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CREWVERTRAG ...

******_69 Paar
6.707 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
CREWVERTRAG ...
sinnvoll oder nicht, was ist eure Meinung dazu?

Was könnte mit einem Crewvertrag alles geregelt werden?
Das kleine Besteck des BGB:
Rechte, Pflichten, Haftung.
*********ienna Mann
563 Beiträge
Der erste Gedanke "das ist typisch" (Sorry 4 that), alles detailiert regeln wollen. Der zweite Gedanke, basierend auf Erfahrung mit Landgericht Hannover, schreibt nieder was ihr wollt am Ende zählt des Richters Ansicht. Der dritte Gedanke, als Skipper trägt man ohne dies die nicht delegierbare Vollverantwortung ...

Als Ösi, lieber g'scheit ausreden als schreiben. Ist freundlicher, unkomplizierter und flexibler.
********mart Paar
3.330 Beiträge
Wir verfassen immer einen und bitten um Gegenzeichnung. Ohne dies keine Teilnahme möglich.
Ob dieser dann vor Gericht gilt, zeigt sich voraussichtlich erst nach einem Urteil.

Wir bemühen uns aber sehr, kein Gericht zu bemühen.
***er Mann
7.969 Beiträge
Naja, Zahlungsmodalitäten würde ich festlegen.
Wie oft Essen auf dem Schiff, an Land?
Rechte und Pflichten.
Festlegung, dass der Schiffsführer auch Leute an Land setzen kann, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.

Selbst wenn es vor einem Gericht nicht stand hält, es wird aber klar gemacht, dass es Rechte und Pflichten gibt und der Schiffsführer nach Seerecht eine Sonderstellung einnimmt.
*******oll6 Paar
13 Beiträge
Hallo in die Gruppe!

Crew-Vertrag klingt gut - doch was ich mir schon öfters gedacht habe ist: Wie ist das mit "schwarz verchartern" - oder wenn ein Crew-Vertrag so interpretiert wird?

Ich habe mich (anlässlich des bevorstehenden Sommertörns) vor ein paar Monaten beim VÖV (Verband Österreichischer Vercharterer) erkundigt und folgende - in Österreich gültige Rechtsauskunft - so wie ich sie verstanden und mitgeschrieben habe - erhalten:

(Nachstehende Regelungen gelten nur für Privatpersonen, die ein Schiff besitzen und die anfallenden Kosten teilweise durch zahlende Gäste reduzieren wollen und gelten daher nicht für Eigner, deren Schiff in einem Charterunternehmen läuft, die eine Reisebüro-Lizenz etc. haben)

Laut VÖV dürfen nur die während der Dauer des Mitsegelns anfallenden Kosten (Liegeplatz, Treibstoff, etc.) gleichmäßig auf alle Personen an Bord aufgeteilt werden.
Das heißt, dass auch der Eigner oder Skipper zu gleichen Teilen mit zahlt!!!)

Das bedeutet aber auch, dass sonstige Kosten (Winterlager, Liegeplatz, Instandhaltung, Reparaturen, Service, etc.) keinesfalls aliquot aufgeteilt werden dürfen und daher auch nicht von den Mitsegler*innen verlangt werden dürfen...
Und jetzt kommt´s:
Alle darüber hinaus von der Crew verlangten Beträge würden dann unter das Thema "verchartern" fallen!

Daraus ergeben sich meine Bedenken:
Was ist, wenn sich ein "böses" oder ein sich "zu Unrecht behandeltes" Crewmitglied aus Zorn und Frust mit dem Crew-Vertrag - der mit dem Schiffs-Eigner abgeschlossen wurde - beispielsweise in Kroatien oder Griechenland zum Hafenkapitän begibt und dort eine Anzeige gegen den Eigner macht?
(Und als Beweis für die Zahlungen sogar Bankbelege vorlegt...)

Was haben Schiffs-Eigner*innen dann zu befürchten?

Wie schnell kommt ein Schiff dann "an die Kette"?

Wie sehen es die Gerichte in Österreich oder Deutschland wenn "...für die Mitnahme von zahlenden Crewmitgliedern" keine Steuern abgeführt wurden?

usw...

Jetzt bin ich aber gespannt wie hier eure Meinungen dazu sind!
*******live Paar
534 Beiträge
wenn Gäste gegen Bezahlung an Bord genommen werden ist das im Prinzip ein Reisevertrag und sicher sinnvoll einen solchen abzuschließen.
Bei privaten Gästen, Mitseglern ist ein Vetrag völlig überflüssig !!!
********mart Paar
3.330 Beiträge
Mit diesen soeben gestellten Zusatzfeagen zum Grundthema sollten wir nun beginnen, unsere Antworten mit Überschriften zu versehen.
Deutschland oder Österreich oder welches Land auch immer.
Eigner, der Bekannte mitnimmt
Eigner, der es als Chartere betreibt und Bekannte mit nimmt.
Privatpersonen die ein Charterbooten chartern und Bekannte darauf mitnehmen, HandgegenKoje
Privatpersonen die ein Charterbooten chartern und Bekannte darauf mitnehmen gegen Entgeld
Aber auch
Privatpersonen, die ein Boot von Bekannten zu Verfügung gestellt bekommen unentgeltlich und Bekannte gegen Geld oder ohne Geld mitnehmen.
....und noch die vielen anderen Konstellationen.

