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Griechenland
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Kein kroatisches Küstenpatent in Griechenland gültig

******_69 Paar
6.707 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Kein kroatisches Küstenpatent in Griechenland gültig
Achtung: Das kroatische Küstenpatent ist in Griechenland ab 2023 nicht mehr gültig.
****ca Paar
724 Beiträge
Kannst Du bitte eine Quelle zur Verifizierung angeben?
**********yLady Paar
39 Beiträge
Das kroatische Küstenpatent ist überall gültig, wenn man einen kroatischen Pass hat.
Genauso wie man als Deutscher mit dem deutschen Seeschein überall fahren kann.
Nur wenn man als Ausländer einen kroatischen Schein hat, darf man damit nur in Kroatien fahren.
Momentan gibt es aber die Überlegung, dass der kroatische Schein für Ausländer auch in den direkt angrenzenden Länder gilt.
Italien, Slowenien und Albanien.
Griechenland wäre dann aber wieder nicht dabei.
Sinnvoll wäre natürlich das innerhalb der EU alle Scheine untereinander gültig wären egal welche Staatbürgerschaft man hat.
****ca Paar
724 Beiträge
Das ist meine Quelle

https://www.kroatisches-küstenpatent.com/kroatisches-kuestenpatent-gueltigkeit/

Danach darf man mit dem kroatischen Küstenpatent im ganzen Mittelmeerraum fahren. Auch als Deutscher.

Der Schein gilt allerdings für deutsche nicht auf deutschen Gewässern.
**********yLady Paar
39 Beiträge
Leider steht nicht genau drin das Ausländer mit dem kroatischen Schein außerhalb Kroatiens im Mittelmeer fahren dürfen. Genauso wenn ein Deutscher in Polen den Autoführerschein macht, weil er in Deutschland keinen hat, darf er in Polen fahren aber nicht in Deutschland.
Wäre sehr schön wenn es irgendwo auch eindeutig schriftlich stehen würde das man als Deutscher mit einem kroatischen Schein im ganzen Mittelmeer fahren dürfte.
Habe selber den kroatischen Schein seit 1985, 1991 umschreiben lassen (somit keine Längen und GT Beschränkungen) und bin mit eigenen Booten 33 Jahre dort unterwegs. War auch schon in Spanien mit dem kroatischen Schein unterwegs ohne Probleme weil sie ihn nicht lesen konnten *haumichwech*
Lasse mir gerade in Izola (Slowenien) ein Schiff in einer Werft aufbauen und wenn es fertig ist, fährt der Besitzer der Werft (Deutscher mit internationalem Kapitänspatent) bis zur Grenze Slowenien/Kroatien mit (ca. 10 sm), weil mein Schein angeblich in Slowenien noch nicht gültig ist. Bis zur Grenze fahren wir auch unter slowenischer Gastflagge und wechseln dann auf die kroatische Gastflagge. Bei der Überführung von Venedig nach Izola sind wir auch unter der italienischen Gastflagge ausgelaufen und unter slowenischer Gastflagge in Izola eingelaufen.
Bei einer Kontrolle kann das auch teuer werden wenn man es nicht beachtet.
Das mit den 30 GT hat sich auch geändert.
Wenn man als Deutscher privat mit dem eigenen Schiff unter deutscher Flagge in Kroatien mit dem kroatischen Schein unterwegs ist und die 30 GT nicht überschreitet, darf das Schiff über 18 m sein.
Bei Charterschiffen zählen die
30 GT nicht mehr, sondern die Schiffe dürfen nicht länger als 18 m sein.
Hintergrund dafür, die meisten Hersteller geben keine GT an und eine nachträgliche Berechnung ist nicht billig
*********geil Paar
225 Beiträge
Zitat von ****ca:
Das ist meine Quelle

https://www.kroatisches-küstenpatent.com/kroatisches-kuestenpatent-gueltigkeit/

Danach darf man mit dem kroatischen Küstenpatent im ganzen Mittelmeerraum fahren. Auch als Deutscher.

Der Schein gilt allerdings für deutsche nicht auf deutschen Gewässern.

die adria ist nicht gleichzusetzen mit dem mittelmeer, sondern befindet sich zw. italien und kroatien, schließt aber auch slowenien, bosnien herzegowina, montenegro und albanien mit ein…
***_S Paar
772 Beiträge
Zitat von **********yLady:
Das kroatische Küstenpatent ist überall gültig, wenn man einen kroatischen Pass hat.
Genauso wie man als Deutscher mit dem deutschen Seeschein überall fahren kann.
Nur wenn man als Ausländer einen kroatischen Schein hat, darf man damit nur in Kroatien fahren.
Momentan gibt es aber die Überlegung, dass der kroatische Schein für Ausländer auch in den direkt angrenzenden Länder gilt.
Italien, Slowenien und Albanien.
Griechenland wäre dann aber wieder nicht dabei.
Sinnvoll wäre natürlich das innerhalb der EU alle Scheine untereinander gültig wären egal welche Staatbürgerschaft man hat.
stimmt bedingt. nicht der pass ist maßgebend in der EU, sondern der ordentliche Wohnsitz.
***_S Paar
772 Beiträge
ist auch in Italien nicht gültig. Außerdem ist sich ja jeder über die Aussagekraft dieses Papiers informiert. Nicht mal Tennis kannst ohne Schläger lernen, aber beim Küstenpatent geht es ohne Boot.
***_S Paar
772 Beiträge
Zitat von *********geil:
Zitat von ****ca:
Das ist meine Quelle

