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Der gilt aber nicht international, oder?
Außerhalb des Küstenmeers (12SM) ist die ausschließliche Wirtschaftszone. Dort gilt:
Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt obliegen dem Bund seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres Aufgaben, wenn das Völkerrecht dies zulässt oder gar erfordert. Dies sind beispielsweise:
-Schifffahrtspolizei (für Schiffe, die die Bundesflagge führen),
-Abwehr von Gefahren sowie die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung in sonstigen Fällen,
-Überwachung und Unterstützung der Fischerei,
polizeiliche Aufgaben zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und zur Wahrnehmung völkerrechtlicher Befugnisse nach Maßgabe zwischenstaatlicher Abkommen.
Nach meinem Rechtsverständniss und dem, was ich mal während des Studiums über Gesetze gelernt habe, hat da bezüglich Führerscheinen kein Staat etwas zu sagen. Lediglich Vercharterer können das natürlich fordern, bevor sie ein Boot herausgeben.