Offizielle Regeln des Petanqueverbandes
Artikel 1Die Mannschaften:
Pétanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen: 3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).
Es können sich ebenfalls gegenüberstehen:
2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette), 1 Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).
Beim Triplette hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung, beim Doublette und beim Tête-à-tête hat
jeder Spieler drei Kugeln.
Jede hiervon abweichende Spielweise ist verboten.
Artikel 2 Eigenschaften der zugelassenen Kugeln
Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:
1. Sie müssen aus Metall sein;
2. Einen Durchmesser zwischen 70,5 mm (Minimum) und 80 mm (Maximum) haben;
3. Ein Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum) besitzen;
Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln eingraviert und immer lesbar sein.
Bei Wettkämpfen, bei denen lediglich 11 Jahre alte und jüngere Jugendliche startberechtigt sind, dürfen Kugeln mit
einem Gewicht von 600 Gramm und einem Durchmesser von 65 mm eingesetzt werden, vorausgesetzt, sie wurden von einem zugelassenen Kugelhersteller gefertigt;
4. Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall noch durch Einbringen von Sand verändert worden sein.
Generell dürfen die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art gefälscht und
keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden. Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Härte
durch nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert werden.
Name und Vorname des Spielers (oder die Initialen) dürfen jedoch eingraviert werden, ebenso verschiedene Logos,
Siegel und Kürzel gemäß dem Pflichtenheft („Cahier des Charges”) zur Herstellung von Kugeln. Pétanque-Regeln des DPV gemäß der F.I.P.J.P.
Dieses Regelheft ersetzt das Regelheft vom 01.12.20
10. Übersetzung aus dem Französischen von Holger Franke,
DPA-Vizepräsident Schiedsrichterwesen. Geprüft durch DPV-Schiedsrichterausschuss (Stand 06.01.2017).
Geprüft und genehmigt durch das DPV-Präsidium am 21.01.2017
Herausgeber:
Deutscher Pétanque-Verband e.V.
Geschäftsstelle: Auf der Papagei 59a - 53721 Siegburg
Tel. 02241/53084 - Fax: 02241/959009
E-Mail: geschaeftsstelle@petanque-dpv.de
Vervielfältigungen, Kopien, Veröffentlichungen und
Übersetzungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch
das Präsidium des Deutschen Pétanque - Verbandes er
laubt. Zusätze und Erläuterungen des DPV (siehe Fußnoten) gelten nur auf nationaler Ebene; d. h. ihre Gültigkeit beschränkt sich auf in Deutschland
ausgetragene Wettbewerbe.
Bei Personen- und Funktionsbezeichnungen gilt stets die männliche Form; sie schließt die weibliche mit ein.
Artikel 2a ● Strafen für nicht regelgerechte Kugeln
Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Artikel 2 Nr. 4 schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein oder seine Mitspieler.
Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den unter Artikel 2 Nr.1, Nr.2 oder Nr.3 aufgeführten Normen entspricht, muss der Spieler sie austauschen. Er darf auch alle seine Kugeln ersetzen. Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Artikel 2 Nr.1, Nr.2 oder Nr.3 sind nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den festgelegten Normen entsprechen.
Auf Artikel 2 Nr. 4 gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Aufnahmen eingebracht werden. Wenn sich ab der
dritten Aufnahme die Reklamation bezüglich der Kugeln des
Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.
Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler durchführen.
Artikel 3 ● Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln
Die Zielkugeln sind aus Holz oder aus synthetischem Material. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen das Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P. zugelassen sein und den Normen entsprechen, die im Pflichtenheft („Cahier des Charges”) festgelegt sind.
Der Durchmesser muss 30 mm (Toleranz + oder - 1mm) betragen.
Das Gewicht muss zwischen 10,0 Gramm (Minimum) und 18,0 Gramm (Maximum) liegen.
Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber weder diese, noch Zielkugeln aus Holz dürfen mit
einem Magneten aufzuheben sein.
Artikel 4 ● Lizenzen
Vor Beginn eines Wettbewerbs muss jeder Spieler seine Lizenz, oder ein Dokument nach den Bestimmungen
seines Verbandes vorlegen, das seine Identität und seine Verbandszugehörigkeit nachweist.
1. DAS SPIEL
Artikel 5 ● Spielgelände und regelgerechte Spielfelder Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Der Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch
abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meister-schaften mindestens 4 m in der Breite und 15 m in der Länge betragen.
2. Ein Spielgelände umfasst eine unbestimmte Anzahl von Spielfeldern, die mit Schnüren begrenzt sind.
3. Die Stärke der Schnüre darf den geordneten Verlauf des Spiels nicht beeinflussen.
Diese Schnüre, die die verschiedenen Spielfelder abgrenzen, sind keine Auslinien, mit Ausnahme der Linien an den Schmalseiten und den Außenlinien der äußeren Spielfelder.
