] ist ein Kurzwort für ein Penisbild (Abbildung des männlichen Gliedes). Es wird ungefragt über das Internet, häufig über Social Media und Messengerdienste, verschickt. Das geschieht in der Regel aus exhibitionistischen oder Machtgründen und zählt als sexuelle Belästigung, wenn sie ohne Zustimmung des Empfängers erfolgt.

Auch sexuelle Belästigung im Internet kann eine Strafe nach sich ziehen!

Das Versenden von Dickpics gehört zur unaufgeforderten Verbreitung von pornographischen Schriften und ist laut § 184 Abs. 1 Nr.6 StGB eine Straftat. Das gilt auch für Bilder und Videos.


Handlungsempfehlung beim Empfang von unaufgeforderten Dickpics

Durch Screenshots Beweise sichern
Kontakt blockieren und melden
Bilder nicht weiterverbreiten

Sie können jederzeit eine Anzeige gegen den Täter erstatten.

Es gibt ein Online-Tool, welches es Betroffenen erleichtert, den Absender anzuzeigen. Dickstinction.com

Dort kann schnell und einfach eine formell korrekte Anzeige vorbereitet werden.

Für eine Anzeige benötigen Sie folgende Angaben:

Datum angeben an welchem das Dickpic empfangen wurde
Wie wurde das Dickpic zugestellt (Messenger App, Social Media Account, Mail etc.)
Screenshot der Aufnahme
Namen oder Usernamen des Absenders (falls vorhanden und bekannt)
Eigene persönliche Daten angeben

Dickstinction erstellt für Sie nur eine rechtlich formelle Anzeige. Diese können Sie dann bei Onlinewachen hochladen, oder ausgedruckt bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle abgeben.
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