Denn jede Art wird seine eigenen Regeln haben und auch jedes Land.
Hinzu kommt dann noch u ter welcher Flagge segelt das Boot und in welchem Hoheitsgebiet wird gesegelt.
All das müsste man als Vorwort zum Artikel schreiben, damit ein Leser auch die Hintergründe der Argumente nahezu richtig ein-oder zuordnen könnte, für eine sachliche Kommunikation.

Uns scheint das dann aber doch zu unübersichtlich hier zu werden.
Ließe sich für den Artikel des Vorschreibers nicht ein entsprechender Thread eröffnet. Denn die Fragen sind durchaus interessant und allein schon für Deutschland und Österreich sicherlich sehr unterschiedlich zu beantworten.
Da hier auch einige Schweizer mitlesen und schreiben, sollten wir die auch nicht vergessen, sowie alle anderen Nationen, die hier in der Gruppe aktiv sind.

Wir plädieren auf ausreichend Transparenz hier in der Gruppe. Danke.
*********ienna Mann
563 Beiträge
Wenn man gegen Bezahlung wen mitnimmt (an das hab ich nicht gedacht), ist man schnell in der Gewerblichkeit, was dann sicher, neben der Thematik Ausüben eines Gewerbes ohne Berechtigung auch Steuerthemen nachsich zieht. Falls was passiert, schaut man sich als endverantwortlicher Skipper u.A auch noch Themen wie Personenschaden und Gefährdung Dritter gegenüber. Was besonders blöd ist, wenn die Versicherungen den Vorfall, aufgrund des Vorwurfs Gewerblichkeit ohne Berechtigung, mit eigener Sichtweise abarbeiten werden.

Kann hier nur von meiner beruflichen Branche (Fliegerei), wo wir aktuell mit der Thematik der Mitflugbörsen beschäftigt sind, auf Analogien im Bereich Schifffahrt schließen.
********mart Paar
3.330 Beiträge
Zitat von *******live:
wenn Gäste gegen Bezahlung an Bord genommen werden ist das im Prinzip ein Reisevertrag und sicher sinnvoll einen solchen abzuschließen.
Bei privaten Gästen, Mitseglern ist ein Vetrag völlig überflüssig !!!

Was soll denn ein Reisevertrag sein?

Nein, auch bei privaten Gästen ist ein Crewvetrag sinnvoll. Es geht um Haftung und Abgrenzung zum Beispiel bei Verletzungen oder Tod und das nicht nur gegenüber dem Eigner oder Schiffsführer (hier gehe ich mal davon aus, es ist ein und die selbe Person) sondern den Mitreisenden untereinander.

Konkretes Beispiel: Laptop rutscht bei einem Manöver vom Tisch fällt auf den Boden und anschließend tritt ein Crewmitglieder versehentlich darauf. Das Gerät ist zerstört.
Wer haftet? Wen kann man zum Schadensersatz auffordern?
Den Eigner, den Skipper, den Rudergänger, das Crewmitglieder, was das Gerät auf den Tisch glaubte, sicher abgelegt zu haben, das Crewmitglieder, was versehentlich darauf trat, oder doch schlussendlich ist der Notebookeigentümer selbst verantwortlich, weil er unachtsam (nicht) gehandelt hat?
Das könnte man bei privaten Gästen sehr gut, klar regeln über einen Crewvertrag.
********mart Paar
3.330 Beiträge
Zitat von *********ienna:
Wenn man gegen Bezahlung wen mitnimmt (an das hab ich nicht gedacht), ist man schnell in der Gewerblichkeit, was dann sicher, neben der Thematik Ausüben eines Gewerbes ohne Berechtigung auch Steuerthemen nachsich zieht. Falls was passiert, schaut man sich als endverantwortlicher Skipper u.A auch noch Themen wie Personenschaden und Gefährdung Dritter gegenüber. Was besonders blöd ist, wenn die Versicherungen den Vorfall, aufgrund des Vorwurfs Gewerblichkeit ohne Berechtigung, mit eigener Sichtweise abarbeiten werden.

Kann hier nur von meiner beruflichen Branche (Fliegerei), wo wir aktuell mit der Thematik der Mitflugbörsen beschäftigt sind, auf Analogien im Bereich Schifffahrt schließen.