https://www.kroatisches-küstenpatent.com/kroatisches-kuestenpatent-gueltigkeit/

Danach darf man mit dem kroatischen Küstenpatent im ganzen Mittelmeerraum fahren. Auch als Deutscher.

Der Schein gilt allerdings für deutsche nicht auf deutschen Gewässern.

die adria ist nicht gleichzusetzen mit dem mittelmeer, sondern befindet sich zw. italien und kroatien, schließt aber auch slowenien, bosnien herzegowina, montenegro und albanien mit ein…
lies doch mal genau durch. Gegenseitige Anerkennung - für Pesonen mit Wohnsitz in Deutschland in D nicht anerkannt...... etc. Fakt ist: es ist nur für Kroaten oder in Kroatien lebende EU Bürger mit 1. Wohnsitz anerkannt. Besonders interessant im Schadensfall mit Personenschaden.
***_S Paar
772 Beiträge
Zitat von **********yLady:
Leider steht nicht genau drin das Ausländer mit dem kroatischen Schein außerhalb Kroatiens im Mittelmeer fahren dürfen. Genauso wenn ein Deutscher in Polen den Autoführerschein macht, weil er in Deutschland keinen hat, darf er in Polen fahren aber nicht in Deutschland.
Wäre sehr schön wenn es irgendwo auch eindeutig schriftlich stehen würde das man als Deutscher mit einem kroatischen Schein im ganzen Mittelmeer fahren dürfte.
Habe selber den kroatischen Schein seit 1985, 1991 umschreiben lassen (somit keine Längen und GT Beschränkungen) und bin mit eigenen Booten 33 Jahre dort unterwegs. War auch schon in Spanien mit dem kroatischen Schein unterwegs ohne Probleme weil sie ihn nicht lesen konnten *haumichwech*
Lasse mir gerade in Izola (Slowenien) ein Schiff in einer Werft aufbauen und wenn es fertig ist, fährt der Besitzer der Werft (Deutscher mit internationalem Kapitänspatent) bis zur Grenze Slowenien/Kroatien mit (ca. 10 sm), weil mein Schein angeblich in Slowenien noch nicht gültig ist. Bis zur Grenze fahren wir auch unter slowenischer Gastflagge und wechseln dann auf die kroatische Gastflagge. Bei der Überführung von Venedig nach Izola sind wir auch unter der italienischen Gastflagge ausgelaufen und unter slowenischer Gastflagge in Izola eingelaufen.
Bei einer Kontrolle kann das auch teuer werden wenn man es nicht beachtet.
Das mit den 30 GT hat sich auch geändert.
Wenn man als Deutscher privat mit dem eigenen Schiff unter deutscher Flagge in Kroatien mit dem kroatischen Schein unterwegs ist und die 30 GT nicht überschreitet, darf das Schiff über 18 m sein.
Bei Charterschiffen zählen die
30 GT nicht mehr, sondern die Schiffe dürfen nicht länger als 18 m sein.
Hintergrund dafür, die meisten Hersteller geben keine GT an und eine nachträgliche Berechnung ist nicht billig
im Prinzip mußt mit deinem Schiff keine Angst haben. Die 30 Raumtonnen sind nicht mehr relevant, nun sind es die 18 m - darüber FB3. Die Katamarane waren schnell mal über die 30 BRT. eigentlich steht dieses Maß auch im Seebrief. Allerdings in D kannst ja mit dem ADAC Papier bis 15 m fahren.
********5560 Paar
108 Beiträge
hier stelle ich einmal eine Quelle ein, die für CH, A und D mit Erstwohnsitz im entsprechenden Land Auskunft gibt
https://www.kuestenpatent-kroatien.online/küstenpatente/gültigkeit-küstenpatent/
******_69 Paar
6.707 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zitat von ****ca:
Kannst Du bitte eine Quelle zur Verifizierung angeben?

Achtung: Das kroatische Küstenpatent ist in Griechenland nur mit dem Vermerk "International Sea" gültig. Gültigkeit des kroatischen Küstenpatents in Griechenland nur mehr im Jahr 2022, ab 2023 gilt das Patent nicht mehr.
Quelle: https://www.pitter-yachting.com/de/segelreviere/griechenland/lefkas
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