@****o39 , wie ich geschrieben habe, ist es für kroatische Staatsbürger bereits in Kraft, für andere Staatsbürger wird es noch ausgearbeitet.
„Na dann stimmts ja ... man kann das Funkgerät ausbauen ...
was natürlich schwachsinn ist !
Lg
Wenn das Funkgerät vorgeschrieben ist, gehört es zur Aurüstungsliste und kann nicht ausgebaut werden, außer es ist kaputt
, nur dann mußt du auch wenn es ausgebaut ist eine gültige Funklizenz als Schiffsführer haben.