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Kroatien
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Kroatien: neue Verordnung für Sportskipper

******_69 Paar
6.707 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
*******auta Mann
133 Beiträge
Am Ende des Tages ist das aber eine Verbesserung, denn zum einen schafft es Klarheit, was bei der GT nicht immer der Fall war und zum anderen bewegen sich jetzt auch Charterer größerer Katamarane wieder auf der sicheren Seite. Ein SBF See zum Beispiel, war für eine Lagoon 450 nämlich nicht ausreichend. Mit der Längenregelung, die nicht nur für den kroatischen Schein gilt, passt es aber wieder.
*******das Paar
388 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******auta:
Am Ende des Tages ist das aber eine Verbesserung, denn zum einen schafft es Klarheit, was bei der GT nicht immer der Fall war und zum anderen bewegen sich jetzt auch Charterer größerer Katamarane wieder auf der sicheren Seite. Ein SBF See zum Beispiel, war für eine Lagoon 450 nämlich nicht ausreichend. Mit der Längenregelung, die nicht nur für den kroatischen Schein gilt, passt es aber wieder.

Warum ist der SBF SEE nicht für die Lagoon 450 ausreichend? Die Länge des Kats beträgt knapp 14m. Der SBF SEE gilt für mehr als 15 PS und max. 20m Bootslänge *frage*
*******auta Mann
133 Beiträge
Das war genau das Problem, die Lagoon 450 hat eine GT bzw. BRZ größer 30 und damit war der SBF See nach kroatischem Recht nicht ausreichend. Durch die Änderung auf 18 Meter statt der GT ist der SBF See wieder ausreichend.
*******das Paar
388 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******auta:
Das war genau das Problem, die Lagoon 450 hat eine GT bzw. BRZ größer 30 und damit war der SBF See nach kroatischem Recht nicht ausreichend. Durch die Änderung auf 18 Meter statt der GT ist der SBF See wieder ausreichend.

Das muss man auch nicht verstehen dass deutsches Recht im Ausland nicht gilt, aber ausländisches Recht in Deutschland.
Aber wenn es so ist, ist ja alles gut. Mir ist es auch egal, ich habe den SKS.
*******auta Mann
133 Beiträge
Das hat weder etwas mit deutschem Recht in Kroatien zu tun, noch anders rum. In Kroatien galt eine Begrenzung von 30 GT für die Lizenz B. Dieser wird der SBF See in Kroatien gleichgezetzt. Damit durfte man eben größere Kats nicht fahren, auch wenn die meisten Vercharterer darüber hinweggesehen haben und Kontrollen gab es ja fast nicht. Mit der Änderung von 30 GT auf 18 Meter ist das Thema gelöst und für SKS Inhaber war es ohnehin nie ein Thema.
*******das Paar
388 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******auta:
Das hat weder etwas mit deutschem Recht in Kroatien zu tun, noch anders rum. In Kroatien galt eine Begrenzung von 30 GT für die Lizenz B. Dieser wird der SBF See in Kroatien gleichgezetzt. Damit durfte man eben größere Kats nicht fahren, auch wenn die meisten Vercharterer darüber hinweggesehen haben und Kontrollen gab es ja fast nicht. Mit der Änderung von 30 GT auf 18 Meter ist das Thema gelöst und für SKS Inhaber war es ohnehin nie ein Thema.

Ich möchte Dir da nicht widersprechen, aber das kann so nicht stimmen. Wenn ich mit dem Sbf See in Deutschland den Kat fahren darf, darf ich das in Kroatien auch. Ich hatte mal was ähnliches in Griechenland, im Endeffekt hat mir das Konsulat dann den SBF SEE auf Griechisch übersetzt und dann war alles gut. Du hast aber recht, es ist jetzt positiv geändert worden. Somit ist alles gut
*******auta Mann
133 Beiträge
Wenn das entsprechende EU Abkommen ratifiziert ist, ja. Ein übersetzter SBF See hilft Dir in Griechenland heute zum Beispiel auch nichts mehr, da der Hinweis aufs Segeln fehlt und Griechenland nicht unterschrieben hat. Glaub mir, ich schlag mich mit dem Kram beruflich rum und wir haben zur Zeit massiv überzeugungsarbeit bei griechischen Hafenbehörden zu leisten. So einfach ist das mit der Regel, was mir der Schein in Deutschland erlaubt, darf ich auch im Ausland leider nicht. Und so war es eben in Kroatien auch.

Egal, schönen Vatertag *zwinker*
******_69 Paar
6.707 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
In Griechenland hat es auch letztes Jahr eine Änderung bei der Haftpflichtsversicherung gegeben die zu berücksichtigen ist wenn man sich in griechischen Gewässern aufhält, ob jetzt dieser Passus schon automatisch auf jedem Versicherungsschein vermerkt ist weis ich nicht, ich glaube auch die Höhe der Versicherungssumme hatte sich geändert.
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