„In Deutschland ist die gewerbliche Tätigkeit nur dann anzunehmen, laut Finanzamt und Pantaenius-Versicherung (mündliche Aussagen), wenn es regelmäßig, mehr als 3x jährlich praktiziert werden würde.
An der Zahl würde ich mich nicht festbeißen. Wer 1 x im Jahr eine Truppe gegen Bezahlung auf eine K-K-K-Rundfahrt mitnimmt (mind. 1/2 Jahr), und das regelmäßig wiederholt, dürfte auch darunter fallen.
Per Gesetz muss für die steuerliche "Gewerblichkeit" eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein. Bei den Versicherungen kann es da andere Maßstäbe geben, bei jedem Versicherer anders. Im Zweifel vorher beim eigenen Versicherer anfragen.
Definitiv nicht unter gewerblich dürfte es fallen, wenn nur die Bordkasse abgerechnet wird. Nicht einmal dann, wenn man den Skipper hier von der Bordkasse ausnimmt oder seinen Anteil reduziert. Man kann das ja auch formulieren, dass sein Anteil durch die Bereitstellung des Bootes abgegolten ist.
Prinzipiell finde ich es wichtig, wenn grundlegende Regeln für einen Törn vorher besprochen werden. Das macht doch auch jeder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand sagt: "Willkommen an Bord, sucht euch einen Platz, macht, was ihr für sinnvoll haltet und freut euch des Lebens." und dann mit den Leuten ablegt.
Wo ist dann das Problem, diese besprochenen Regeln (manche wird der Skipper vorgeben, manche können auch gemeinsam erarbeitet werden) auch am Ende schriftlich zu fixieren und von jedem die Kenntnis und das Versprechen zur Einhaltung (incl. möglicher Konsequenzen) per Unterschrift quittieren zu lassen? Man ist sich doch einig (zumindest zu diesem Zeitpunkt).
Ob man das nun "Vertrag" oder "Vereinbarung" oder "Manifest" oder "Regelwerk" nennt, ist doch schietegal.
Natürlich sollte die Einigkeit den gesamten Törn über anhalten.
Wenn aber nicht, gibt es wenig Interpretationsspielraum, weil die Regeln klar formuliert festgehalten wurden. Mit dem "Regelwerk" kann sich jedes Crewmitglied wieder an die Festlegungen erinnern. Und kennt auch mögliche Folgen bei Verstößen.
Ob so ein "Regelwerk" oder "Vertrag" vor Gericht Bestand hat, spielt doch erst eine Rolle, wenn es wegen schwerwiegender Zerwürfnisse bis dahin kommt.
Bis dahin sehe ich nur Nutzen darin, und auch vor Gericht kann so ein "Regelwerk" viel dazu beitragen, wie die (Ein-)Stellung der Crewmitglieder vor Beginn der Reise war.