In Deutschland ist die gewerbliche Tätigkeit nur dann anzunehmen, laut Finanzamt und Pantaenius-Versicherung (mündliche Aussagen), wenn es regelmäßig, mehr als 3x jährlich praktiziert werden würde.
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
Zitat von ********mart:
In Deutschland ist die gewerbliche Tätigkeit nur dann anzunehmen, laut Finanzamt und Pantaenius-Versicherung (mündliche Aussagen), wenn es regelmäßig, mehr als 3x jährlich praktiziert werden würde.
An der Zahl würde ich mich nicht festbeißen. Wer 1 x im Jahr eine Truppe gegen Bezahlung auf eine K-K-K-Rundfahrt mitnimmt (mind. 1/2 Jahr), und das regelmäßig wiederholt, dürfte auch darunter fallen.
Per Gesetz muss für die steuerliche "Gewerblichkeit" eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein. Bei den Versicherungen kann es da andere Maßstäbe geben, bei jedem Versicherer anders. Im Zweifel vorher beim eigenen Versicherer anfragen.

Definitiv nicht unter gewerblich dürfte es fallen, wenn nur die Bordkasse abgerechnet wird. Nicht einmal dann, wenn man den Skipper hier von der Bordkasse ausnimmt oder seinen Anteil reduziert. Man kann das ja auch formulieren, dass sein Anteil durch die Bereitstellung des Bootes abgegolten ist.

Prinzipiell finde ich es wichtig, wenn grundlegende Regeln für einen Törn vorher besprochen werden. Das macht doch auch jeder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand sagt: "Willkommen an Bord, sucht euch einen Platz, macht, was ihr für sinnvoll haltet und freut euch des Lebens." und dann mit den Leuten ablegt.

Wo ist dann das Problem, diese besprochenen Regeln (manche wird der Skipper vorgeben, manche können auch gemeinsam erarbeitet werden) auch am Ende schriftlich zu fixieren und von jedem die Kenntnis und das Versprechen zur Einhaltung (incl. möglicher Konsequenzen) per Unterschrift quittieren zu lassen? Man ist sich doch einig (zumindest zu diesem Zeitpunkt).
Ob man das nun "Vertrag" oder "Vereinbarung" oder "Manifest" oder "Regelwerk" nennt, ist doch schietegal.

Natürlich sollte die Einigkeit den gesamten Törn über anhalten.
Wenn aber nicht, gibt es wenig Interpretationsspielraum, weil die Regeln klar formuliert festgehalten wurden. Mit dem "Regelwerk" kann sich jedes Crewmitglied wieder an die Festlegungen erinnern. Und kennt auch mögliche Folgen bei Verstößen.

Ob so ein "Regelwerk" oder "Vertrag" vor Gericht Bestand hat, spielt doch erst eine Rolle, wenn es wegen schwerwiegender Zerwürfnisse bis dahin kommt.
Bis dahin sehe ich nur Nutzen darin, und auch vor Gericht kann so ein "Regelwerk" viel dazu beitragen, wie die (Ein-)Stellung der Crewmitglieder vor Beginn der Reise war.
*******Maxx Mann
11.947 Beiträge
P.S.
Ich halte so ein Regelwerk auch nicht für zwingend starr. Man kann jederzeit (auch während der Reise) zumindest einen Teil der Regeln auch anpassen, wenn er sich in der aktuellen Fassung als unzweckmäßig erweist.
Wobei in meinen Augen der Skipper immer (!) seine Zustimmung geben muss - idealer Weise erfolgen solche Änderungen sogar einstimmig.
*******live Paar
534 Beiträge
also ich habe die segelei über 3ß jahre teils auch "gewerblich" berieben, Niemals einen Crewvertrag gemacht (wussste nicht, dass es sowas überhaupt gibt.
Bei Seeunfällen und Verlust von Crwmitglieder wurde diese nach Seemannsbrauch in Leinen eingenäht, mit dem letzten Sticj durch die Nase, und dann über die Kannte.... *gg*
*******a69 Mann
217 Beiträge
Grundsätzlich....
Moin,
also bei einem Törnanbieter (gewerblich) haben wir AGBs.
Ich selber, mache nur noch privat mit Freunden Törns, habe ich eine "Crewvereinbahrung", die regelt aber mehr die Dinge einer "Hausordnung", erklärt einige grundsätzliche Anweisungen des Skippers, (also von mir), und stellt das eine oder andere klar.
Für "Joytörns" gibt es eine Seite mehr. Da wird dann sowas wie "alles kann nichts muß" etc. klargestellt.

Was soll ein Crewvertrag darüber hinaus regeln, das nicht anderweitig schon geregelt ist (BGB)?
Im Zweifel gilt der Crerwvertrag eh nicht.
Wenn der Laptop vom Tisch fällt, haftet der,, der der ihn dahingestellt hat. Nicht der Skipper. Dazu müsste ihn eine von ihm zu verantwortende Handlung vorgenommen worden sein.
Wenn ich Jemanden eine Anweisung und er/ sie/ es macht das nicht. Dann ist diese Person im Zweifel für die Unterlassung haftbar etc.
Es bleibt eigentlich nur offen, wenn einer das Schiff charter und bezahlt und der Rest sagt dann vor dem bezahlem ab.... aber das kann man auch ohne Vertrag regeln...
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