4. Sind die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien an den Schmalseiten des eigenen Spielfeldes als Auslinien.
1. Er muss die Lizenz ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht bei der Turnierleitung hinterlegt ist.
2
Hiervon abweichend lässt der DPV bei nationalen Meisterschaften Spielfeldgrößen von 12x3 m bis zum Viertelfinale zu.
Bei anderen Wettbewerben kann der DPV es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, eventuellen Abweichungen
zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht unterschritten werden.
3. Zusatz des DPV: Spielgelände ist auch jedes freie Gelände ohne Grenzmarkierungen.
4. Erläuterung des DPV: Es dürfen auch andere Materialien als Schnüre zur Markierung verwendet werden, sofern sie den geordneten Spielverlauf nicht beeinflussen.
Sind die Spielfelder von Barrieren umgeben, müssen sich diese jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 1 m befinden.
5. Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu spielen.
Bestimmte Wettbewerbe können mit Zeitbegrenzung durchgeführt werden. Diese müssen immer auf einem abgegrenzten Spielfeld gespielt werden. In diesem Fall sind alle Linien, die das Spielfeld begrenzen, Auslinien.
6. Artikel 6 ● Spielbeginn und Regeln zum Wurfkreis
Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften das Spielgelände aussuchen darf und als Erste die Zielkugel wirft.
Wird ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen, muss die Zielkugel auf diesem Spielfeld angeworfen werden.
Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen.
Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspielens und
zeichnet einen Kreis auf den Boden, in den die Füße jedes Spielers ganz hineinpassen, oder legt einen
Wurfreif dort hin. Der Durchmesser eines gezeichneten Kreises muss mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.
Beim Einsatz eines Wurfreifs muss dieser starr sein und einen Innendurchmesser von 50 cm haben (Toleranz: ±2 mm).
Faltbare Wurfkreise sind unter der Voraussetzung gestattet, dass es sich um durch die F.I.P.J.P. zugelassene
Modelle, besonders im Hinblick auf deren Festigkeit handelt.
Die Spieler haben reguläre oder zugelassene Wurfkreise, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, zu nutzen. Sie müssen ebenso regelgerechte, starre Wurfkreise oder faltbare, durch die F.I.P.J.P. zugelassene Wurfkreise akzeptieren, die der Gegner zur Verfügung stellt. Verfügen beide Mannschaften über solche Wurfkreise, so wird der Reif der Mannschaft genutzt, die die Auslosung (Platzwahl) gewonnen hat.
In jedem Fall müssen die Wurfkreise vor dem Wurf der Zielkugel markiert werden.
Der Wurfkreis muss sich mehr als 1 m von jeglichem Hindernis und mehr als 2 m vom nächsten benutzten Wurfkreis befinden.
Die Mannschaft, die das Recht hat, die Zielkugel zu werfen, sei es durch Auslosung, oder weil es die letzte Aufnahme gewonnen hat, hat einen Versuch, die Zielkugel gültig zu platzieren. Ist dieser Versuch nicht gültig, wird die Zielkugel dem Gegner ausgehändigt, der sie auf jede gültige Position der zugewiesenen Bahn legen darf.
Die Mannschaft mit dem Recht, die Zielkugel zu werfen, muss alle Wurfkreise in der Nähe des jetzt
gültigen entfernen.
Der Innenbereich des Wurfkreises darf während der laufenden Aufnahme vollständig gereinigt werden. Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf der nächsten Aufnahme, in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände.
Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn hinausreichen. Erst dann, wenn die geworfene Kugel den Boden berührt hat, dürfen die Füße den Kreis oder den Boden innerhalb des Kreises vollständig verlassen. Kein anderes Körperteil darf den Boden außerhalb des Wurfkreises berühren. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, ziehen sich Maßnahmen nach Art. 35 dieses Reglements zu.
Als Ausnahme ist es Spielern mit 7
Behinderungen an den unteren Gliedmaßen gestattet, dass sich nur ein Fuß im Inneren des Wurfkreises befindet. Bei Spielern im Rollstuhl muss sich mindestens ein Rad (das der Wurfarmseite) im Inneren des Wurfkreises befinden.
Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser auch als Erster spielen muss.
5. Zusatz des DPV: Abweichend wird im Bereich des DPV bei Begrenzungein Mindestabstand von 30 cm anerkannt.
Ausgenommen: Absperrgitter, Banden und Zäune.
6. Zusatz des DPV: Es dürfen auch Spielfelder zugewiesen werden, wenn sie unmittelbar nebeneinander ange
ordnet sind; in diesem Fall sind die Spielfeldmarkierungen gleichzeitig Auslinien.
7. Zusatz des DPV:
Wenn ein Spieler den Wurfkreis aufhebt, obwohl noch Kugeln zu spielen sind, wird dieser zurückgelegt,
aber nur dem Gegner ist es gestattet, seine restlichen Kugeln zu spielen.