@*****403 , bitte folge dem unten angführten Link und lies dir alles genau durch, was so auf der Seite vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik (Österreich) steht, bevor du hier Aussagen postest die nicht der Richtigkeit entsprechen.
Es ist uns bekannt, dass an Stammtischen so Allerlei erzählt wird und manche das natürlich glauben, was halt der gute Bekannte erzählt.
Bei den Organisationen die auch auf dieser Liste stehen könnt ihr eure Befähigungsnachweise machen, nach abgelegter Prüfung und den praktischen Nachweisen, wird dort erstmals von dieser Organisation ein Schein ausgestellt der aber noch kein Schein der vom Ministerium ist, aber auch anerkannt wird, diese sind leicht zu erkennen, da sie kein Österreichisches Staatswappen darauf haben, danach könnt ihr euch einen Staatlichen Ausweis über die Via Donau (Ministerium) anfordern, dieser ist dann auch mit dem Staatswappen von Österreich gekennzeichnet, genau so wie ein Reisepass oder ein Führerschein für das Auto. Damit habt ihr dann einen Internationalen Befähigungsausweis.
https://www.bmvit.gv.at/them … patente/schiffsfuehrung.html
Weitere Informationen und Hinweise,
findet ihr hier in unserem Merkblatt Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten.:
https://www.bmvit.gv.at/dam/ … f28/info_int_zertifikate.pdf
Das Internationale Zertifikat für die Führung von Jachten
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, anderen Personen mit Hauptwohnsitz im Inland, auf der Grundlage von Befähigungsausweisen, die bei privaten, geeigneten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt werden, die von der Republik Österreich amtlich anerkannt sind.
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Eine Prüfungsorganisation ist geeignet, wenn mit Bescheid der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie festgestellt wurde, dass die im privaten Rechtsverhältnis ausgestellten Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See als Grundlage zur Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 vom 16. Oktober 1998 geeignet sind.
Auf geeigneten, somit auf Grundlage einer unter Einhaltung der JachtPrO ausgestellten – privaten – Befähigungsausweisen findet sich ein Vermerk mit folgendem Mindestinhalt:
„Die JachtPrO wurde eingehalten.“, auf vor Inkrafttreten der JachtPrO (26. Juni 2015, beachten Sie die Übergangsbestimmungen) ausgestellten Ausweisen „Die genehmigte Prüfungsordnung (GZ. BMVIT-555.9xx/00xx-IV/W1/20xx) wurde eingehalten.“ (x für individuell-konkrete Zahl, siehe Anlage).
1* Auf der Grundlage von Befähigungsausweisen, die nach der Rechtsordnung eines anderen Staats von diesem oder einer von diesem dazu ermächtigten Person ausgestellt wurden, werden in Österreich keine Internationalen Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt.
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