Hier offiziell: Welche Sportbootführerscheine und Patente benötigen Skipper in Kroatien?
Sportbootführerschein
Die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes für das jeweilige Revier sind vorgeschrieben. Abweichend von den deutschen Sportbootführerscheinvorschriften ist an der kroatischen Küste für jedes motorbetriebene Boot ein Sportbootführerschein See notwendig, auch für Boote mit weniger als 11,03 kW (15 PS).
Die Führerscheinpflicht gilt ebenfalls für alle Segelboote über 3 m Länge, hier ist auch der Sportbootführerschein See obligatorisch. Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine (u.a. SBF See und Sportküstenschifferschein SKS) sind anerkannt.
Skipper unter 18 Jahren und im Besitz eines SBF See dürfen in Kroatien nur mit Booten fahren, die nicht stärker als 15 kW (20 PS) motorisiert sind. Hinzu kommt für diese Altersgruppe, dass auch Gleitfahrten nicht erlaubt sind.
Der vorläufige Führerschein wird in Kroatien nicht anerkannt. Hierfür bestehen keine gegenseitigen Anerkennungspflichten zwischen Kroatien und Deutschland.
Bootstouristen, die keinen Sportbootführerschein See besitzen, können in den Hafenämtern ein kroatisches Patent erwerben. Dieses ist nur in Kroatien gültig und kann nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Für Deutsche ist dieses Patent auch in Italien nicht gültig.
Funkzeugnis
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein der Anlage gemäßes Funkzeugnis besitzen. In der Regel reicht das SRC für die kroatische Küste aus.